Was lange währt…ERVB 2025 am 30. Juli 2025 in Kraft getreten
Seit dem 1. April 2022 galt die 2. ERVB 2022 vom l0. Februar 2022. Und auch über den 31. Dezember 2022 hinaus gab es keine neue ERVB, d.h. die 2. ERVB 2022 galt fort.
Nun hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 16. Juli 2025 die neue Bekanntmachung zu § 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (Elektronischer-Rechtsverkehr-Bekanntmachung 2025 – ERVB 2025) im Bundesanzeiger herausgegeben und am 29. Juli 2025 veröffentlicht.
Neu ist die Ergänzung zu Ziffer 4. mit Punkt c): Endlich sind auch USB-Speichermedien zulässig.
Bereits Anfang 2023 hatte ich beim BMJ nachgefragt, wann damit zu rechnen sei, dass auch USB-Sticks zugelassen werden. Damals lautete die Antwort:
„Hintergrund der Vorgabe ist, dass USB-Sticks aufgrund einer Risikobewertung der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz bisher nicht als hinreichend sicher, insbesondere im Hinblick auf das Risiko der Infizierung mit Schadsoftware, eingestuft wurden. Es liegt aber selbstverständlich auch in allgemeinem Interesse, das Einreichen von umfangreichen Unterlagen in Papierform bei den Gerichten möglichst zu vermeiden und stattdessen praxistaugliche – und gleichzeitig sichere – Einreichungsmöglichkeiten mittels physischer Datenträger zu schaffen. Wir haben Ihre Anfrage daher gerne zum Anlass genommen, die vorgenannte Bewertung mit Blick auf die aktuellen technischen Gegebenheiten und Bedürfnisse der Einreicher sowie Empfänger einer erneuten Überprüfung zu unterziehen.„
Schön, dass USB-Sticks nunmehr in die Liste der zulässigen physischen Datenträger aufgenommen wurden. Denn DVD und CD gehören – wenn man IT-Fachleuten Glauben schenkt – zu den aussterbenden Medien;-), mein neuer Laptop hat kein DVD/CD-Laufwerk mehr (ein externes Laufwerk kann ggf. über den USB-Port angeschlossen werden).
Damit wird die Arbeit in den Kanzleien etwas erleichtert. Alternativ kann man immer noch mehrere beA-Nachrichten zu einer Angelegenheit einreichen.
Fazit: Die Mühlen mahlen langsam. In fünf Monaten (21 Wochen, 6 Tage) oder 153 Tagen wird die Ära der Papierakte bei der Justiz am 31. Dezember 2025 zu Ende gehen. Die Digitalisierung wird mehr und mehr zum Alltag gehören. Eine bundeseinheitliche Justizcloud soll nach dem Beschluss der 95. Konferenz der Justizministerinnen & Justizminister auf dem Bund-Länder-Digitalgipfel vom 28. November 2024 schrittweise aufgebaut werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

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