2017: Einen guten Start ins neue Jahr mit dem Anwaltspostfach beA

2017:

Einen guten Start ins neue Jahr mit dem Anwaltspostfach beA

Das Jahr 2016 verabschiedet sich. Seit dem 28. November 2016 ist das besondere elektronische Anwaltspostfach beA für alle Anwältinnen und Anwälte geöffnet.

Noch 366 Tage bleiben, um beA in Augenschein zu nehmen und zu testen.

 

2018 gilt dann für jede Anwältin und jeden Anwalt: „Ich habe Post“.

Eingänge im beA sind ab dem 1. Januar 2018 zur Kenntnis zu nehmen.

Keine Angst, Zustellungen erfolgen nicht ohne Zutun des Anwalts, das Empfangsbekenntnis bleibt so, wie Anwälte es gewohnt sind – erst, wenn der Anwalt das Schriftstück zur Kenntnis genommen hat, beginnt die Frist zu laufen. Einzige Neuerung: ab 2018 wird das Empfangsbekenntnis maschinenlesbar, auf elektronischem Weg über das beA, übermittelt.

Viele Fragen zeigen, dass ein hohes Informationsbedürfnis besteht.

Newsletter zum beA:

(Update Januar 2017: Hier finden Sie alle Newsletter)

Die BRAK gibt seit dem 7. Dezember 2016 wöchentlich am Mittwoch einen Newsletter zum beA heraus:

Ausgabe 1/2016 vom 07.12.2106

Ausgabe 2/2016 vom 14.12.2016

Ausgabe 3/2106 vom 21.12.2016

Auch eine Anwenderhilfe gibt es mittlerweile online:

https://www.bea-brak.de/xwiki/bin/view/BRAK/

 

Weitere Fragen klären wir gerne – ggf. mit Hilfe der zuständigen Ansprechpartner – und wünschen Ihnen, dass Sie 2017 nutzen, um das besondere elektronische Anwaltspostfach beA in Ihre Kanzleiorganisation und Arbeitsabläufe zu integrieren.

Die Software-Hersteller werden – voraussichtlich ab der 2. Jahreshälfte 2017 – beA in ihre Lösungen integriert haben, dann ist es für die Nutzer von Kanzleisoftware einfacher.

Auf der anderen Seite gibt es viele Kanzleien, die ohne Anwaltssoftware arbeiten, diese können direkt mit beA durchstarten.

Änderungen in den Abläufen und Gedanken über die Vergabe von Rechten sind unabhängig von der Software, hier sollte jede Kanzlei rechtzeitig einen eigenen Zeitplan erstellen, um gut vorbereitet ins digitale Zeitalter zu starten.

Verabschieden Sie sich von „alten Zöpfen“ und Gewohnheiten, scannen Sie jeden Posteingang ein und vergeben Sie aussagekräftige Dateinamen.

Gönnen Sie sich und Ihren Mitarbeitern einen zweiten Bildschirm, so erleichtern Sie den Übergang zur papierarmen Kanzlei und legen Sie fest, wo Sie auf einen Ausdruck verzichten können. Damit haben Sie schon die ersten Schritte geschafft, berichten Sie uns von Ihren Erfolgen und motivieren Sie Ihre Kollegen, es Ihnen gleichzutun.

Praktische Tipps – Inbetriebnahme und Anmeldung am beA

Lesen Sie die 10 praktischen Tipps zum Start und Einsatz von beA von Ilona Cosack in der Ausgabe 2/2016 der kostenlosen eBroschüre des DeutschenAnwaltVerlags zum Elektronischen Rechtsverkehr. In Ausgabe 3/2016 erfahren Sie, wie Ihnen die Inbetriebnahme und Anmeldung am beA leicht gelingt.

Wir wünschen Ihnen einen guten Start ins Jahr 2017 und, falls Sie frischen Wind in Ihre Kanzlei bringen wollen, ist dieser Beitrag auch 2017 noch aktuell:

http://www.lto.de/recht/job-karriere/j/selbststaendige-anwaelte-vorsaetze-erfolg-mandanten/

RECHT HERZLICHE GRÜSSE

Ilona Cosack