Anfang August auf den Posteingang achten!

Anfang August erhalten alle zugelassenen Rechtsanwälte Post vom Kartenanbieter. Achtung, keine elektronische, sondern herkömmlich per Brief.

In diesem Brief erhalten Sie wichtige Informationen, wie Sie die beA-Karte und ggf. benötigte Kartenlesegeräte bestellen können. 16.08.2015: NEUE INFORMATION Weiterlesen

Fristsache: 1. Januar 2016

Das besondere elektronische Anwaltspostfach beA ist der Zugang der
Anwaltschaft zum elektronischen Rechtsverkehr.
Jeder Rechtsanwalt und jede Rechtsanwältin wird zum 1.1.2016 von der BRAK
ein eigenes beA erhalten. Der Zugang zum Postfach ist einfach: Entweder über
einen üblichen Webbrowser oder direkt über Ihre Kanzleisoftware. Sie selbst
können natürlich mit ihrem Postfach arbeiten, aber auch Ihre Mitarbeiter oder
Ihre Urlaubsvertretung. Unkompliziert ist auch die Bedienung des Postfaches –
digital, einfach, sicher.

Auch für Syndikusanwälte

Das elektronische Anwaltspostfach wird jedem zugelassenen Rechtsanwalt zur Verfügung gestellt, maßgeblich ist die Zulassung.

Auf www.rechtsanwaltsregister.org sind alle zugelassenen Rechtsanwälte verzeichnet.

Damit erhalten auch Syndikusanwälte ein beA. Wird die Zulassung zurückgegeben oder erlischt sie, wird das beA geschlossen.

Abwickler haben nur die Möglichkeit, im beA zu lesen und den Absender der Nachrichten zu informieren, dass der Empfänger beispielsweise verstorben ist. Die weitere Korrespondenz ist dann mit dem beA des Abwicklers zu führen.

 

Interview mit Ilona Cosack zum beA

Zum 01.01.2016 wird jedem Rechtsanwalt das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zur Verfügung gestellt. Das Institut für Wissen in der Wirtschaft, IWW, gibt in einem Sonderheft AK Anwalt und Kanzlei“ Impulse, wie sich die neue Technik gewinnbringend einsetzen lässt.

Ralf Zosel sprach mit der Autorin des Sonderheftes, Ilona Cosack,

Ilona Cosack

Ilona Cosack

Inhaberin der ABC AnwaltsBeratung Cosack in Mainz: Lesen Sie hier das Interview.