beA-Update 3.26

Korrespondenz mit Mandanten über „Mein Justizpostfach“ (MJP)

Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) hat der Gesetzgeber bereits 2017 das „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen“ verabschiedet. Alle Behörden wurden verpflichtet, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsdienstleistungen auch digital über Verwaltungsportale anzubieten. So kann der neue Führerschein oder der Antrag auf Elterngeld mit Hilfe des elektronischen Personalausweises und dem MJP beantragt werden. Da es sich bei der Verwaltungsdigitalisierung um eine „Dauerbaustelle“ handelt, wurde im Februar 2024 der Gesetzentwurf zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0) beschlossen. Mit dem MJP wird Bürgerinnen und Bürgern die kostenlose Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr ermöglicht.

Nun ist mit dem beA-Update auf die Version 3.26 auch die Anbindung des MJP an das beA erfolgt. So können Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte über die Empfängersuche jetzt auch Personen finden, die bereits ein MJP eingerichtet haben. Der Screenshot zeigt sowohl das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) als auch das neue OZG-Postfach der Autorin. Beide SAFE-ID beginnen mit DE.Justiz.xxx. Der Unterschied liegt in den EGVP-Rollen „egvp_ebo“ und „ozg_postfach“:

Um als Mandant ein MJP einrichten zu können, benötigt man ein Nutzerkonto bei der „BundID“: https://id.bund.de/de

Auch hier wird wie bei beA mit dem Slogan „Einfach. Sicher.“ geworben.

Danach kann man ein MJP einrichten: https://ebo.bund.de/#/

Hat man diese Hürde genommen, so können Mandanten mit Ihrem Anwalt auch über das beA kommunizieren. Dazu benötigt man ein neueres Smartphone (dient als Kartenleser) mit der Ausweis-App sowie die Ausweis-App auf dem Desktop.

Die Anmeldung beim MJP erfolgt mit dem Personalausweis. Legen Sie diesen mit der Rückseite gegen Ihr Smartphone und folgen Sie den Anweisungen:

Nach Eingabe der PIN auf dem Smartphone öffnet sich das MJP:

Um die empfangenen Nachrichten zu entschlüsseln benötigt man die persönliche Schlüsseldatei „Mein-Justizpostfach_Persoenlicher_Schluessel.p12“ (aus dem Download) und das Passwort (nicht zu verwechseln mit der PIN).

Bei meinem Test war es schwierig, die Empfänger zu finden. So wurden beispielsweise Rechtsanwälte und Notare (Anwaltsnotare) mal nur mit ihrem beA, dann wieder nur mit ihrem beN angezeigt. Sucht man einen Anwalt, der auch über ein MJP verfügt, ist auch dieser nicht immer im MJP auffindbar. Weiter ist Voraussetzung, um eine Nachricht zu senden, dass ein Dokument beigefügt wird.

Aus dem beA heraus ist es einfacher, einen MJP-Empfänger zu finden (diese werden in der Trefferliste bei der Empfängersuche in GROSSBUCHSTABEN mit der EGVP-Rolle „ozg_postfach“ angezeigt).

Fazit: Das MJP befindet sich noch in der Pilotphase. So wird der Nutzende z.B. noch nicht informiert, wenn in seinem MJP eine Nachricht eingeht. Ebenso ist ein Antworten auf eine eingegangene Nachricht noch nicht möglich. M.E. werden Mandanten nach wie vor die Korrespondenz mit Ihrem Anwalt über E-Mail bevorzugen. Vergleicht man das MJP mit den Hürden, die beA für Anwälte bereithält, so ist die Einrichtung und Nutzung eines MJP kaum einfacher und nur für technikaffine Mandanten eine Option. So ist die Kommunikation – wenn man denn eine verschlüsselte Kommunikation bevorzugt – einfacher mit der Webakte oder mit MavoRA möglich.