beA-Updates am laufenden Band:
Auf die beA-Version 3.31 vom 20.02.2025 folgte am 06.03.2025 das beA-Update auf die Version 3.32.
Welche Änderungen bringt die Version 3.32 mit sich?
Es wurde eine neue Version der Basiskomponente der beA Client Security bereitgestellt. Diese beinhaltet auch die Aktualisierung der enthaltenen Java-Version.
Die Anwendungskomponente blieb unverändert auf der Version 3.31.0.1.
Zum Unterschied zwischen Anwendungskomponente und Basiskomponente der beA Client Security lesen Sie gerne hier:
https://bea-abc.de/blog/bea-update-auf-die-version-3-29/ und auf dem beA Supportportal finden Sie weitere Erläuterungen:
Nach der Aktualisierung ist die Basiskomponente auf dem Stand 3.5.2.
Die Basiskomponente sollte zeitnah, spätestens jedoch bis zum 20. April 2025 aktualisiert werden. Dafür werden Administratorrechte benötigt.
Es wurde ein Fehler im beA nach fehlgeschlagenem Versand aus einer Kanzleisoftware behoben. Der beA Support erläuterte die Einzelheiten hier: https://portal.beasupport.de/neuigkeiten/bea-fehler-fehlgeschlagener-versand-ksw
In der beA-App erfolgten keine Änderungen oder Fehlerbehebungen.
Am 28.03.2025 gab es von 11:22 bis 13:00 Uhr eine Störung bei der Erreichbarkeit des Verzeichnisdienstes der Justiz. Dabei wurden externe Empfänger zeitweise nicht im Adressbuch gefunden und ein Versand der Nachrichten war zeitweise nicht möglich.
Adressierung des BAMF in Asylsachen
Die BRAK weist im beA-Newsletter 1/2025 vom 3.3.2025 darauf hin, dass es für die Adressierung des BAMF ein eigenes Postfach eingerichtet wurde: Dieses ist unter der Safe-ID: DE.Justiz.7e20be36-3c0c-4d5a-be98-4913948d6874.0375 erreichbar. Die Bezeichnung lautet: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – Asylverfahren (Rechtsanwaltschaft)
Die Weiterleitung an die zuständige BAMF-Außenstelle erfolgt BAMF-intern und automatisiert.
Neue D-Trust-Signaturkarten
Die seit Januar 2025 ausgestellten Signaturkarten der D-Trust GmbH (Reihe D-Trust 5.1) können aktuell nicht in der beA-Webanwendung genutzt werden, da hierfür eine Anpassung an der Anwendungskomponente der beA Client Security erforderlich ist. Die BRAK teilt mit, dass diese Anpassungen „so bald wie möglich“ im Rahmen einer Aktualisierung der Anwendungskomponente zur Verfügung gestellt werden sollen. D-Trust-Karten, die bis Dezember 2024 ausgestellt wurden, können weiterhin im beA genutzt werden.
Ausblick:
Voraussichtlich Mitte Mai werden mit der beA-Version 4.0 einige gravierende Änderungen und Verbesserungen erfolgen, wir halten Sie auf dem Laufenden.