Änderungen beim besonderen elektronischen Anwaltspostfach beA ab 2020

Änderungen beim besonderen elektronischen Anwaltspostfach beA ab 2020

A) Betreiberwechsel

Zum 1.1.2020 übernehmen „Wesroc“ den Betrieb, Support und die Weiterentwicklung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs beA.

Die BRAK hat im Newsletter 35/2019 vom 12.12.2019 angekündigt:
„Der Wechsel von der bisherigen Betreiberin des beA-Systems auf die neue Vertragspartnerin der BRAK wird nicht zum Stichtag 1.1.2020 stattfinden. Die BRAK hat mit der Beauftragung der neuen Dienstleisterin eine Übergangsphase vereinbart, in der die alte Betreiberin den Betrieb noch so lange fortführt, bis die neue Betreiberin ihre Systeme soweit aufgebaut hat, dass eine risikofreie Übernahme des Echtbetriebs erfolgen kann. Der genaue Zeitpunkt, wann das geschehen wird, steht derzeit noch nicht fest. Voraussichtlich wird der Übergang im zweiten Quartal des Jahres 2020 stattfinden. Wir werden darüber und über mögliche temporäre Nichterreichbarkeiten rechtzeitig im beA-Newsletter sowie auf der beA-Website unter „Aktuelle Meldungen“ informieren.“

Es wird daher zum Jahresbeginn 2020 keine gravierenden Änderungen geben.

B) Neue beA-Version 2.3.4

Mitte Januar 2020 wird eine neue beA-Version 2.3.4.xx veröffentlicht. Mit dieser Version wird die aktuelle Version von MacOS unterstützt, darüber hinaus werden bekannte Fehler abgestellt, neue Funktionen sind nicht vorgesehen.

C) Aktive Nutzungspflicht ab 2020

Schleswig-Holstein zieht als erstes Bundesland die aktive Nutzungspflicht für den Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit vor. Lesen Sie ausführlich hierzu meinen Blogbeitrag aus November 2019.

Für die anderen Bundesländer werden verschiedene Änderungen eintreten. Lesen Sie hierzu meinen Artikel beA – Die Schonzeit ist vorbei, der beim IWW-Institut in AK Anwalt und Kanzlei, Ausgabe 1/2020, veröffentlicht ist.

D) Digitalisierung

Aus unterschiedlichen Gesprächen mit Rechtsanwälten und Mitarbeitern ist mir bekannt, dass in vielen Kanzleien mit der Digitalisierung in der Anwaltskanzlei noch nicht begonnen wurde oder diese nur in Teilbereichen stattfindet. Um hier eine praktische Hilfestellung zu geben, ist im Deutschen Anwaltverlag soeben mein neues Buch Digitalisierung erfolgreich umsetzen – Ein Leitfaden für jede Anwaltskanzlei erschienen. Mit Kanzleien aller Größenordnungen habe ich Interviews geführt und hinterfragt, wie weit dort die Digitalisierung fortgeschritten ist und welche Tipps man Kollegen mit auf den Weg geben kann, wenn man noch einmal die Chance hätte, diesen Weg neu zu beschreiten. Aus verschiedenen Perspektiven habe ich sehr interessante Antworten erhalten. Eine Leseprobe und einige Statements meiner Interviewpartner finden Sie hier: https://digitalisierung-anwaltskanzlei.de/

Einer meiner Interviewpartner, Rechtsanwalt Professor Stephan Ory, betont die Notwendigkeit, die digitalen Herausforderungen anzunehmen, um im Anwaltsberuf wettbewerbsfähig zu bleiben: „Allerdings halte ich die Digitalisierung einer Kanzlei für die Basis der Überlebensstrategie.“

Allen Leserinnen und Lesern wünsche ich ein gutes und erfolgreiches Jahr 2020.

Denken Sie daran, dass in 731 Tagen in jedem Fall bundesweit die aktive Nutzungspflicht beginnt, es aber durchaus sein kann, dass weitere Bundesländer bereits zum 1.1.2021, also in 366 Tagen, diese Pflicht vorziehen.

Störungen, neues Update und ein Wunschzettel: Anwaltspostfach beA in Bewegung

Störungen, neues Update und ein Wunschzettel: Anwaltspostfach beA in Bewegung

*aktualisiert am Donnerstag, 13. Dezember 2018: Die BRAK informiert am 12.12.2018:

„beA-Update verschoben auf den 19.12.2018

Das für die frühen Morgenstunden des 13.12.2018 angekündigte beA-Update wird wegen der heute aufgetretenen kurzzeitigen Störung des beA verschoben: Die neue beA-Version wird voraussichtlich am 19.12.2018 von 00:15 bis 10:30 Uhr installiert.“

Die am 12.12.2018 auftretenden Störungen wurden bisher nicht dokumentiert:

Am Freitag, 7. Dezember 2018, kam die Meldung:

„Vorübergehend eingeschränkte Performance beim beA

Aufgrund von technischen Problemen in einem der beiden Rechenzentren kann es vorübergehend zu eingeschränkter Performance beim beA kommen. Der Dienstleister der BRAK arbeitet an einer schnellstmöglichen Lösung.“

Das führte u.a. dazu, dass Gerichte im beA nicht auffindbar waren. So konnte eine Kanzlei eine Schutzschrift beim Zentralen Schutzschriftenregister (ZSR) zunächst nicht einreichen, weil dieses im Gesamten Verzeichnis „verschwunden“ war.

