Die Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im DAV befasst sich mit dem rechtssicheren Einsatz von Cloud und beA in der Anwaltspraxis:
Safe Harbor, Cloud und Anwälte
Im ersten Teil der Veranstaltung wird am Beispiel der Microsoft-Lösung aufgezeigt, ob und wie Cloud-Lösungen rechtswirksam in Anwaltskanzleien genutzt werden können. Neben den technisch-praktischen Aspekten werden die strafrechtlichen Anforderungen und die aktuellen datenschutzrechtlichen Entwicklungen nach dem Safe Habor Urteil des EuGH praxisrelevant beleuchtet und diskutiert.
Wie man sich bettet, so liegt man – Mandatsdaten sicher in der Cloud ablegen
Referent: Manfred Sommerer, Technischer Lösungsberater Office 365, Microsoft Germany, Unterschleißheim
Datenschutzkonforme Nutzung von Cloud-Lösungen nach dem Safe Harbor Urteil des EuGH
Referent: Rechtsanwältin Dr. Christine Bierekoven, Nürnberg
Mandatsdaten in der Cloud
Referenten: Rechtsanwalt Dr. Matthias Terbach, Berlin und Mark Ennulat, Deutsche Telekom AG, Bonn
Moderation: Rechtsanwältin Dr. Astrid Auer-Reinsdorff, Berlin
Arbeitsgemeinschaft DAV Informationstechnologie Recht
Ort: Berlin, Estrel Hotel, Sonnenallee 225, 12057 Berlin, Raum 5