Die beA-Karte: Der Schlüssel zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach

Jetzt hat die BRAK weitere Informationen zum Erwerb der notwendigen beA-Karte veröffentlicht.

Danach wird die Bundesnotarkammer die beA-Karte herausgeben. Bestellmöglichkeiten unter: https://bea.bnotk.de/
(allerdings war diese Seite am 16.8.2015 um 23.28 Uhr wegen Wartungsarbeiten nicht erreichbar).

Um dort die beA-Karte zu bestellen, wird eine sogenannte SAFE-ID-Nummer benötigt. Diese Nummer wird jedem Rechtsanwalt, der unter www.rechtsanwaltsregister.org eingetragen ist, in einem persönlichen Brief Ende August/Anfang September mitgeteilt. Wer bis Ende September 2015 diesen Brief noch nicht erhalten hat, soll sich an die Bundesnotarkammer wenden.

 

Ab September 2015: Elektronischer Rechtsverkehr in der Arbeitsgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz

Elektronischer Rechtsverkehr in der Arbeitsgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz

In der Arbeitsgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz wird in der Zeit von September 2015 bis September 2016 sukzessive der elektronische Rechtsverkehr eröffnet.
Zeitplan der Starttermine:
Montag, 7. September 2015
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz und Arbeitsgericht Koblenz
Montag, 1. Februar 2016
Arbeitsgericht Mainz einschließlich Auswärtige Kammern Bad Kreuznach
Montag, 4. April 2016
Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein einschließlich Auswärtige Kammern Landau in der Pfalz
Montag, 6. Juni 2016
Arbeitsgericht Kaiserslautern einschließlich Auswärtige Kammern Pirmasens
Montag, 2. September 2016
Arbeitsgericht Trier

Beim Landesarbeitsgericht und den Arbeitsgerichten ist es ab den genannten Startterminen möglich, auf elektronischem Wege Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen und sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Den Verfahrensbeteiligten wird damit eine attraktive, zeitsparende Alternative zur Kommunikation mittels Briefpost oder Telefax geboten. Sie können zudem über das Internet Einsicht in die Akten nehmen.Für die elektronische Kommunikation mit dem Gericht wird eine qualifizierte elektronische Signatur (qeS) benötigt, die über so genannte Zertifizierungsdienstanbieter bezogen werden kann.

Eine Übersicht mit akkreditierten Anbietern und weitere Informationen finden Sie beim Verzeichnisdienst der Bundesnetzagentur.

Anfang August auf den Posteingang achten!

Anfang August erhalten alle zugelassenen Rechtsanwälte Post vom Kartenanbieter. Achtung, keine elektronische, sondern herkömmlich per Brief.

In diesem Brief erhalten Sie wichtige Informationen, wie Sie die beA-Karte und ggf. benötigte Kartenlesegeräte bestellen können. 16.08.2015: NEUE INFORMATION Weiterlesen

Fristsache: 1. Januar 2016

Das besondere elektronische Anwaltspostfach beA ist der Zugang der
Anwaltschaft zum elektronischen Rechtsverkehr.
Jeder Rechtsanwalt und jede Rechtsanwältin wird zum 1.1.2016 von der BRAK
ein eigenes beA erhalten. Der Zugang zum Postfach ist einfach: Entweder über
einen üblichen Webbrowser oder direkt über Ihre Kanzleisoftware. Sie selbst
können natürlich mit ihrem Postfach arbeiten, aber auch Ihre Mitarbeiter oder
Ihre Urlaubsvertretung. Unkompliziert ist auch die Bedienung des Postfaches –
digital, einfach, sicher.

Interview mit Ilona Cosack zum beA

Zum 01.01.2016 wird jedem Rechtsanwalt das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zur Verfügung gestellt. Das Institut für Wissen in der Wirtschaft, IWW, gibt in einem Sonderheft AK Anwalt und Kanzlei“ Impulse, wie sich die neue Technik gewinnbringend einsetzen lässt.

Ralf Zosel sprach mit der Autorin des Sonderheftes, Ilona Cosack,

Ilona Cosack

Ilona Cosack

Inhaberin der ABC AnwaltsBeratung Cosack in Mainz: Lesen Sie hier das Interview.