Anwaltspostfach

 

31a BRAO – Besonderes elektronisches Anwaltspostfach

 

Rechtsstand 1.1.2016

(1) 1Die Bundesrechtsanwaltskammer richtet für jedes im Gesamtverzeichnis eingetragene Mitglied einer
Rechtsanwaltskammer ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach ein.
2Nach Einrichtung eines besonderen elektronischen Anwaltspostfachs übermittelt die Bundesrechtsanwaltskammer
dessen Bezeichnung an die zuständige Rechtsanwaltskammer zur Speicherung in deren Verzeichnis.

(2) 1Zum Zweck der Einrichtung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs übermittelt die Rechtsanwaltskammer
den Familiennamen und die Vornamen sowie eine zustellfähige Anschrift der Personen, die einen Antrag auf Aufnahme
in die Rechtsanwaltskammer gestellt haben, an die Bundesrechtsanwaltskammer.
2Bei Syndikusrechtsanwälten ist zusätzlich mitzuteilen, ob die Tätigkeit im Rahmen mehrerer Arbeitsverhältnisse erfolgt.
3Die übermittelten Angaben sind zu löschen, wenn der Antrag zurückgenommen oder die Aufnahme in die
Rechtsanwaltskammer unanfechtbar versagt wurde.

(3) 1Die Bundesrechtsanwaltskammer hat sicherzustellen, dass der Zugang zu dem besonderen elektronischen
Anwaltspostfach nur durch ein sicheres Verfahren mit zwei voneinander unabhängigen Sicherungsmitteln möglich ist.
2Sie hat auch Vertretern, Abwicklern und Zustellungsbevollmächtigten die Nutzung des besonderen elektronischen
Anwaltspostfachs zu ermöglichen; Absatz 2 gilt sinngemäß. Die Bundesrechtsanwaltskammer kann unterschiedlich
ausgestaltete Zugangsberechtigungen für Kammermitglieder und andere Personen vorsehen.
3Sie ist berechtigt, die in dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach gespeicherten Nachrichten nach
angemessener Zeit zu löschen.
4Das besondere elektronische Anwaltspostfach soll barrierefrei ausgestaltet sein.

(4) 1Sobald die Mitgliedschaft in einer Rechtsanwaltskammer aus anderen Gründen als dem Wechsel der
Rechtsanwaltskammer erlischt, hebt die Bundesrechtsanwaltskammer die Zugangsberechtigung zu dem besonderen
elektronischen Anwaltspostfach auf.
2Sie löscht dieses, sobald es nicht mehr benötigt wird.

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  1. […] den Jahren tauschen viele Menschen unliebsame Geschenke um. Auch das Anwaltspostfach beA ist ein Geschenk des Gesetzgebers, das in der Anwaltschaft noch wenige Freunde gefunden […]

  2. […] an Pfingsten mußten Anwälte auf das Anwaltspostfach beA verzichten. Vier Tage lang war das beA nicht erreichbar, weil umfangreiche Änderungen […]

  3. […] erklärten Christopher Brosch und Hannes Müller den Besuchern das besondere elektronische Anwaltspostfach […]

  4. […] Jahr 2016 verabschiedet sich. Seit dem 28. November 2016 ist das besondere elektronische Anwaltspostfach beA für alle Anwältinnen und Anwälte […]

  5. […] Berlin den Antrag eines Kölner Rechtsanwalts abgelehnt, dem besonderen elek­tronischen Anwaltspostfach (beA) eine weitere einstweilige Anordnung in den Weg zu […]

  6. […] besondere elektronische Anwaltspostfach beA biegt auf die Zielgerade ein. Kann beA eine Medaille gewinnen? Der Dienstleister Atos hat die […]

  7. […] elektronischer Briefkopf ist sinnvoll, um mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach beA zu […]

  8. […] beA Start. Endlich geht es bald los mit dem Anwaltspostfach! […]

  9. […] am 11. Januar 2016 festgestellt, dass die Umlage der Kosten für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) rechtmäßig […]