Anfang August auf den Posteingang achten!
Anfang August erhalten alle zugelassenen Rechtsanwälte Post vom Kartenanbieter. Achtung, keine elektronische, sondern herkömmlich per Brief.
In diesem Brief erhalten Sie wichtige Informationen, wie Sie die beA-Karte und ggf. benötigte Kartenlesegeräte bestellen können. 16.08.2015: NEUE INFORMATION
Benachrichtigen Sie Ihr Personal, damit nicht versehentlich dieser Brief im Papierkorb landet.
16.08.2015 NEUE INFORMATION:
Der Herausgeber der beA-Karte wird die Bundesnotarkammer (BNotK) sein. Das persönliche Schreiben wird erst Ende August / Anfang September bei den Anwälten eintreffen. Falls Sie bis Ende September kein Schreiben erhalten haben, wenden Sie sich an die BNotK.
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