beA live in Augenschein nehmen

Das besondere elektronische Anwaltspostfach wird immer konkreter. Beim EDV-Gerichtstag in Saarbrücken am 25. September 2015 gewährt Rechtsanwalt Christoph Sandkühler, Vorsitzender des Ausschusses Elektronischer Rechtsverkehr, Augenschein in sein beA und wird eine Nachricht versenden.

Unter der Moderation von Rechtsanwalt Alfred Gass, Geschäftsführer der Europäischen EDV-Akademie des Rechts gGmbH, gibt der Arbeitskreis Ausblicke und Einblicke in die Zukunft des beA.

Ilona Cosack, Beraterin und Autorin, ABC AnwaltsBeratung Cosack, wird die praktischen Auswirkungen für die Kanzleien transparent machen und Tipps geben, um den Einstieg zu erleichtern.

Ole Bertram, Vorsitzender des Software Industrieverbandes Elektronischer Rechtsverkehr (SIV-ERV) e.V.,  berichtet über die Möglichkeiten der Integration und der Nutzung des beA in Anwaltssoftware.

Schließlich wird Frau Daniela Freiheit, Koordinatorin BLK-AG IT-Standards in der Justiz, beweisen, dass beA – Nachrichten auch bei der Justiz ankommen – jedenfalls im Testsystem (;-).

Die Teilnahme am 24. EDV-Gerichtstag ist nach Anmeldung möglich und lohnt sich, nicht nur wegen des Arbeitskreises zum beA. Sie finden die Daten zum Arbeitskreis beA in der Terminsübersicht.

Je später der Abend…

Früher oder später (wer bis Ende September 2015 das Schreiben noch nicht erhalten hat, soll sich bei der BRAK melden) werden Sie auch Ihren Abend in den Händen halten:

Dr. Martin Abend, Vizepräsident der BRAK, hat das vom Präsidenten der BRAK, Axel C. Filges, angekündigte Schreiben, das die persönliche Antragsnummer enthält, unterzeichnet. Hierin wird erläutert, wie die Erstregistrierung der beA-Karte funktioniert. 150831 Anschreiben beA_Karte

Ohne die Antragsnummer kann nicht bestellt werden: 150903 Bestellvorgang beA-Karte

Ansonsten lässt sich der Warenkorb, wie von jedem Online-Shop gewohnt, befüllen. Wenn Sie sich im Klaren sind, welche Karten und welche Kartenlesegeräte Sie in welcher Stückzahl benötigen, können Sie bestellen. Neben einer gültigen E-Mail-Adresse ist hierbei auch eine SEPA-Einzugsermächtigung zu erteilen, dann werden die Kosten abgebucht und Sie erhalten direkt eine 150902 beA_Bestellbestaetigung.

Mit der Auslieferung wird es allerdings noch dauern: Die beA-Karten für Anwälte werden ab Oktober erstellt und verschickt, die beA-Karten für Mitarbeiter sollen erst „in den ersten Monaten des kommenden Jahres“ zur Verfügung gestellt werden. Hier ist also Organisationstalent gefragt, um die Übergangszeit zu bewältigen.

beA-Video: Erklärung als Film

Update: 17. Dezember 2015:

Das Video ist auf der Seite der BNotK verschwunden :-(

(Wenn Sie den Link „beA-Video“ anklicken, können Sie den Film trotzdem hören und sehen :-)

_________________________________________

Langsam aber sicher nimmt das beA Fahrt auf.

Hier gibt es das beA-Video für alle, Weiterlesen

Was braucht der Anwalt zum Einstieg in den ERV und für das beA?

A. Welche beA-Karte brauche ich?

B. Was kostet die beA-Karte?

C. Welches Kartenlesegerät brauche ich?

D. Welche Datenübertragungsrate ist notwendig?

Lesen Sie mehr: 150831 beA Info Karte und Lesegeraet

 

Der Präsident bittet: Bestellen Sie die beA-Karte so bald als möglich

Per Infopost hat der Präsident der BRAK, Axel C. Filges, alle Rechtsanwälte über beA informiert und die Bitte formuliert, man möge die beA-Karte so bald als möglich bestellen.

In den nächsten Tagen wird das Schreiben der BNotK erwartet, das die persönliche Antragsnummer (SAFE-ID-Nummer) enthält.

Post vom Präsidenten

Post vom Präsidenten

Auf der Datenautobahn: muss es denn wirklich sein?

Zum 1.1.2016 kommt an dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) keine Kanzlei mehr vorbei. Nun ist auch für elektronische Zauderer die Zeit zum Umstieg gekommen. Zieren Sie sich nicht, sondern steigen Sie ein in den elektronischen Rechtsverkehr.

Schon seit zehn Jahren „fahren“ viele Berufskollegen, Behörden und die Justiz auf der „elektronischen Autobahn“ und nutzen die zunehmenden Möglichkeiten des elektronischen Rechtsverkehrs. Sie selbst zögern noch?

Sie blieben bisher beim konventionellen Austausch und befahren die Daten-Autobahn noch nicht? Jetzt kommt der Gesetzgeber und verordnet Ihnen ein Daten-Fahrzeug. Er stellt es Ihnen einfach vor die Tür. Was tun Sie? Lassen Sie es  unbeachtet stehen und werfen den Schlüssel weg?

Lesen Sie hier mehr: Auf der Datenautobahn

Bitte einsteigen…

Christoph Sandkühler, Vorsitzender des Ausschusses Elektronischer Rechtsverkehr der BRAK, rät:

Nutzen Sie die Spätsommertage und kümmern sich um Ihr beA. Machen Sie sich Gedanken über Ihre Büroorganisation im beA-Zeitalter: Wie viele Mitarbeiter sollen/dürfen auf mein Postfach zugreifen? Welcher Kollege soll mich vertreten, wenn ich im Urlaub oder krankheitsbedingt abwesend bin? Von welchen Orten brauche ich einen Zugriff auf das beA? Im Büro, Zuhause, unterwegs? Die Antworten auf diese Fragen bestimmen auch die notwendige technische Ausstattung.

Vor einem Jahr hieß es noch „beA kommt“. Jetzt steht beA vor der Einfahrt. Alle Signale sind auf grün. Steigen Sie ein!

beA-Karte: First come – first served

Schnell sein lohnt sich: Die Herstellung und der Versand der beA-Karte Basis beginnt im Oktober. Die BRAK weist darauf hin, dass das „first come first served“-Prinzip gilt, eine frühzeitige Bestellung sich lohnen würde.

 

 

Die beA-Karte: Der Schlüssel zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach

Jetzt hat die BRAK weitere Informationen zum Erwerb der notwendigen beA-Karte veröffentlicht.

Danach wird die Bundesnotarkammer die beA-Karte herausgeben. Bestellmöglichkeiten unter: https://bea.bnotk.de/
(allerdings war diese Seite am 16.8.2015 um 23.28 Uhr wegen Wartungsarbeiten nicht erreichbar).

Um dort die beA-Karte zu bestellen, wird eine sogenannte SAFE-ID-Nummer benötigt. Diese Nummer wird jedem Rechtsanwalt, der unter www.rechtsanwaltsregister.org eingetragen ist, in einem persönlichen Brief Ende August/Anfang September mitgeteilt. Wer bis Ende September 2015 diesen Brief noch nicht erhalten hat, soll sich an die Bundesnotarkammer wenden.