Tipp: Suchen Sie im Gesamtverzeichnis mit *zentrales* und der PLZ 60313, damit Sie das ZSR finden. Speichern Sie es nach dem Senden im Adressbuch des jeweiligen Anwalts ab.

Da eine elektronische Einreichung seit 1.1.2017 verpflichtend ist, stellt sich die Frage, wie im Falle von Störungen sinnvoll reagiert werden kann. Muss man sich dafür doch eine De-Mail zulegen?

Diese Fehlermeldung trat am Dienstagabend, 11.12.2018, auf:

Nach einigen zeitraubenden Versuchen und Telefonaten ließ sich die Schutzschrift dann am Freitagabend doch noch versenden, der Mitarbeiterin „fiel ein Stein vom Herzen“.

„beA wieder störungsfrei erreichbar

Die Performanceprobleme konnten zügig beseitigt werden. Das beA ist wieder störungsfrei erreichbar.“

Am Montag, 10. Dezember 2018, wurde ein Update angekündigt:

„Neue beA-Version: am 12.12. nachts ggf. Unterbrechung laufender Sessions

Die Bundesrechtsanwaltskammer wird am 12.12.2018 von 00:15 bis 10:30 Uhr eine neue beA -Version (2.1.4) auf der Produktionsumgebung installieren. Am Mittwochmorgen sollte den Anwendern die neue Version zur Verfügung stehen.

Für die Aktualisierung ist keine Downtime der Umgebung geplant. Die Installation erfolgt in zwei Schritten, wobei der erste Schritt für 00:15 Uhr geplant ist und der zweite Schritt voraussichtlich in der Zeit von 04:30 Uhr bis 06:00 Uhr eingeleitet wird. Während dieser beiden Zeiten kann es zum Abbruch aktiver Sessions kommen.

Die neue Version umfasst insbesondere eine Fehlerbehebung zur Anzeige der Berufsausübungsverbote im BRAV. Darüber hinaus sind Verbesserungen der Robustheit einiger Funktionen umgesetzt – Benachrichtigungsfunktion, Zertifikatsinstallation unter Mac, Favoritenliste bei der KSW-Schnittstelle.

Am Dienstagabend, 11. Dezember 2018, verkündete die BRAK:

beA-Update verschoben auf den 13.12.2018

Das für die frühen Morgenstunden des 12.12.2018 angekündigte beA-Update wird um einen Tag verschoben: Die neue beA-Version wird nun am 13.12.2018 von 00:15 bis 10:30 Uhr installiert.

Die Installation erfolgt in zwei Schritten, wobei der erste Schritt für 00:15 Uhr geplant ist und der zweite Schritt voraussichtlich in der Zeit von 04:30 Uhr bis 06:00 Uhr eingeleitet wird. Während dieser Zeiten kann es zum Abbruch aktiver Sessions kommen.

Die neue Version umfasst insbesondere eine Fehlerbehebung zur Anzeige der Berufsausübungsverbote im BRAV. Darüber hinaus werden einige Funktionen verbessert, insbesondere Benachrichtigungsfunktion, Zertifikatsinstallation unter Mac, Favoritenliste bei der KSW-Schnittstelle.“

Dem voraus gegangen waren einige Störungsmeldungen:
Immerhin haben die Störungen fünf Stunden gedauert und dauern in Baden-Württemberg sogar bis Freitag, 14. Dezember 2018 abends an.

„Informationen zur Dauer technischer Störungen

Informationen zur Dauer einer bestimmten technischen Störung oder eingeschränkten Erreichbarkeit Ihres beA finden Sie auf dieser Seite.“

Der Link führt auf den Support-Wegweiser. Dort ist ein weiterer Link, der im Falle
einer technischen Störung Angaben zur Dauer der Nichterreichbarkeit des beA dokumentieren soll. Leider ist diese Dokumentation nicht aktuell, obwohl der Dokumentenname das Datum „11.12.2018“ trägt:

„Vorübergehend eingeschränkte Performance beim beA

Aufgrund technischer Probleme kann es derzeit zu eingeschränkter Performance bei der Nutzung des beA kommen. Der Dienstleister der BRAK arbeitet an einer schnellstmöglichen Lösung.“

„beA wieder störungsfrei erreichbar

Die am heutigen Nachmittag gemeldeten Performanceprobleme konnten zügig beseitigt werden. Das beA ist wieder störungsfrei erreichbar.“

