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EDV-Gerichtstag 2025: 10. bis 12. September 2025 in Saarbrücken

Seit vielen Jahren bin ich aktives Mitglied des EDV-Gerichtstages (EDVGT).

2025 wird der 34. EDVGT vom 10. bis 12. September in Saarbrücken stattfinden.

Das Motto lautet: „Next Generation Law – Von AI bis ZPO digital“

Das Tagungsprogramm ist vielfältig:

Der EDVGT startet am Mittwoch ab 14 Uhr mit dem Update IT-Sicherheit, Teil I mit Dr. Christoph Endres und Prof. Dr. Christoph Sorge. Teil II bestreiten Jonas Ditz und Dr. Sven Bugiel.

Am Abend des 10.9. findet traditionell das Get together bei juris statt.

Am Donnerstag beginnt die Eröffnungsveranstaltung mit der Keynote von Prof. Dr. Katharina Zweig (TU Kaiserslautern). Im Anschluss wird der Dieter-Meurer-Preises verliehen.

Daran schließt sich die Podiumsdiskussion „Augmented Law: Wie KI das Recht verändert“ an. Neben Prof. Zweig nehmen Prof. Dr. Marie Herberger, Universität Bielefeld und Franz Steuer, PwC, AI & Tax Technology Lead teil. Moderiert wird die Diskussion von Dr. Anke Morsch, Vorsitzende des EDVGT.

Am Nachmittag des 11.9. finden verschiedene Arbeitskreise statt:

Legal Design Thinking, Aktuelle Entwicklungen im Angebotsspektrum juristischer Fachverlage & Datenbankanbieter, Zivilprozess der Zukunft I und II, Zugriff auf E-Evidence in Strafverfahren, KI-Systeme in der Justiz – Taxonomie und KI-Verordnung, EU-Digitalstrategie: Kurswechsel auf dem Prüfstand – Cybersicherheit und digitale Identitäten in der Praxis, Arbeitskreis Barrierefreiheit, Deepfake – Tod der Wahrheit, KI im Verwaltungsverfahren – Digitale Souveränität als Schlüssel für eine zukunftsfähige Rechtsanwendung, sowie Digitalisierungsstrategie und Entscheidungsprozesse in der Justiz: Ist die Justiz zu langsam?

Am Freitag, 12.9., gibt es folgende Programmpunkte:

Schnittstellenarbeitskreis eGovernment/eJustice, Europaarbeitskreis: Bedeutung und Einführungsstand der EUDI-Wallet unter besonderer Berücksichtigung der Kommunikation von Unternehmen mit der Justiz, KI in juristischen Prüfungen.

Mein Favorit ist der Arbeitskreis: Besondere elektronische Postfächer: „Ihr seid ja groß geworden“

Parallel dazu finden weitere Arbeitskreise zu den Themen: „Digitale Normen“ und „Brauchen wir nationale juristische Sprachmodelle?“ statt.

Fazit: Der EDVGT ist immer eine Reise nach Saarbrücken wert. In der nächsten E-Broschüre werden Isabelle Désirée Biallaß, Vorstandmitglied des EDVGT, Richterin am OLG Hamm und Lehrbeauftragte FH Köln, und ich über die verschiedenen Arbeitskreise berichten.

Was lange währt…ERVB 2025 am 30. Juli 2025 in Kraft getreten

Seit dem 1. April 2022 galt die 2. ERVB 2022 vom l0. Februar 2022. Und auch über den 31. Dezember 2022 hinaus gab es keine neue ERVB, d.h. die 2. ERVB 2022 galt fort.

Nun hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 16. Juli 2025 die neue Bekanntmachung zu § 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (Elektronischer-Rechtsverkehr-Bekanntmachung 2025 – ERVB 2025) im Bundesanzeiger herausgegeben und am 29. Juli 2025 veröffentlicht.

Neu ist die Ergänzung zu Ziffer 4. mit Punkt c): Endlich sind auch USB-Speichermedien zulässig.

Bereits Anfang 2023 hatte ich beim BMJ nachgefragt, wann damit zu rechnen sei, dass auch USB-Sticks zugelassen werden. Damals lautete die Antwort:

Hintergrund der Vorgabe ist, dass USB-Sticks aufgrund einer Risikobewertung der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz bisher nicht als hinreichend sicher, insbesondere im Hinblick auf das Risiko der Infizierung mit Schadsoftware, eingestuft wurden. Es liegt aber selbstverständlich auch in allgemeinem Interesse, das Einreichen von umfangreichen Unterlagen in Papierform bei den Gerichten möglichst zu vermeiden und stattdessen praxistaugliche – und gleichzeitig sichere – Einreichungsmöglichkeiten mittels physischer Datenträger zu schaffen. Wir haben Ihre Anfrage daher gerne zum Anlass genommen, die vorgenannte Bewertung mit Blick auf die aktuellen technischen Gegebenheiten und Bedürfnisse der Einreicher sowie Empfänger einer erneuten Überprüfung zu unterziehen.

Schön, dass USB-Sticks nunmehr in die Liste der zulässigen physischen Datenträger aufgenommen wurden. Denn DVD und CD gehören – wenn man IT-Fachleuten Glauben schenkt – zu den aussterbenden Medien;-), mein neuer Laptop hat kein DVD/CD-Laufwerk mehr (ein externes Laufwerk kann ggf. über den USB-Port angeschlossen werden).

Damit wird die Arbeit in den Kanzleien etwas erleichtert. Alternativ kann man immer noch mehrere beA-Nachrichten zu einer Angelegenheit einreichen.

Fazit: Die Mühlen mahlen langsam. In fünf Monaten (21 Wochen, 6 Tage) oder 153 Tagen wird die Ära der Papierakte bei der Justiz am 31. Dezember 2025 zu Ende gehen. Die Digitalisierung wird mehr und mehr zum Alltag gehören. Eine bundeseinheitliche Justizcloud soll nach dem Beschluss der 95. Konferenz der Justizministerinnen & Justizminister auf dem Bund-Länder-Digitalgipfel vom 28. November 2024 schrittweise aufgebaut werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden.