Archiv für die Kategorie: besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA)

Das besondere elektronische Anwaltspostfach wird zum 1.1.2016 allen Rechtsanwälten zur Verfügung gestellt.

Auch für Syndikusanwälte

Das elektronische Anwaltspostfach wird jedem zugelassenen Rechtsanwalt zur Verfügung gestellt, maßgeblich ist die Zulassung.

Auf www.rechtsanwaltsregister.org sind alle zugelassenen Rechtsanwälte verzeichnet.

Damit erhalten auch Syndikusanwälte ein beA. Wird die Zulassung zurückgegeben oder erlischt sie, wird das beA geschlossen.

Abwickler haben nur die Möglichkeit, im beA zu lesen und den Absender der Nachrichten zu informieren, dass der Empfänger beispielsweise verstorben ist. Die weitere Korrespondenz ist dann mit dem beA des Abwicklers zu führen.

 

Interview mit Ilona Cosack zum beA

Zum 01.01.2016 wird jedem Rechtsanwalt das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zur Verfügung gestellt. Das Institut für Wissen in der Wirtschaft, IWW, gibt in einem Sonderheft AK Anwalt und Kanzlei“ Impulse, wie sich die neue Technik gewinnbringend einsetzen lässt.

Ralf Zosel sprach mit der Autorin des Sonderheftes, Ilona Cosack,

Ilona Cosack

Ilona Cosack

Inhaberin der ABC AnwaltsBeratung Cosack in Mainz: Lesen Sie hier das Interview.