Ab September 2015: Elektronischer Rechtsverkehr in der Arbeitsgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz
Elektronischer Rechtsverkehr in der Arbeitsgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz und Arbeitsgericht Koblenz
Arbeitsgericht Mainz einschließlich Auswärtige Kammern Bad Kreuznach
Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein einschließlich Auswärtige Kammern Landau in der Pfalz
Arbeitsgericht Kaiserslautern einschließlich Auswärtige Kammern Pirmasens
Arbeitsgericht Trier
Beim Landesarbeitsgericht und den Arbeitsgerichten ist es ab den genannten Startterminen möglich, auf elektronischem Wege Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen und sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Den Verfahrensbeteiligten wird damit eine attraktive, zeitsparende Alternative zur Kommunikation mittels Briefpost oder Telefax geboten. Sie können zudem über das Internet Einsicht in die Akten nehmen.Für die elektronische Kommunikation mit dem Gericht wird eine qualifizierte elektronische Signatur (qeS) benötigt, die über so genannte Zertifizierungsdienstanbieter bezogen werden kann.
- Signaturprogramm (SecSigner)
Eine Übersicht mit akkreditierten Anbietern und weitere Informationen finden Sie beim Verzeichnisdienst der Bundesnetzagentur.