3. September 2018: beA ist online

8. August 2018: beA startet wieder am 3. September 2018

27. Dezember 2017: BRAK informiert, dass das beA vorerst weiterhin offline bleiben wird, bis ein sicherer Zugang gewährleistet ist.

22. Dezember 2017: BRAK nimmt das beA wegen Wartungsarbeiten vom Netz.

28. November 2016: BRAK schaltet das beA frei

25. November 2016: Anwaltsgerichtshof hebt die eA auf. Jetzt kann das beA starten!

28. September 2016: BRAK darf die Postfächer wegen der eA zum 29.9.2016 nicht freischalten.

Die BRAK hat die Aufhebung der eA am 27.9.2016 beantragt. Stellungnahmefrist: 10.10.2016.
Diese wurde auf den 24.10.2016 und ein weiteres Mal auf den 31.10.2016 verlängert.

29. Juni 2016: Das BMJV veröffentlicht Referentenentwurf RAVPV

und ermöglicht den Start des Anwaltspostfachs zum 29. September 2016 

14. April 2016: Die BRAK teilt mit:

Elektronisches Anwaltspostfach geht am 29. September 2016 an den Start!

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Eilmeldung am 26. November 2015: beA verspätet sich! 

Die BRAK hat per Pressemitteilung am 26.11.2015 mitgeteilt, dass das beA später kommt: „In den Tests der letzten Wochen hat sich gezeigt, dass die Qualität des beA noch nicht den Erwartungen der BRAK entspricht. Das Präsidium der BRAK hat deshalb beschlossen, den Start des beA zu verschieben und die Postfächer erst dann zur Verfügung zu stellen, wenn sichergestellt ist, dass alle vorgesehenen Funktionen verlässlich zur Verfügung stehen.“

Die gewaltige Herausforderung war wohl doch anspruchsvoller als erwartet. Nachdem die Schnittstellen für die Anwaltssoftwarehersteller nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden konnten, können jetzt alle aufatmen und hoffen, dass die Zeit bis zur Bekanntgabe des neuen Starttermins von den Programmierern genutzt wird, um beA so zu gestalten, dass eine einfache Handhabung in den Kanzleien gewährleistet ist. Eine Einbindung der zukünftigen Nutzer wäre sehr zu begrüßen, damit  beA zukünftig die Arbeit in den Kanzleien erleichtert.

Wir halten Sie hier selbstverständlich auf dem Laufenden und informieren Sie, sobald es Neuigkeiten in Sachen beA gibt.

Stand bis zum 26. November 2015:

Zum 1. Januar 2016 wird jedem zugelassenen Anwalt das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) von der BRAK zur Verfügung gestellt. Eine gewaltige Herausforderung und auch eine sehr große Chance, die eigene Kanzlei auf Erfolgskurs zu halten.

Das Wichtigste: Internetanschluss und Computer genügen.

Klug ist, schon jetzt die Abläufe in der Kanzlei zu optimieren und an die Erfordernisse des elektronischen Rechtsverkehrs anzupassen. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um alte Denkmuster nach dem Motto „das haben wir schon immer so gemacht“ über Bord zu werfen.

Die Anpassung der Arbeitsabläufe an geänderte Bedingungen spart Zeit und Geld. Damit Ihnen das gut gelingt, haben wir einen aktuellen Überblick für Sie zusammengestellt.

Meine Empfehlung: Erstellen Sie einen Zeitplan zur Umsetzung für Ihre Kanzlei. Binden Sie Ihre Mitarbeiter ein. Nutzen Sie die Einführung des beA als Pflichtübung, um die Abläufe in Ihrer Kanzlei zu hinterfragen und zu verbessern. Entwerfen Sie darüber hinaus Ihr eigenes Kürprogramm, damit Ihre Kanzlei wettbewerbsfähig bleibt.

Neue Impulse wünscht
Ilona Cosack | ABC AnwaltsBeratung Cosack