Countdown zum Wiederinbetriebnahme des Anwaltspostfachs beA beschlossen

Die Präsidentenkonferenz hat mehrheitlich beschlossen, dass das Anwaltspostfach beA zum 3. September 2018 freigeschaltet werden soll.

In einer außerordentlichen Präsidentenkonferenz haben die Präsidenten der Rechtsanwaltskammern am 27. Juni 2018 entschieden(16 ja, 2 Enthaltungen, 9 nein), dass das Anwaltspostfach beA in einem zweistufigen Prozeß wieder in Betrieb genommen werden soll.

Ab dem 4. Juli 2018 soll die neue beA-Client-Security zum Download und zur Installation bereit gestellt werden

Noch nicht registrierte Nutzer können sich erstregistrieren. Voraussetzung hierfür ist, dass secunet bis dahin die Beseitigung der in ihrem Gutachten vom 18.06.2018 unter Ziffern 3.5.4 und 5.4.1 benannten Schwachstellen bestätigt hat, soweit sie sich auf die Client Security beziehen.

Zum 3. September 2018 soll das beA-System insgesamt freigeschaltet werden.

Voraussetzung hierfür ist, dass secunet bis dahin die Beseitigung der Schwachstellen, die in den Ziffern 3.5.3, 3.6.1, 3.6.2, 3.6.3, 3.6.7, 3.6.9, 3.6.10, 3.6.12, 3.6.13, 4.5.1, 4.5.2, 4.5.3, 5.4.1 (soweit der Nachrichtenversand betroffen ist) und 5.4.2 des Gutachtens beschrieben sind, bestätigt hat.

Die Schwachstellen der Kategorie B sollen im laufenden Betrieb, voraussichtlich in den ersten Monaten des Jahres 2019, durch technische Maßnahmen beseitigt werden. Vertreter von secunet hätten den Präsidenten bestätigt, „dass das Sicherheitskonzept nach Auffassung von secunet nicht vollständig vor einem „Go live“ vorliegen muss, da es lediglich eine dokumentierende und damit organisatorische Funktion, nicht aber eine Schutzfunktion in technischer Hinsicht habe. Es sei daher unproblematisch, das Konzept im laufenden Betrieb zu vervollständigen.“

Passive Nutzungspflicht ab Montag, 1. Oktober 2018?

Die BRAK soll sich gegenüber dem BMJV und den Justizministerien der Länder für die Einführung einer mindestens 4-wöchigen Testphase nach Wiederinbetriebnahme des beA-Systems einsetzen, das würde eine passive Nutzungspflicht ab Montag, 1. Oktober 2018, bedeuten.

Der DAV hatte am 26. Juni 2018 in seiner PM 18/18 gefordert, den Zeitplan den tatsächlichen Notwendigkeiten anzupassen.

Bleibt zu hoffen, dass das Ergebnis positiver ausgeht, als wir es eben im Fußballduell #KORGER erleben mussten.

Stufenweise Neustart des Anwaltspostfachs beA geplant

Am 27. Juni 2018 entscheidet die Präsidentenkonferenz, ob das Anwaltspostfach beA ab dem 3. September 2018 wieder starten soll

Gestern noch wurde das secunet-Gutachten mit Spannung erwartet. Am Abend des 20. Juni 2018 wurde das rund 90 Seiten umfassende Gutachten von der BRAK veröffentlicht. Zeitgleich mit der Presseerklärung wurde auch das 10-seitige Anschreiben des BRAK-Präsidenten Ekkehart Schäfer an seine Kollegin und seine Kollegen veröffentlicht.

Danach soll die Präsidentenkonferenz am 27. Juni 2018 entscheiden, ob das Anwaltspostfach beA in einem mehrstufigen Zeitplan wieder starten soll.

Ab dem 4. Juli 2018 soll die neue beA-Client-Security zur Verfügung gestellt werden

Der Zeitplan sieht vor, dass ab dem 4. Juli 2018 die Bereitstellung und der Download der neuen beA-Client-Security möglich ist. Diejenigen Anwältinnen und Anwälte, die sich bislang noch nicht registriert haben, können dies ab dem 4. Juli 2018 nachholen. Ein Zugriff auf die Postfächer soll noch nicht möglich sein, diese bleiben gesperrt. Wer sich bereits erstregistriert hat, braucht nichts zu tun.

Am Montag, 3. September 2018, soll die passive Nutzungspflicht wieder aufleben

Der Restart soll von der BRAK durch umfangreiche Maßnahmen (Anleitungen auf der Homepage, Newsletter, Pressebegleitung) begleitet werden.

Im Begleitschreiben und im Gutachten werden verschiedene Schwachstellen in Kategorien A, B und C eingeteilt und das beA soll nur bei Beseitigung aller Risiken der Kategorie A wieder in Betrieb genommen werden. Atos und secunet haben bis zum 2. September 2018 die fristgerechte Erledigung zugesagt.

Wenige Risiken der Kategorie B würden verbleiben, das Präsidium der BRAK hält den Restart für vertretbar und erläutert dies. Risiken der Kategorie C sollen im Rahmen der Wartung und Pflege mit Atos erörtert und bei Bedarf beseitigt werden.

Der Irreführung des Elektronischen Rechtsverkehrs durch „Fake-Postfächer“ soll damit begegnet werden, dass die Wiederinbetriebnahme zunächst ohne die Anbindung der Bürger-Postfächer erfolgt und eine gesamtheitliche Lösung für die EGVP-Verbund gefunden ist.

Zum kritisch eingestuften HSM erklärt der noch amtierende BRAK-Präsident: „Das Präsidium sieht keine Veranlassung, an dem Konzept der Umverschlüsselung der Postfachschlüssel im HSM etwas zu ändern. Es greift die Feststellung der secunet auf, dass bei vorhandenem Vertrauen die bisherige Praxis fortgesetzt werden kann.“

Panik und betriebsame Hektik sind fehl am Platz. Warten wir das Ergebnis der am 27. Juni 2018 von 11 bis 16 Uhr angesetzten außerordentlichen Präsidentenkonferenz in Berlin ab. Wir bleiben für Sie „am Ball“.

Hinter den Kulissen des Anwaltspostfachs beA

Das bundesweite amtliche Anwaltsverzeichnis (BRAV) ist bis voraussichtlich 21. Juni 2018 um 22 Uhr offline.

Hinter den Kulissen des Anwaltspostfachs beA wird fleißig gearbeitet. Darauf deutet die vorübergehende Nichterreichbarkeit des bundesweiten amtlichen Anwaltsverezichnisses hin. Zwei volle Tage sind derzeit eingeplant.

Noch ist der Schleier um das secunet-Gutachten nicht gelüftet: Das Gutachten soll auch für IT-Laien verständlich gemacht werden. Deshalb informierte die Rechtsanwaltskammer Berlin am 5. Juni 2018, dass sich die Veröffentlichung des Gutachtens verzögert:

„Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) teilte den Rechtsanwaltskammern heute schriftlich mit, dass das von der Secunet AG zur Überprüfung des beA-Systems am 30.05.2018 vorgelegte Gutachten dem BRAK-Präsidium am 04.06.2018 erläutert wurde.

Dabei habe sich ergeben, dass bei der schriftlichen Darstellung der Aussagen und Bewertungen von Secunet „Anpassungsbedarf im Hinblick auf die Allgemeinverständlichkeit und den Konkretisierungsgrad“ bestünde. Die Secunet AG werde deshalb innerhalb der kommenden zwei Wochen einen ergänzten Abschlussbericht dem BRAK-Präsidium zur Beratung vorlegen.“

Mittlerweile sind die zwei Wochen vergangen. Das ergänzte Gutachten wurde bisher noch nicht veröffentlicht. Eine neu einzuberufende Präsidentenkonferenz soll über die Wiederinbetriebnahme des beA entscheiden.