Störungsmeldungen lassen sich leider der Startseite des beA nicht entnehmen. Es empfiehlt sich, den „Newsletter“ des EGVP, der die Störungsmeldungen per E-Mail verschickt, zu abonnieren.
Auf der News-Seite von bea.brak.de finden sich Hinweise.
Leider gibt es auch nicht immer einen Newsletter der BRAK, vielmehr kam am Freitag, 7. Dezember 2018, per E-Mail ein Schreiben der BRAK (der Link wurde auf Wunsch der BRAK an dieser Stelle entfernt) an die regionalen Rechtsanwaltskammern. Dieses wurde dann am Montag, 10. Dezember 2018, per beA über die RAK Koblenz an die Anwälte im Bezirk Koblenz mit „Eilt sehr“ verschickt.
Zu diesem Zeitpunkt war beA jedoch nicht erreichbar, was wiederum für Aufregung sorgte.
Da ja bald Weihnachten ist, steht auf dem Weihnachtswunschzettel:
  1. Kontinuität der Erreichbarkeit der beA-Server
  2. Information auf der beA-Startseite über die eventuellen Störungen,
    zumindest einen Link, der weiterführt
  3. Aktuelle Nachweise für Störungsmeldungen
  4. Einen Exportierbutton

    für empfangene und gesendete Nachrichten und Empfangsbekenntnisse, wie es ihn für Postfach- und Nachrichtenjournal schon gibt.
  5. Hilfe durch die beA-Hotline.

Weitere Wünsche gibt es viele, oberste Priorität hat jedoch ein funktionierendes beA, das immer besser wird.

Damit der beA-Song von RA Dr. Dominik Herzog, mit über 20.000 Aufrufen an der Spitze der Hitliste,

„…Du bist da, das ist fein
Wir wollen nie wieder ohne sein
beA, beA
Du bist so wunderbar…“

nicht nur Wunsch, sondern Wirklichkeit wird.

In diesem Sinne ein störungsfreies Arbeiten im restlichen Jahr 2018 und auch im Jahr 2019 wünscht Ilona Cosack.

 

 

Das Anwaltspostfach beA nimmt mehr und mehr Fahrt auf

Das Anwaltspostfach beA nimmt mehr und mehr Fahrt auf

Mehr als 12 Wochen ist beA jetzt wieder online.

Immer mehr Gerichte nutzen die Gelegenheit, Anwälten über das beA Dokumente zu übersenden. Groteskerweise erhalten Anwälte dann ein vom Kollegen an das Gericht übersandtes Fax über das beA. In allen Bundesländern gibt es Pilotgerichte, bei denen bereits auch die elektronische Akte – bis 2026 wird die Einführung Pflicht – führend ist.

Zum 1. Oktober 2018 hat als erstes Gericht in Deutschland das Arbeitsgericht Stuttgart vollständig auf die elektronische Aktenführung umgestellt. Verfahren werden digital bearbeitet und gespeichert. Die Richter und Mitarbeiter des Arbeitsgerichts Stuttgart arbeiten ausschließlich auf der Basis einer elektronischen Akte. Die Dokumente werden nur noch über das beA an Rechtsanwälte versandt.

Die Hessische Sozialgerichtsbarkeit teilte am 22. Oktober 2018 mit, dass in sozialgerichtlichen Verfahren jetzt ausschließlich das beA für die Zustellung genutzt wird. Künftig gäbe es weder Briefpost noch Telefaxe von der Hessischen Sozialgerichtsbarkeit: „Rechtsanwälte sollten daher ihren elektronischen Briefkasten im Blick haben“.

Das hessische Ministerium der Justiz hat bereits im September 2018 darauf hingewiesen, dass Gerichtskostenrechnungen mit der Wiederinbetriebnahme des beA direkt an den Bevollmächtigten des Kostenschuldners gehen. In Hessen gibt es die Möglichkeit, mittels ePayment durch Kreditkarten, PayPal oder giropay direkt die Zahlungen vorzunehmen.

In Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen kann man elektronische Kostenmarken kaufen und per Überweisung oder Kreditkarte bezahlen.

Auch in Bayern ist die Justiz auf den Elektronischen Rechtsverkehr vorbereitet. Ministerialdirigent Heinz-Peter Mair, Abteilungsleiter im Bayerischen Justizministerium, stellte auf der Konferenz Anwalt2018 die Vorteile für die Anwaltschaft dar:

In Rheinland-Pfalz werden seit Anfang November 2018 beim Landgericht Kaiserslautern elektronische Empfangsbekenntnisse über das beA zugestellt. Und im Landgerichtsbezirk Bad Kreuznach werden beim Amts- und Landgericht ab dem 3. Dezember 2018 alle neuen Verfahren in einer elektronischen Akte geführt und wird die Korrespondenz mit den Anwälten über das beA erfolgen.

Die Zeit eilt in Siebenmeilenstiefeln dahin. Bereits zum 1. Januar 2020 könnten einzelne Bundesländer die Sendepflicht einläuten, spätestens in drei Jahren – zum 1. Januar 2022 – wird die Pflicht, ausschließlich mittels beA zu kommunizieren, in allen Bundesländern eingeführt. Gut, wenn die Kanzlei darauf vorbereitet ist.