bea-ABC

bea-ABC – Informationsportal zum Elektronischen Rechtsverkehr, zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach beA und zur digitalen Kanzlei

Sie wollen Ihre Kanzlei fit machen für den Elektronischen Rechtsverkehr? Hier finden Sie nützliche Informationen rund um das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) und zur digitalen Kanzlei.

Gerne laden wir Sie ein, Ihre Fragen zu stellen, damit Ihre Kanzlei „beA-ready“ und gut aufgestellt in die digitale Welt startet.

ABC AnwaltsBeratung Cosack bietet Ihnen mit dieser Seite ein unabhängiges und neutrales Informationsangebot zum beA. Wir sammeln und bündeln hier alle nützlichen Informationen, die zum Thema Elektronischer Rechtsverkehr, beA und digitale Kanzlei verfügbar sind.

Vielen Dank an Philipp Heinisch (kunstundjustiz.de).

Support:

Bei Problemen muss differenziert werden, woher diese stammen.

Alle Probleme mit den beA-Karten sind über die BNotK zu klären.

Die BNotK ist über die Mailadresse bea@bnotk.de, Sperrhotline und in Eilfällen Rufnummer für Fragen zur beA-Karte: 0800 / 3550100 zu erreichen.

Bei Fragen zum beA wenden Sie sich seit dem 2. Juni 2020 an den neuen Dienstleister Wesroc GbR. Das beA-Service Desk ist wie folgt zu erreichen:

Telefon:               030 / 2 17 87 017

E-Mail:                 servicedesk@beasupport.de

Service-Portal:   portal.beasupport.de

Die Hotline ist Montag bis Freitag von 8 – 20 Uhr erreichbar.

Abonnieren Sie die Störungsinformationen der Justiz, so werden Sie direkt über aktuelle Störungen per E-Mail informiert.

Auf der Portalseite von Wesroc finden Sie aktuelle Hinweise.

Störungen des beA werden unter diesem Link dokumentiert.

Das besondere elektronische Anwaltspostfach beA

Besuchen Sie auch den beA-Blog und erfahren Sie alle Neuigkeiten „rund um beA“:

beA-Blog

Aktueller Stand der aktiven Nutzungspflicht:

1. Februar 2025: Beginn der Nutzungspflicht des § 55d VwGO (§ 15a VerfGHG ab 1.11.2024) beim Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg

6. Dezember 2024: Verbot der beA-Nutzung bei Nachrichten an Finanzämter (§ 87a Abs. 1 Satz 2 AO).

1. August 2024: Beginn der aktiven Nutzungspflicht beim Bundesverfassungsgericht

1. Januar 2023: Beginn der aktiven Nutzungspflicht für das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt).

1. Januar 2022: Beginn der aktiven Nutzungspflicht des beA mit Ausnahme des BVerfG (bis zum 31.7.2024).

9. Dezember 2020: Bremen beschließt zum 1. Januar 2021 die aktive Nutzungspflicht für die Fachgerichtsbarkeiten mit Ausnahme des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen und der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

2. Juni 2020: Neue Anlaufstelle für Fragen:
Per Telefon 030 / 2 17 87 017 und Mail: servicedesk@beasupport.de
Portal beA Service Desk: https://portal.beasupport.de

26. November 2019: Schleswig-Holstein eröffnet als erstes Bundesland die aktive Nutzungspflicht zum 1. Januar 2020 für die Arbeitsgerichtsbarkeit.

3. September 2018: beA ist wieder online

27. Dezember 2017: beA ist bis auf weiteres offline

Daher kann die Verpflichtung, ab 1. Januar 2018 Nachrichten und Zustellungen im beA zur Kenntnis zu nehmen und elektronische Empfangsbekenntnisse zurückzusenden, derzeit nicht eingehalten werden.

Am 28. November 2016 ist das besondere elektronische Anwaltspostfach beA für alle Anwältinnen und Anwälte freigeschaltet worden.

Abhängig vom Bundesland, frühestens 1.1.2020, spätestens zum 1. Januar 2022, wird es Pflicht, aus dem beA zu senden.

Die Einreichung per Boten, Briefpost oder Telefax ist dann nicht mehr möglich.

Meine Empfehlung:

Erstellen Sie einen Zeitplan zur Umsetzung für Ihre Kanzlei. Binden Sie Ihre Mitarbeiter ein.

Spätestens ab dem 1.1.2022 dürfen Schriftsätze nur noch über das beA verschickt werden. Beginnen Sie rechtzeitig mit der Umstellung Ihrer Kanzleiorganisation. Die Digitalisierung Ihrer Anwaltskanzlei geht nicht von Heute auf Morgen.

Entwerfen Sie darüber hinaus Ihr eigenes Kürprogramm, damit Ihre Kanzlei wettbewerbsfähig bleibt.

Neue Impulse wünscht
Ilona Cosack | ABC AnwaltsBeratung Cosack

Ilona Cosack
ABC AnwaltsBeratung Cosack

mehr zur Person →

Die neue Technik bringt viele Begriffe mit, die nicht immer selbsterklärend sind.

Im beA-Lexikon finden Sie alles, was Sie wissen müssen von A wie Anwaltspostfach bis Z wie Zustellungsnachweis.

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„Brauche ich für das beA jetzt eine Kanzleisoftware?“

Diese und viele weitere häufig gestellte gestellte Fragen („frequently asked questions – FAQ) und vor allem die dazugehörigen Antworten bringen Sie weiter.

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beA-ABC bietet viel, aber es gibt noch mehr …

Eine kommentierte Linksammlung führt Sie zu weiteren nützlichen Informationsquellen im Internet.

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Informieren Sie sich auch persönlich.

Im Terminkalender finden Sie die wichtigsten Termine und Veranstaltungen zum Thema besonderes elektronisches Anwaltspostfach – bundesweit.

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Aktuelle Blog-Beiträge

Vorzeitige Bescherung? – beA-Version 4.2 wird veröffentlicht

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Zukünftig kann mit dem Softwarezertifikat eine qeS angebracht werden. Haben Sie noch einen REINER cyberJack secoder? Bitte austauschen