Seit Sonntag, 17. Juni 2018, steht das Anwaltspostfach beA wieder vermehrt in der Öffentlichkeit. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) klagt gegen die BRAK mit dem Ziel, eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für das beA zu erreichen. Jörn Erbguth hat auf seiner Linksammlung die Veröffentlichungen zusammengestellt.

Wir halten Sie auf dem Laufenden und informieren, sobald sich etwas Entscheidendes tut.

 

Secunet-Gutachten für Anwaltspostfach beA verzögert sich

Secunet-Gutachten für Anwaltspostfach beA verzögert sich

Eigentlich sollte schon Mitte Mai das mit Spannung erwartete Gutachten der Firma secunet vorliegen, wir berichteten am 28. März 2018 darüber.

Dann wurde die Veröffentlichung des Gutachtens auf die Präsidiums-Sitzung vom 28. Mai 2018 verlegt.

Nunmehr hat die Versammlung zwar mit Rechtsanwalt und Notar Ulrich Wessels einen neuen BRAK-Präsidenten gewählt, allerdings lag das Gutachten der Firma secunet der BRAK zum Zeitpunkt der Konferenz noch nicht vor. Die Sicherheitsanalyse sei aber, so die BRAK nach Rücksprache mit secunet, in der Finalisierung. Nach Vorlage des Gutachtens wird die Präsidentenkonferenz über die weiteren Schritte zur Inbetriebnahme des beA entscheiden.

EGVP-Client weiterhin nutzbar

Zwischenzeitlich hat die Bund-Länder-Kommision entschieden, den EVGP-Client bis einen Monat über die Wiederinbetriebnahme des beA hinaus zur Verfügung zu stellen.

Es bleibt also weiterhin abzuwarten. In der Zwischenzeit kann jede Kanzlei prüfen, ob sie alle Notwendigkeiten, die die ab 25. Mai 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mit sich bringt, erfüllt hat.

 

 

Rechtsanwaltsregister als Teil des Anwaltspostfachs beA seit 13.4.2018 offline

Das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis (BRAV)
ist seit 13. April 2018 offline

 

Das Online Magazin Golem hat die BRAK über eine Sicherheitslücke im BRAV informiert.

Am 13. April 2018 teilte das EGVP-Portal die Abschaltung des BRAV mit:

Der BRAK-Präsident unterrichtete die Präsidenten der regionalen Rechtsanwaltskammern mit BRAK-Nr. 135/2018 am 13.4.2018 über die Abschaltung.

Solange das BRAV nicht verfügbar ist, können zugelassene Rechtsanwälte über das Europäische Verzeichnis Find a lawyer recherchiert werden.

Mitglieder des Deutschen Anwaltvereins können auch über die Deutsche Anwaltauskunft gefunden werden.

Das BRAV soll frühestens ab Dienstag, 17. April 2018, wieder zur Verfügung stehen.

 

Präsidiumssitzung am Sonntag, 15. April 2018

 

Mit Presseerklärung Nr. 7 vom 15.04.2018 wurde auf der Seite der BRAK für Journalisten über die Berichterstattung von Secunet zur laufenden Prüfung des beA informiert:

„Secunet berichtet über laufende Prüfung des beA

Auf der heutigen BRAK-Präsidentenkonferenz hat die secunet Security Networks AG den Präsidentinnen und Präsidenten der 28 Rechtsanwaltskammern einen Zwischenbericht zur Sicherheit des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) erstattet.

Die secunet, eine durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifizierte IT-Sicherheitsdienstleisterin, prüft zurzeit die beA-Anwendung. Die BRAK hatte diese wegen Sicherheitsrisiken im Dezember 2017 vom Netz genommen.

Auftragsgemäß hat secunet eine technische Analyse der beA Client Security und eine konzeptionelle Prüfung der Gesamtlösung des beA inklusive Hardware Security Modul (HSM) vorgenommen.

Secunet bestätigt, dass sie nach aktuellem Untersuchungsstand keine Fehler gefunden haben, die den grundlegenden Aufbau des beA-Systems in Frage stellen. Die bisher festgestellten Schwachstellen des beA-Systems können, so secunet, behoben werden. Die BRAK hat den Entwickler des beA über das vorläufige Zwischenergebnis informiert.

Die Präsidentinnen und Präsidenten waren sich auf ihrer heutigen Sitzung einig, keine inhaltlichen Details zum vorläufigen Zwischenbericht zu veröffentlichen. Die Präsidentenkonferenz folgt damit der ausdrücklichen Empfehlung der Gutachterin, um Risiken z. B. für die IT-Sicherheit der Anwaltschaft auszuschließen, wie sie insbesondere bei nicht erfolgter Deinstallation älterer Versionen der beA-Client Security auf den Rechnern der Nutzer entstehen könnten.

Das umfassende Gutachten der secunet wird nicht vor Mitte Mai vorliegen. Die BRAK wird dann über die weitere Vorgehensweise beraten.“

 

Es bleibt also dabei, dass das umfassende Gutachten nicht vor Mitte Mai vorliegen wird. Dann wird die BRAK über das weitere Vorgehen beraten.

 

 

Erste Ergebnis der Sicherheitsanalyse: Anwaltspostfach beA bleibt weiterhin offline

Erste Ergebnisse der Sicherheitsanalyse:
Anwaltspostfach beA bleibt vorerst weiterhin offline

 

Am 28. März 2018 informierte der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechtsanwaltskammern in einem internen Rundschreiben:

„Am 27. März 2018 stellte die secunet AG der BRAK erste vorläufige Ergebnisse ihrer Sicherheitsanalyse des beA-Systems und der Client Security vor.

Wichtiges Ergebnis der Sicherheitstest ist, dass das beA Schwachstellen hat, die wir vor dem Wiedereintritt in den online-Betrieb beseitigen werden. Das beA kann also im Augenblick noch nicht wieder starten. Aus den vorläufigen Einschätzungen des bisherigen Befundes geht aber auch hervor, dass keine der bislang identifizierten Schwachstellen eine grundsätzliche Überarbeitung der beA-Systemarchitektur erfordert.

Die BRAK hat sich bereits mit Atos in Verbindung gesetzt, um die ausgemachten Sicherheitslücken zu beheben. Weil dies einige Wochen dauern wird, hat sich das Präsidium entschlossen, das so entstehende Zeitfenster zu nutzen und eine umfassende Bewertung des beA-Systems durch secunet vornehmen zu lassen. Die BRAK hat diese Sicherheitsanalyse, die auch eine Bewertung des HSM umfasst, beauftragt. secunet wird die Prüfung ab Mitte Mai abschließen und dann auch das vollständige Sicherheitsgutachten vorlegen.

Selbstverständlich bleibt es dabei, dass die BRAK das komplette Sicherheitsgutachten veröffentlichen wird. In der kommenden Woche wird die BRAK erstmals eine schriftliche Stellungnahme von secunet zu den bisher identifizierten Schwachstellen des beA erhalten. Ich werde Sie über den Inhalt zeitnah informieren. Ebenso ist beabsichtigt, öffentlich zu den vorläufigen Ergebnissen zu kommunizieren.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dieses Rundschreiben der internen Information und Transparenz dient, es ist derzeit nicht für die breite Öffentlichkeit bestimmt.“

 

Das Schreiben des BRAK-Präsidenten wurde bereits anderweitig im Netz veröffentlicht.

Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg informiert am 28. März 2018 ihre Mitglieder:

beA-Informations-Update

(Stand: 28.03.2018)

„Kurz vor Ostern erreichen uns neueste Informationen zum beA, die wir Ihnen – wie bisher auch – selbstverständlich sofort übermitteln wollen.

