BER ist startklar – und beA? #HelloBER #HellobeA

BER ist startklar – und beA?

Mit dem Hashtag #HelloBER wurde der Flughafen Berlin-Brandenburg mit neun Jahren Verspätung am 31. Oktober 2020 eröffnet.

Viele haben den Pannenflughafen mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach beA verglichen.
Sind doch schon die Abkürzungen BER und beA bis auf einen Buchstaben identisch.
Die (durchweg männlichen!) Festredner gaben sich alle Mühe, den BER in eine positive Zukunft zu schicken, wobei der Lufthansa-Chef davon sprach, dass die Auswirkungen der Corona-Pandemie bis Mitte des 20. Jahrhunderts spürbar sein werden. Optimismus sieht anders aus.
Der Abschied vom ausgedienten Flughafen Berlin-Tegel fällt vielen Fluggästen schwer – kurze Wege und eine schnelle Erreichbarkeit machten Tegel auch zu meiner Lieblingsdestination.
Und #HellobeA?
Abgesehen von den Buchstaben drängen sich auch beim besonderen elektronischen Anwaltspostfach Parallelen zum BER auf, denn auch beim beA gab es diverse Pannen und Startschwierigkeiten. Die Verzögerung zur geplanten Nutzung ab 1.1.2016 zog sich unterm Strich aber weniger als zwei Jahre hin, immerhin war das beA vom 28.11.2016 bis Ende 2017 in Betrieb, bevor es wegen Sicherheitsbedenkungen vorübergehend abgeschaltet wurde. Seit 3.9.2018 ist das beA durchgängig wieder online.
Die passive Nutzungspflicht gilt für alle Rechtsanwälte und Syndikusanwälte, jeder zugelassene Anwalt muss sein beA empfangsbereit schalten, sonst drohen Nachteile sowohl haftungsrechtlicher Art als auch Verweise und Geldbußen. So verurteilte das Anwaltsgericht Nürnberg Anfang 2020 einen Anwalt wegen berufswidrigen Verhaltens:
„I. Rechtsanwalt…ist schuldig, gegen die Pflichten verstoßen zu haben, seinen Beruf gewissenhaft auszuüben und sich innerhalb des Berufes der Achtung und des Vertrauens, welche die Stellung eines Rechtsanwalts erfordert, würdig zu erweisen, wozu gehört,
– gemäß § 31 a Absatz 6 BRAO als Inhaber eines bestehenden elektronischen Anwaltspostfaches, die für dessen Nutzung erforderlichen technischen Einrichtung vorzuhalten, sowie
– Zustellung und den Zugang von Mitteilung über das besondere elektronische Anwaltspostfach zur Kenntnis zu nehmen sowie
– gemäß § 14 BORA das Empfangsbekenntnis mit dem Datum versehen, unverzüglich zu erteilen.
II. Rechtsanwalt… wird deshalb zu einem Verweis und einer Geldbuße in Höhe von 3.000 Euro (in Worten dreitausend Euro) verurteilt.“
Im Rahmen einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hat die BRAK am 14.7.2020 mitgeteilt, dass am 31.5.2020 184.841 empfangsbereite beA-Postfächer bestanden. Davon seien zu diesem Zeitpunkt 137.393 beA-Postfächer erstregistriert gewesen. Damit waren zum Stichtag 47.448 beA-Postfächer noch nicht erstregistriert.
Zum 1.1.2020 waren lt. BRAK-Statistik 167.234 Mitglieder der 27 Rechtsanwaltskammern und des BGH zugelassen. Davon 15.475 Rechtsanwälte, die gleichzeitig Syndikusanwälte sind und damit zwei beA bekommen. Reine Syndikusanwälte sind 3.631 vermerkt und 146.795 sind als Rechtsanwälte verzeichnet.
Weiterhin teilt die BRAK mit, dass sich am 25.6.2020 in den beA-Postfächern über 13 Millionen (13.230.950) beA-Nachrichten mit einem Gesamtvolumen von ca. 19 TB befanden haben. Und vom 1.1.2020 bis zum 30.4.2020 gingen mehr als 4 Millionen (4.163.015) beA-Nachrichten in den beA-Postfächern ein. Im gleichen Zeitraum wurden über 3,6 (3.667.425) beA-Nachrichten versandt.
#HellobeA hat also gute Chancen, dauerhaft durchzustarten.
Der Abschied von Berlin-Tegel fällt schwer, auch das Fax hat lange Tradition und ist aus Anwaltskanzleien noch nicht verdrängt. Tegel soll in Zukunft Wohnraum für 10.000 Menschen bieten. Solch rosige Zeiten werden dem Fax nicht prognostiziert, wahrscheinlich landet es eines Tages im Technikmuseum, neben Akkustikkoppler und anderen Schätzen des Beginns des Computerzeitalters.
Mehr und mehr gehen die Gerichte dazu über, die technischen Voraussetzungen für den elektronischen Rechtsverkehr zu schaffen und elektronische Akten zu führen. Dann ist auch der Versand und vor allem der Empfang über die gerichtlichen Fachanwendungen möglich. Ab 2026 sind die Gerichte gesetzlich verpflichtet, elektronische Akten zu führen. Dann soll auch ein gemeinsames Fachverfahren für alle Bundesländer an den Start gehen.
Sie sehen: Mit dem elektronischen Rechtsverkehr geht es aufwärts. Es bleibt spannend. Starten Sie mit Ihrem beA und nutzen Sie die Vorteile, die sich bieten. Allein die Einsparung von unzähligen Tonnen Papier sind es wert, denn beA-Nachrichten sind ausschließlich elektronisch zu speichern!
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