Durch die Bundesrechtsanwaltskammer haben wir soeben erfahren, dass davon ausgegangen werden muss, dass das besondere elektronische Anwaltspostfach gewiss nicht vor Mitte Mai 2018 zur Verfügung stehen wird. Wir bemühen uns, weitere brauchbare Erkenntnisse zu erlangen. Wir werden Sie über den Fortgang der Entwicklungen verzugslos unterrichtet halten.“

 

Man muss davon ausgehen, dass es bis Pfingsten dauern wird, bis weitere Ergebnisse bekannt werden.

Genießen Sie Ostern im Kreise Ihrer Lieben. Schöne Feiertage.

 

 

 

 

Anwälte, BRAK und Justiz im Dialog: Ausblick auf das Anwaltspostfach beAplus

„Großes entsteht immer im Kleinen.“

Die Saarländische Landesvertretung in Berlin war Gastgeber des beAplus-Symposiums des Deutschen EDV-Gerichtstages e.V.

Der @edvgt lud alle Beteiligten und Interessierten zum Symposium in die Saarländische Landesvertretung nach Berlin ein.

Unter dem Motto: „Brauchen wir das beA+ mit besserer Software und optimierter Ausrichtung auf den Kanzleialltag?“ blickten die Referenten und zahlreiche Teilnehmer in die Zukunft.

Der Vorsitzende des EDVGT, Rechtsanwalt Prof. Ory, fasste die Sicherheitsdiskussionen zum aktuellen Anwaltspostfach beA zusammen: „Das beA (+) ist (nicht) sicher“ – „Verschlüsselung Ende-zu-Ende – gibt es doch (nicht)“ mit einem treffenden Vergleich: „Ein Dokument ist im beA durchgehend verschlüsselt…aber bei der BRAK gibt es einen Mister Minit“.

Die Vertreter der BRAK waren dabei

Im Gegensatz zu allen bisherigen Veranstaltungen, die seit dem „beAGate“ stattgefunden haben, war die BRAK hochkarätig vertreten: Vizepräsident, Dr. Martin Abend, Geschäftsführerin Julia von Seltmann und IT-Referent Hannes Müller waren anwesend und auch in den Pausen und nach der Veranstaltung zu Gesprächen bereit.

Dr. Abend informierte über den aktuellen Stand: Die secunet Security networks AG wird Ende März die ersten Ergebnisse des Gutachtens bekanntgeben. Mit einer angemessenen Vorlaufzeit, Dr. Abend sprach hier von „mindestens zwei Wochen“, soll dann das beA wieder ans Netz gehen. Zum Kanzleipostfach wäre es möglich, zumindest RA-Kapitalgesellschaften ins Register aufzunehmen, damit diese ein eigenes beA bekämen.

Dr. Abend stellte auch die Frage, wie viel die Anwaltschaft zukünftig für ein beAplus investieren will?

Auch der DAV war vertreten

Auch der DAV war durch seine Fachleute vertreten: Rechtsanwalt und Notar Ulrich Volk, Pionier des Elektronischen Rechtsverkehrs, und Mitglied des Ausschusses Elektronischer Rechtsverkehr des DAV sowie der Vorsitzende, Rechtsanwalt Martin Schafhausen, der es sich sich nicht nehmen ließ, nach einem Gerichtstermin noch in der Landesvertretung vorbeizuschauen. Für die DAV-Geschäftführung war Rechtsanwältin Ina Kitzmann dabei und auch Sebastian Reiling für die Digitale Anwaltschaft war mit von der Partie.

RAuN Volk zeigte in seinem Statement auf, wie weit Theorie und Wirklichkeit auseinanderklaffen: Die digitale Post an unterschiedliche Gerichte in Deutschland ist noch unerwünscht: Das Ausdrucken sprengt das Budget. Ein Richter dazu: „…dann kann ich mir keinen Palandt mehr anschaffen. Am besten, Sie schicken ein Fax.“ Ein Dilemma für den Anwalt, der elektronisch einreichen will, andererseits sich den Richter nicht zum Feind machen will. Die Einbindung der Mitarbeiter ist das A und O. Und auch die eigenen Gerichte sollte man einbeziehen: Wie kommt das, was man sendet, dort an? Umgekehrt: Wenn das Gericht etwas sendet, wie kommt das in der Kanzlei an? So erhalten beide Seiten Verständnis für die Situation des anderen und können sich langsam auf einander zu bewegen.

Markus Drenger gab seinen Wunschzettel bekannt

Markus Drenger, der Experte vom Chaos Computer Club Darmstadt e.V., gab einen Ausblick „was noch auf dem Zettel für ein beAplus steht“: Ende-zu-Ende-Protokoll, offene API, quelloffen, nah an verbreiteten Standards, Standard-Client soll mobilfähig und benutzerfreundlich sein. Mit dem Stichwort „security-by-design“ sollte die Sicherheit von Anfang an in der Architektur und ganzheitlich betrachtet, rechtliche Vorgaben für IT-Verfahren sollten durch Experten (z.B. BSI) entwickelt werden. Wenn Akten und Workflows in der Justiz digital sind: maschinenlesbare Justiz und Open Data. Reform PKH / Verurteilungsstatistiken: Verlaufsstatistiken (Polizei-StA-Gericht), Performance-Indikatoren, eAnhörungen, Rechtsprechungsdatenbanken, automatisierbare Verfahren (Knöllchenbot), Anordnungsregister, maschinenlesbare Anordnungen…

Diese Wunschliste wird wohl erst im Kleinen groß werden…

Professor Sorge und die Definition von „sicher“

Professor Christoph Sorge, Inhaber der juris-Stiftungsprofessur für Rechtsinformatik der Universität des Saarlandes, Vorstandsmitglied des EDV-Gerichtstages, zeigte das Sicherheits- und Risikomanagement im Elektronischen Rechtsverkehr auf. Er fragte: „Was verstehen wir eigentlich unter sicher?“ Sicherheit als Funktionssicherheit (engl. safety): System tut, was es soll, auch unter zufällig eintretenden, widrigen Bedingungen oder Sicherheit als Informationssicherheit (engl. security): System widersteht auch intelligenten Angreifern und gibt insbesondere keine Informationen preis, die es nicht preisgeben sollte. „Wie sicher ist sicher?“

Prof. Sorge hat mit seinen Studenten einige Szenarien durchgesprochen:

Ist Sicherheit erreicht, wenn…
… die Kosten für den Angreifer so hoch werden, dass der Angriff sich nicht lohnt?
>Woher kennen Sie die Kosten für den Angreifer?
>Wieso sollte der Angreifer sich rational verhalten?

…der erwartete Schaden (berechnet aus Schadenhöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit) niedrig genug ist?
>Woher kennen Sie die Eintrittswahrscheinlichkeit?

Bestandteil eines Managementsystems für Informationssicherheit nach dem BSI-Standard:
Ist jeder einzelne Mitarbeiter in Ihrer Kanzlei mit der IT-Sicherheit befasst?
Sein Beispiel: Die Putzhilfe öffnet dem (vermeintlichen) Heizungsmonteur die Kanzleitür.

Offene Fragen:
Wer führt die Abwägung zwischen Kosten und Nutzen von IT-Sicherheitsmaßnahmen durch?
Wie detalliert sollte Sicherheitsmanagement durch Gesetz- und Verordnungsgeber geregelt werden?
Diverse Vorgaben für das beA in der RAVPV; Zu viel?; Zu wenig?; Sind die bestehenden Regelungen „richtig“?; Wie erfolgt die Rückkopplung?
Vorbildcharakter der eIDAS-Verordnung?

Welche Folgerungen ergeben sich für das beAplus?
Vertrauen in IT-Sicherheit benötigt Offenheit
– in Bezug auf Sicherheitsarchitekturen und -protokolle (!)
– in Bezug auf Details der Umsetzung und Quellcode (?)
– in Bezug auf entdeckte Sicherheitslücken (wann?)
Kryptographie (>Ende-zu-Ende-Verschlüsselung) als Königsweg, aber nicht einziger Weg

Professor Armknecht und Alternativen zum „HSM“

Professor Frederik Armknecht, Lehrstuhl Praktische Informatik der Universität Mannheim,  stellte die Ziele seines Vortrags an den Anfang:

– Kryptografische Funktionalitäten des HSM (Hardware Security Module)
– Vorstellung und Besprechung möglicher Alternativen
– Diskussionsgrundlage

Keine Ziele des Vortrags:
– Kritik am beA
– konkrete Alternativvorschläge

Anhand von anschaulichen Grafiken stellte er die symmetrische und die asymmetrische Verschlüsselung dar, erklärte die hybride Verschlüsselung und die Rolle des HSM beim beA. Auch das Umverschlüsselungsszenario und das Szenario der Proxy Re-Encryption erläuterte Prof. Armknecht anhand von Grafiken. Er zeigte mögliche kryptografische Alternativen wie Proxy Re-Encryption, Secret Sharing oder Zertifikate auf. Alle Ansätze haben unterschiedliche Vor- und Nachteile, kommen allesamt ohne HSM aus. Falls beA grundlegend überarbeitet wird, sollten diese in Betracht gezogen werden.

eIDAS-Vertrauensdienste als neue Standardverfahren

Matthias Matuschka, Direktor Öffentliche Verwaltng der Bundesdruckerei GmbH und Dr. Kim Nguyen, Geschäftsführer D-Trust GmbH und Fellow, stellten die Vertrauensdienste gemäß eIDAS vor, und als Alternative zu Smartcard und Kartenlesegerät die Möglichkeit der Fernsignatur anhand der Lösung sign-me.

De-Mail: Eine Alternative zu beA (+)?

Leslie Romeo, Head of De-Mail & Trust Services bei 1&1, warb für den Einsatz von De-Mail als Übergangslösung oder Ergänzung zum beA. Allerdings kann z.B. das elektronische Empfangsbekenntnis nicht mit De-Mail dargestellt werden.

Anforderungen an ein beA+ aus der anwaltlichen Praxis

Rechtsanwältin Sabine Ecker, Leitende Beraterin Anwaltsmarkt DATEV eG und Vorsitzende des Software-Industrieverbandes Elektronischer Rechtsverkehr (SIV-ERV) brachte die Forderungen aus Sicht der Praxis und der Anwaltssoftwarehersteller auf den Punkt:

  • Technik und Recht müssen den Anforderungen des anwaltlichen Workflows entsprechen
  • Die Arbeitsteilung zwischen Anwalt und ReFa darf nicht gestört werden
  • Ein Kanzleipostfach muss her !
  • beA+ muss nicht nur WTS-fähig sein, beA+ muss alle gängigen Systeme unterstützen
  • beA+ muss mobil anwendbar sein
  • Keine Mengenbegrenzung für Anlagen oder Heraufladen auf den Server der Justiz/Verwaltung ermöglichen

EGVP-Komponenten im Lichte der Sicherheitsdiskussion

Johannes Kühn, Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg, Vorsitz der Bund-Länder-Kommission (BLK) Arbeitsgruppe IT-Standards in der Justiz, beleuchtete die EGVP-Infrastruktur und die Grundlage des Secure Access to Federate eGovernment / eJustice (SAFE). Seit 2011 nutzen 150.000 Gerichte, Rechtsanwälte, Notare, Gerichtsvollzieher, Bürger, Firmen, Kommunen, der Zoll, die Finanzverwaltung und Verwaltungsbehörden das egvp, das Zentrale Testamentsregister, das Vollstreckungsportal und die Vollstreckungsgerichte der Länder, das Zentrale Schutzschriftenregister (ZSSR), Akteneinsichtsportal, Grundbuch …

Der Elektronische Rechtsverkehr nutzt offene technische Standards. Herr Kühn wies darauf hin, dass die EGVP-Infrastruktur der Justiz von der beA-Schwachstelle nicht betroffen ist. Gleichwohl wurde eine von Herrn Drenger entdeckte Schwachstelle beim EGVP-Installer direkt geschlossen. Bei EGVP-Nachrichten ergibt sich die Authentizität einer Person aus der qualifizierten elektronischen Signatur. Die Bezeichnung des Postfachs diene nicht zur Authentifizierung des Absenders. Der bereits abgekündigte EGVP-Client werde weiterhin gepflegt und aktualisiert. Im Mai 2018 wird die BLK über den EGVP-Classic-Client entscheiden.

Blick in die Zukunft – beA ist doch erst der Anfang

Dr. Ralf Köbler, Präsident des Landgerichts Darmstadt, Vorstandsmitglied des EDVGT, warf einen Blick in die Glaskugel 2030 mit der These Elektronischer Rechtsverkehr und die bisherigen Ansätze zur E-Akte schöpfen die dem Rechtswesen nützlichen Möglichkeiten moderner Informationstechnik nicht aus“.

In Dänemark könne man Klagen nur noch elektronisch einreichen.

Er plädierte dafür, die digitale Postkutsche abzuschaffen und einen gemeinsamen Datenraum für Parteien und Gericht zu schaffen. Dateien sollen up- und downgeloadet werden, kein Versand mehr erforderlich sein. Eine jederzeitig Akteneinsicht wäre möglich, die Akte immer verfügbar und vollständig. Allerdings müsste dann das Problem der gesicherten Netze der Länder gelöst werden: IT-Sicherheit als wesentliches Problem unserer Zeit.

Über Push-Dienste könnten Mitteilungen über Termine, Veränderungen und wesentliches Geschehen im Verfahren auf das mobile device erfolgen; gleichzeitig die automatische Eintragung dieser Informationen in den Anwaltskalender; Entscheidungsbenachrichtigung mit Tenor würde zu einer erheblichen Entlastung des Gerichtspersonals führen. Eine automatisierte Erstellung der Gerichtskostenrechnung und ePayment aller Art zur Bezahlung. Elektronische Terminsanzeigen und Gerichtstafeln im Internet und im Gericht.

Mobiles Arbeiten müsse möglich sein. Ein mobiler Zugriff auf alle Verfahrensdaten und Dokumente, verschlüsseltes WLAN in allen Gerichten, für Richter und Anwälte nutzbar, Internetzugänge für Anwälte und Publikum.

Videoconferencing soll vom Rechner am Richtertisch aus möglich sein, Gutachtenerläuterung grundsätzlich per Video und Umkehr des heutigen Verhandlungsgrundsatzes: grundsätzlich Video, falls kein schriftliches Verfahren möglich ist, nur ausnahmsweise mündliche Verhandlung, wenn persönliche Anwesenheit zwingend ist. Vernehmung behördlicher Zeugen, insbesondere Polizeibeamte, auch im Strafprozess grundsätzlich per Video.

Dr. Köbler wünscht sich etwas, das „Anwälte gar nicht mögen“: Strukturierter Parteivortrag als Norm. Kläger und Beklagter tragen in das gleiche digitale Dokument ein, geordnet nach den Tatbestandsmerkmalen der ausgewählten Anspruchsgrundlage; alternativ: Lebenslagenprinzip, z.B. der Verkehrsunfall, die Wohnraumkündigung, die Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Es gäbe eine Spalte für die richterliche Bewertung. Für Beweisantritte sei eine Spezialsoftware erforderlich, die bereits im Teststadium sei. Ein herkömmliches Klageverfahren mit „getrennten“ Schriftsätzen sei ausnahmsweise möglich, würde aber höhere Kosten verursachen.

Er geht davon aus, dass zukünftig die Künstliche Intelligenz (KI) auch in der Justiz Einzug hält. Eine systematische Analyse der Sachverhalte zu Entscheidungen und Zuordnung zu den fall- und lösungsrelevanten Rechtsfragen. Der Anwalt könne den Fall – idealerweise in der vom Mandanten bereits aufbereiten Form – eingeben und erhalte direkt einen Vorschlag zur Sachbehandlung und erster Korrespondenz sowie automatisierter (anpassbarer) Entwurf der Klageschrift. Das Gericht erhalte mit Hilfe der KI einen automatisierten Vorschlag des prozessualen Vorgehens und Entwurf einer Entscheidung auf der Grundlage des strukturierten Parteivortrags.

Dr. Köbler verwies auf den bereits eingetreten Wandel des Anwaltsmarktes durch Legal Tech. Legal Tech sichere den Zugang zum Recht in Fällen mit niedrigen Streitwerten in einer Spezialmaterie, deren Einarbeitung nicht wirtschaftlich ist (Flugverspätung, Zugverspätung, Mietpreiserhöhung, Bußgeldportale). Seine These: es erfolge eine Konzentration der vielen individuell operierenden Startups zu wenigen großen digitalen Rechtsanbietern mit automatisierten Verfahren, aber auch mit „echten“ Anwälten.

Als Empfehlung sprach Dr. Köbler sich dafür aus, mit Bedacht und Sensibilität weiterzumachen und die Zukunft mitzugestalten. Als Justiz und als Anwaltschaft.

Diskussion mit den Referenten und Teilnehmern

Jörn Erbguth, Legal Tech Consultant, Genf, Vorstandsmitglied des EDVGT und auch Teilnehmer des #beAthon, leitete die Diskussion vor der Mittagspause und zum Abschluss der Veranstaltung. Ein blinder Rechtsanwalt wies darauf hin, dass die Client Security nicht barrierefrei sei. Dr. Abend nahm in der Diskussion Stellung: „wir nehmen die Kritik an“ und stellte auch die Frage, mit wem beAplus fortentwickelt werden könne.

Fazit:

Die Diskussion wird auf dem nächsten EDV-Gerichtstag, der vom 19. bis 21. September 2018 in Saarbrücken stattfindet, fortgesetzt. Der geschäftsführende Vorstand und die weiteren Vorstandsmitglieder sind allesamt ausgewiesene EDV-Experten und Juristen. Praktiker wie Dr. Thomas Lapp, der auch in der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht des DAV im geschäftsführenden Ausschuss aktiv ist, stehen für einen praxisgerechten Austausch bereit, damit das beAplus zukünftig die Arbeit in den Kanzleien erleichtert.

Die Präsentationen der Referenten stehen auf der Homepage des EDVGT zum Download.

 

 

 

Keine Überraschungseier vor Ostern: Gutachten für Anwaltspostfach beA lässt auf sich warten

Keine Überraschungseier vor Ostern: Gutachten für Anwaltspostfach beA lässt auf sich warten

 

Am 21. Februar 2018 beantwortete der Präsident der BRAK, Ekkehart Schäfer, die Fragen des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages.

In der Presseerklärung der BRAK heißt es:

„Zu Beginn des Gesprächs wies Schäfer auf die Komplexität und Einmaligkeit des beA-Systems hin: „Im beA werden ca. 165.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowohl untereinander als auch mit allen 22.500 Richterinnen und Richtern in Deutschland elektronisch schriftlich kommunizieren und zwar 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr – selbstverständlich unter Beachtung berufsrechtlicher Regelungen, insbesondere der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht, und damit unter einem besonderen Sicherheitsaspekt. Für das beA gibt und gab es kein Vorbild.“ 

Derzeit findet eine Sicherheitsprüfung für das beA durch eine vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte Gutacherfirma, die secunet AG aus Essen, statt.

Erste Ergebnisse dieser Prüfung sollen Ende März vorliegen.

Weiterhin heißt es: „„Nach Abschluss der vollständigen Prüfung des beA-Systems durch secunet wird die BRAK das Gutachten veröffentlichen“, kündigte Schäfer an.
Der Verlauf des weiteren Verfahrens zur Wiederinbetriebnahme des beA hängt von den Ergebnissen der Sicherheitstests ab.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf

Weiterhin heißt es:

„Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Christian Lange, betonte in einem dem Gespräch vorausgehenden Bericht, dass das Ministerium der BRAK vertraue und keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sehe. Das Ministerium befände sich in engem Austausch mit der BRAK und sei über alle Vorgänge informiert.“

Das Anwaltsblatt  berichtet: beA-Desaster erreicht Bundestag: Rechtsausschuss befragt BRAK

Dr. Nicolas Lührig schreibt:

„Die Anhörung im Rechtsausschuss machte aber auch die Grenzen deutlich, die der Neustart des beA hat. Kein Thema im Rechtsausschuss war das Kanzleipostfach.
Und auch die Frage, wie zukünftig Sicherheitsmängel vermieden werden können, spielte keine besondere Rolle.“

In der nichtöffentlichen Sitzung war der DAV durch ein Mitglied aus dem Ausschuss Elektronischer Rechtsverkehr vertreten.

Die LTO  titelt: BRAK will Scha­dens­er­satz für beA­Gate

Pia Lorenz schreibt:

„Auf ausdrückliche Nachfrage eines Mitglieds des Rechtsausschusses hat Schäfer bestätigt, dass die BRAK „selbstverständlich“ Schadensersatzansprüche geltend macht. …
Im Rechtsausschuss machte der Präsident der BRAK am Mittwoch klar, dass sich frühestens Ende März herausstellen wird, wie und wann es mit dem beA weitergeht. …
Er geht offenbar davon aus, dass das beA dann im Anschluss relativ schnell, wenn auch nach einer Frist von mindestens zwei Wochen, wieder online gehen kann.
Am Grundkonzept will die BRAK aber nichts ändern, offenbar mit Rückendeckung aus dem BMJV.“

F.A.Z. Einspruch, das Digital-Angebot für Juristen: Bea: Keine Gebührenerstattung, keine Schonfrist

Henrik Wieduwilt schreibt:

„Anwälte werden die Gebühren für das defekte besondere elektronische Anwaltspostfach (Bea) nicht zurückbekommen. …
Der Betrieb des Postfachs koste 500000 Euro im Monat, hieß es. Die Anwälte müssen im Jahr 2018 58 Euro für das Bea entrichten. …
Bei der nichtöffentlichen Sitzung warnte die Kammer zudem, dass es für die Anwälte neben einem Vorlauf keine längere Schonfrist geben werde, wenn der Betrieb wieder aufgenommen werde. Angeblich hätten nämlich 75000 der über 160000 Anwälte sich noch immer nicht um die Einrichtung der Infrastruktur gekümmert. „

Fazit:

Nachdem das beA offline ist, ist derzeit auch die Registrierung für Anwälte (Benutzer mit eigenem Postfach) und Mitarbeiter (Benutzer ohne eigenes Postfach) nicht möglich.

Prüfen Sie jedoch, ob Sie alle beA-Karten (beA-Basiskarte, beA-Signaturkarte oder ggf. beA-Basiskarte mit Nachladesignatur) sowie ausreichend beA-Mitarbeiterkarten und beA-Softwarezertifikate bestellt haben. Die Karten werden von der Bundesnotarkammer herausgegeben, eine Bestellung ist jederzeit möglich und auch sinnvoll, da am Grundkonzept des beA (Zugang mit Karte) nichts geändert wird. Klären Sie mit Ihrem Anwaltssoftwareanbieter, wie dieser die Schnittstelle für den beA-Zugang gestaltet, damit erforderlichenfalls zusätzliche beA-Karten und/oder beA-Softwarezertifikate rechtzeitig bestellt werden. Bis Ende März sind es nur noch fünf Wochen, am 30. März 2018 ist Karfreitag.

 

 

 

 

Hic sunt leones: Anwaltspostfach beA kann bald wieder in Betrieb gehen

Was das besondere elektronische Anwaltspostfach beA mit Löwen zu tun hat und dass es bald wieder in Betrieb gehen kann – Öffentliche Diskussion mit Live-Stream, aber bitte keine Fotos

Quelle: https://www.behance.net/gallery/18814579/Hic-Sunt-Leones

Der Berliner Anwaltsverein und die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im DAV, davit, luden am 1. Februar 2018 zu einem Workshop alle IT-interessierten ein, um das Anwaltpostfach beA auch von der technischen Seite her zu beleuchten.

Die Vorsitzende der davit, Rechtsanwältin Dr. Astrid Auer-Reinsdorff, wies zu Beginn der Veranstaltung darauf hin, dass es eine öffentliche Veranstaltung mit Live-Stream sei.
Im Laufe der Veranstaltung meldete sich dann ein Rechtsanwalt namentlich zu Wort, der darauf hinwies, dass er nicht fotografiert werden wolle;-)

 

Markus Drenger mit Einführungsvortrag und Bericht über den #beAthon

Nach dem Einführungsvortrag von Markus Drenger vom Chaos Computer Club Darmstadt, begann die öffentliche Diskussion, bei der die Zuhörer intensiv in den Dialog einbezogen wurden.

Markus Drenger, der im Wege des responsible disclosure die BRAK auf die IT-technischen Schwierigkeiten aufmerksam gemacht hatte, informierte nicht nur über die bisher schon bekannten Erkenntnisse, sondern aktuell auch über den am 26. Januar 2018 stattgefundenden #beAthon. Dort hatten sich auf Einladung der BRAK neben ihm und zwei Kollegen vom CCC, Vertreter der BRAK, der Kommunikationsagentur der BRAK, der zwischenzeitlich zur Erstellung des Sicherheitsgutachtens beauftragten Firma secunet Secure Networks AG, des DAV, des EDV-Gerichtstages und Pressevertreter von 13 bis 18 Uhr zu einem Austausch getroffen. Atos hatte kurz vorher seine Teilnahme abgesagt und auch seinem Subunternehmer Governikus die Teilnahme am #beAthon untersagt.

Auf dem #beAthon hatte sich herausgestellt, dass die Sicherheitslücken so gravierend sind, dass die BRAK noch am Abend des 26.1.2018 mit einem Sonder-Newsletter empfahl, die alte beA Client Security zu deaktivieren oder zu deinstallieren. Atos hatte am Vormittag des 26.1.2018 eine Pressemitteilung bei LTO veröffentlicht, wonach die Sicherheitslücken behoben seien.

Dazu Markus Drenger:
„Ich gehe davon aus, dass man das beA in relativ kurzer naher Zeit wieder in Betrieb nehmen kann.
Mich hat es gewundert, dass sich nur 65.000 Anwälte registriert hätten,
die anderen 100.000 sollten das jetzt dringend tun.“

Er klärte auch über die „stille Post“ auf, die sich teilweise in Berichten verbreitete, dass die 15-Minuten-Pause zwischen dem Senden von beA-Nachrichten eine Vorgabe des EGVP sei, die auf beA nicht zutrifft. Die Vorgabe, dass ab 1.1.2018 nur noch PDF in verschiedenen Ausführungen und TIFF als Dokumentformate zugelassen sind, könne er nicht verstehen, da nur PDF/A und TIFF gewährleisteten, dass der Inhalt gleichbleibend sei. In anderen PDF-Formaten könne man beliebige Änderungen vornehmen, das sei ein Container wie eine exe.Datei, in die man Videos, Spiele, Linux etc. einbauen könne.

Diskussion mit den IT-Experten und den Zuhörern: Anwältinnen, Anwälte, Bürovorsteher, Kanzlei-Administratoren, IT-Dienstleister

In der anschließenden Diskussion kam der Hinweis von Herrn Drenger, dass Kanzleien, die Anwaltssoftware einsetzen, die beA Client Security nicht benötigen, weil eine andere Schnittstelle genutzt wird. Er wies auch darauf hin, dass er Atos zutraue, dass die Probleme, die er gemeldet habe, von Atos jetzt behoben wurden.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Lapp, auch Vorstandsmitglied des EDV-Gerichtstages, fragte nach der Sicherheit des HSM: „Ist es vertretbar, wenn es wieder funktioniert?“

Antwort Drenger: „Ja, das kann sicher gemacht sein und wenn man an der Stelle vertraut, kann auch alles gut sein. Mein Punkt war, es wurde überall beworben es wäre Ende-zu-Ende und dieses Sicherheitsversprechen ist nicht eingehalten worden…Das kann hier auch sinnvoll sein, wenn man das möchte. Man hätte das beA auch ohne HSM bauen können mit Ende-zu-Ende…“

Dr. Lapp erklärte, warum die BRAK sich für ein HSM entschieden hat: Im Vorfeld seien Workshops mit Anwälten gemacht worden und dort wurde Wert darauf gelegt, dass die Anwälte bestimmen können, wer als Vertreter und Mitarbeiter auf das Postfach zugreifen kann und das sollte nicht der Absender erfahren.

Wenn etwas sicher sein soll, ist es selten einfach

Dr. Auer-Reinsdorff: „Wir IT-Rechtler wissen, wenn etwas sicher sein soll, ist es selten einfach…. Einfach und sicher ist sehr sehr schwer und kostet sehr viel Geld. …Was müssen die BRAK und ihre Dienstleister tun, damit wir ihr wieder vertrauen?… Wenn die BRAK sagt, es sei sicher, müssen wir es installieren, denn wir müssen empfangsbereit sein, eigentlich schon seit 1.1. und wenn es wieder da ist, werde ich es installieren müssen, auch wenn ich vielleicht  Zweifel habe, ob es sicher ist… Wir wollen das System baldmöglichst relativ sicher nutzen…Stellen Sie Fragen, machen Sie Forderungen, wir werden versuchen, das zu kanalisieren und an die richtigen Stellen zu bringen“.

Dr. Lapp: „Sicher wäre ein Slogan: Etwas komplizierter, dafür aber sicherer, ehrlicher. …Mehr Sicherheit ist etwas umständlicher aber sicherer“

Rechtsanwältin Claudia Frank, die stellvertretende Vorsitzende des Berliner Anwaltsvereins, fragte aus den Reihen der Zuhörer: „Wer hat wann was abgenommen? … wer nimmt das Update ab?“

Dr. Auer-Reinsdorff wies darauf hin, dass wir alle keinen Einblick in die Unterlagen haben.

Auskunftsersuchen nach IFG

Rechtsanwalt Stephan Schmidt, Gebietsleiter Midwest+Luxembourg der davit, hat ein Auskunftsersuchen nach IFG an die BRAK gerichtet. Dieses wurde zu großen Teilen abschlägig beschieden mit dem Hinweis auf Geheimhaltungsinteressen überwiegend von Atos. Es müsse kritisch müsse geprüft werden, welche Verträge geschlossen wurden.

Markus Drenger führte aus, dass beim #beAthon ein weiteres Unternehmen (Anm.: secunet Security Networks AG) beauftragt wurde, die Sicherheit in einem mehrschichtigen Test zu prüfen.

Dr. Lapp informierte, dass sich die Geheimhaltungspflicht bei der Auftragsvergabe an Atos nur auf die Gebote bezieht, alles vorher müsse offengelegt werden, auch die Ausschreibung. Die davit wird das weiter verfolgen. Dr. Auer-Reinsdorff sprach auch die Wiedereinsetzung bei Ausfall von beA bei Fristablauf an. Die BRAK müsse Auskunft erteilen, welchen Service man erwarten könne. Dr. Lapp wies darauf hin, dass man beim Fax eine Wiedereinsetzung bekommt.

Aus dem Publikum meldete sich ein Rechtsanwalt mit der Frage: Wir sind Anwälte – warum dürfen wir den Vertrag nicht sehen?

Dr. Lapp wies darauf hin, dass wir nicht die Auftraggeber seien. Es gebe zwei Wege: Entweder über das IFG oder die eigene Rechtsanwaltskammer.

Eine weitere Publikumsfrage: „Warum bezahlen wir eigentlich weiter?“

Die BRAK begründet die Erhebung der Umlage mit den weiterhin laufenden Kosten, die für beA auch anfallen, wenn es nicht nutzbar ist.

Dr. Lapp: Wir wollen den Vertrag sehen. Wann ist die Abnahme erfolgt? Welche Service-Level sind vereinbart? Ilona Cosack informierte, dass die Hotline von 8-20 besetzt ist.

Welche rechtlichen Fragen sind zu klären – Vertrag zur Erstellung des beA und Vertrag über den Betrieb des beA

Rechtsanwalt Prof.  Jochen Schneider klärte die Zuhörer über die rechtlichen Fragen auf. Der Vertrag allein genüge nicht, man bräuchte alle Unterlagen. Es müsse zwischen dem Vertrag zur Erstellung des beA und dem Vertrag über den Betrieb des beA unterschieden werden. Welche speziellen Regelungen sind zu Lasten des Auftraggebers enthalten? Welche Mängel, die beide Seiten kennen, gelten als bei der Abnahme vorbehalten? Wurde wirksam abgenommen? Der Auftragnehmer habe auch Pflichten. Wenn er weiß, dass Mängel bei der Abnahme vorhanden sind, muss er darauf hinweisen, ggf. sei Arglist zu prüfen. Abstürze seien ggf. Indizien. Bis zur Abnahme müsse der Auftragnehmer die Fehlerfreiheit beweisen. Der Betrieb sei ein völlig anderer Vertrag. Es komme ggf. nicht darauf an, jetzt müsse ein mangelfreier Zustand vorhanden sein. Die Freigabe habe mit der Abnahme nichts zu tun. Ist ein Chance Request gestellt worden? Diese förmlichen Änderungsverlangen seien durchaus üblich. Man brauche die Protokolle der Abnahme. Unter Haftungsaspekten gäbe es eine enge Haftungsbegrenzung, daher sei Atos noch so munter unterwegs. – Wir wissen es nicht – wir sollten es erfahren.

Dr. Auer-Reinsdorff: Es gebe viele Fragezeichen. Betriebsvertrag – mangelfreie Leistung oder Wartungs- und Pflegevertrag – Atos hat ein Update geliefert –  E2E – Mandatsheimnis – Generalschlüssel für mehrere Personen – kriminelles Zusammenwirken – Änderung § 203 Outsourcing – müssen wir die BRAK behandeln wie einen IT-Dienstleister?

Welche Auswirkungen hat die DSVGO ab 25. Mai 2018?

Rechtsanwalt Karsten U. Bartels, L.L.M informierte über die ab 25. Mai 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Ein bunter Blumenstrauss von Anforderungen sei zu erfüllen, man sei auf Hilfe von der BRAK angewiesen, könne keine Weisungen erteilen, sei ggf. gemeinsame Verantwortung. In Zusammenhang mit beA sei ein hoher Schutzbedarf – Maßnahmen des Art. 32 DSVGO – Stand der Technik: die am Markt verfügbaren Sicherheitsmaßnahmen bestmöglich umsetzen. Das müsse der Anbieter dokumentieren.

Rechtsanwältin Katrin Kirchert fragte aus dem Publikum nach der ePrivay-Verordnung (eP-VO), wenn Bürger über das beA mit Anwälten kommunizieren. Diese sollte ursprünglich auch im Mai 2018 in Kraft treten. Bartels verwies darauf, dass die ePrivacy-Verordnung jetzt erst 2019 in Kraft treten soll, es bliebe also noch Zeit.

Dr. Lapp verwies darauf, dass besonders sensible Daten im Arbeitsrecht, Familienrecht und Strafrecht geschützt werden müssen und die BRAK die Dokumentationspflichten habe.

Prof. Schneider ergänzte die Diskussion mit dem Hinweis, dass damals die DSGVO noch nicht so bekannt war.  Wie halte ich es mit dem Datenschutz, mit der Datensicherheit? Atos macht den Betrieb für die Kammer. Atos hat wieder Subunternehmer. Die DSGVO hat spezielle Regelungen bei Subunternehmern, kritisch, wenn diese nicht im EU-Land ansässig sind. Er erheiterte die Zuhörer mit einer Anekdote:

Früher gab es bei Landkarten weiße Flecken, die nicht vermessen wurden,
dies wurden damit begründet: „Hic sunt leones – Hier gibt es Löwen“
Auch beim Anwaltspostfach beA gibt es noch jede Menge Löwen…

Dr. Lapp wies darauf hin, dass ab 25. Mai 2018 mit der DSGVO ein großer Vorteil sei, dass der Auftragsverarbeiter dem Datenschutz unterliege, so dass Atos und jeder Subunternehmer  Auskunft geben müsse und sich auch die Datenschutzbehörden dafür interessieren. Da Atos aus Frankreich stammt, könnte man auch die französischen Behörden dafür interessieren.

Gute Nachrichten, EGVP-Client, beSt und De-Mail

Dr. Auer-Reinsdorff: Es gibt auch gute Nachrichten. Alle Gerichte sind über das EGVP jetzt flächendeckend erreichbar.

Ein anwesender Steuerberater fragte nach den Vorteilen der elektronischen Postfachs, auch für die Steuerberater ist ein besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach (beSt) im Anmarsch, nach den Informationen der Bundessteuerberaterkammer (BStK) sollen diese ab 1.1.2018 DE-Mail einrichten. Ilona Cosack wußte zu berichten, dass die BStK nach telefonischer Auskunft mit der Entwicklung des beSt noch in den Kinderschuhen stecken.

Dr. Lapp: Der EGVP-Client ist nach der Entscheidung der Bund-Länder-Kommission (BLK) bis zum 31. Mai 2018 verlängert worden. Sollte das beA bis dahin nicht zur Verfügung stehen, könnte die BLK in ihrer nächsten Sitzung eine weitere Verlängerung festlegen. Anwälte, die den Elektronischen Rechtsverkehr nutzen wollen, sollten ihre beA-Karte als Signaturkarte aufwerten und können dann Schriftsätze über das EGVP einreichen. Als Wermutstropfen ist beim EGVP eine Signaturkarte erforderlich. Auch ist die Containersignatur nicht mehr zulässig. Die Gerichte würden antworten und zumindest Gerichtskostenrechnungen senden in Hessen und auch Rheinland-Pfalz, sie sparen dadurch einen zweistelligen Millionenbetrag. Die Sozialgerichte arbeiten komplett elektronisch. Bei der Vertretung einer Kollegin hat Dr. Lapp nur über das beA kommuniziert. Nach Ablauf der Vertretung wurde wieder per Fax kommuniziert, weil die Kollegin das beA noch nicht genutzt hat. Diskutiert wurde auch über die alternative Nutzung von De-Mail: Dr. Lapp wies darauf hin, dass bei De-Mail zwei Mal entschlüsselt wird und beim Fax nicht nur die deutschen, sondern auch die ausländischen Geheimdienste mitlesen.

Von der Telekom war auch ein Mitarbeiter zugegen, der darauf hinwies, dass die Diskussion rückwärtsgewandt sei, man müsse jetzt schauen, was zukünftig passieren wird, wer haftet, es muss permanent weiterentwickelt werden, man solle sich mit dem Vorwärtsgewandten beschäftigen, welche Forderungen können Sie stellen. Bei De-Mail sei immer die Umschlüsselung kritisiert worden – dabei würde es wegen einer Kombination von organisatorischen und technischen Maßnahmen auffallen, wenn hier kriminelle Machenschaften stattfänden. Die De-Mail sei von BSI anerkannt und es habe sich bei De-Mail selbst viel verändert auch im Bereich des Schlüsselaustausches, dieser fände automatisiert statt und sei eine echte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Sein Tipp, wenn man Gerichte sucht: nicht jedes Gericht habe eine eigene De-Mail-Adresse. Man könne alle am Standort Taucha in Sachen finden: SAFE-ID@egvp.de.mail.

Dr. Lapp meinte, die organisatorischen Maßnahmen von De-Mail könnten für beA übernommen werden.

Markus Drenger riet, bei der Nutzung des EGVP Clients sich einblenden zu lassen, welche Rolle einer Adresse zugeordnet ist und ob es ein Behördenkonto gibt. Jeder kann ein solches Bürgerkonto anlegen. Vor einem Jahr wurde ein Amtsgericht angelegt und Rechtsanwälte hätten dort Schriftsätze eingereicht.

Rechtsanwätin Karoline Helling meldete sich aus dem Zuhörerkreis zu Wort und meinte, mal solle auch Positives mitnehmen und die Kommunikation mit der Interessenvertretung suchen. Auch wenn jeder viel zu tun habe, sollte man zur Kammerversammlung gehen und sich mehr um die eigenen Interessen kümmern. Die Kammern sollten die Interessen der Mitglieder in die BRAK tragen.

Vertrauen in die Digitalisierung

Dr. Auer-Reinsdorff griff die Worte auf: Das sei fast ein Schlußwort. Sie meinte: „Wir haben einen Beirat gefordert, wir als davit wollen da mitwirken, es sollte ein Forum für User geben“. Es werden die Fragen von heute Abend gesammelt und Antworten gesucht, damit wieder Vertrauen in die Digitalisierung hergestellt wird. Als starke Partner stehen der Berliner Anwaltsverein und die davit für die Interessen der Anwaltschaft in der Digitalisierung ein.

 

 

 

 

 

 

Anwaltspostfach beA – BRAK empfiehlt Deaktivierung der alten beA Client Security

Anwaltspostfach beA – BRAK empfiehlt Deaktivierung der alten beA Client Security

Die Newsletter-Redaktion hat eine Nachtschicht eingelegt: Nach dem beAthon am Freitagnachmittag erscheint noch am Freitagabend um 20.30 Uhr ein Sonder-Newsletter der BRAK mit ersten Ergebnissen des Sicherheitsdialogs „beAthon“.

Über zwanzig Anwälte und Experten, darunter Markus Drenger vom Chaos Darmstadt e.V. , tauschten sich intensiv und konstruktiv über die Sicherheitsfragen zum beA aus.

Die BRAK schreibt: „Herr Drenger vertrat im beAthon die Auffassung, dass sich mit diesem Problem (Anm.: Zugriff der beA Client Security auf veraltete JAVA-Bibliotheken) in der bisherigen beA Client Security ein weiteres Sicherheitsrisiko verbinde. Die gegenwärtig bei den Anwältinnen und Anwälten installierte Client Security kann eine Lücke für einen externen Angriff darstellen.

Aus diesem Grund empfiehlt die BRAK allen Anwältinnen und Anwälten, ihre bisherige Client Security zu deaktivieren.

Die Deaktivierung der beA Client Security kann auf zwei Weisen geschehen: Entweder durch Deinstallation oder durch Schließen der Client Security auf dem Rechner und das anschließende Entfernen der Client Security aus dem Autostart des Rechners.“

Die Firma KANTEQ bietet hierzu Hilfe per Fernwartung an.

Am Vormittag überraschte Atos, die kurzfristig mitgeteilt hatten, dass sie nicht am beAthon teilnehmen, mit einer Pressemeldung, die bei LTO kommentiert wird. Atos beschreibt in der Pressemitteilung seine Sicht:

Zur aktuellen Sicherheitslücke heißt es: „Mittlerweile hat Atos dem Kunden BRAK eine neue Version der beA Client-Anwendung zur Verfügung gestellt.

Diese Version ist wie folgt überarbeitet: Die Client-Anwendung erstellt bei der Installation ein individuelles, lokales Zertifikat auf dem Rechner des Anwalts, welches die sichere Kommunikation zwischen Client-Anwendung und Browser ermöglicht. Dieses Zertifikat ist nur in der lokalen Installation bekannt und mit eingeschränkten Rechten ausgestattet.
Hierdurch wird der Schutz gegen den
missbräuchlichen Einsatz des Zertifikats massiv erhöht. Die Funktionstüchtigkeit und die Sicherheit der Lösung soll durch ein von Atos beauftragtes externes Security-Gutachten bestätigt werden.

Aus Sicht von Atos war mit der Bereitstellung der neuen Lösung die potenzielle Sicherheitslücke in der beA Browser-Anwendung geschlossen. Die Entscheidung über die erneute Inbetriebnahme des Systems liegt bei der BRAK. Die Rechte an dem Quellcode liegen ebenfalls bei der BRAK beziehungsweise bei den Herstellern der genutzten Standardsoftware-Komponenten. Die identifizierten Sicherheitsprobleme betrafen ausschließlich die lokale Kommunikation zwischen dem Browser und der Client-Anwendung – weder die zentralen Anwendungen noch die Schnittstelle zu Fachanwendungen waren hiervon direkt betroffen.

Die Sicherheit und Integrität sind wiederhergestellt und das System ist in der aktuell vorliegenden Ausbaustufe voll einsatzfähig.“

Auch das Anwaltsblatt hat unmittelbar nach dem beAthon berichtet. Dort heißt es:

„Die anwesenden Experten vom Chaos Computer Club schätzen die von Atos jetzt vorgestellte Lösung als grundsätzlich geeignet ein – „wenn sie ordentlich gemacht ist“. Die BRAK verspricht die Wiederinbetriebnahme des beA von den Ergebnissen externer Gutachter der Firma Secunet abhängig zu machen. Zunächst sollen die Client-Security und die Sicherheitsarchitektur betrachtet werden. Bei positiven Ergebnissen soll das beA mit einer Frist von zwei Wochen wieder genutzt werden.

Tobias Freudenberg von der NJW war als einer von zwei Pressevertretern beim beAthon dabei. Er berichtet, dass klare Spielregeln vorgegeben wurden:

„Der beAthon sollte sich ganz auf die Fragen fokussieren, ob und wie das Postfach in seiner jetzigen Ausgestaltung wieder online gehen kann…“

Fazit:

Der beAthon war der Auftakt für einen Marathon. Es gibt noch viel zu tun, damit beA wieder an den Start gehen kann. Software entwickelt sich weiter. Dazu lädt der EDV-Gerichtstag am Montag, 5. März 2018, von 10.30 bis 15 Uhr zum Symposium nach Berlin ein: beA+ mit bes­se­rer Soft­ware und opti­mier­ter Aus­rich­tung auf den Kanz­lei­all­tag