Coming soon: beA-Update 3.18

Update am 5.6.23, 16:11 Uhr:

Mit beA-Newsletter 3/23023 vom 5.6.2023 teilt die BRAK mit, dass die neue Version „voraussichtlich in der Nacht vom 7.6. auf den 8.6.2023 installiert wird“ (Anm.: Am 8.6. ist Feiertag in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen sowie Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland).

Voraussichtlich im Juni 2023 erhält das beA wieder ein Update.

Vorher führt das beA Team am 1. und 2. Juni nachts um 00:30 Uhr beA-Verfügbarkeitstests durch und teilt am 30. Mai mit:

  • ACHTUNG: beA-Verfügbarkeitstests am 1. und 2. Juni 2023
    • „Am 1. und 2. Juni 2023 werden wir wiederum die regelmäßig anstehenden praktischen Tests durchführen, in denen wir u.a. den Ausfall eines der beA-Rechenzentren simulieren und dann wieder in den Normalbetrieb zurückführen.
    • Die beA-Anwendung wird durchgehend verfügbar sein. Es kann lediglich am 01.06. und 02.06.2023 jeweils um 0:30 Uhr vereinzelt zu Session-Abbrüchen kommen.
    • Wir danken für Ihr Verständnis!“

Welche Änderungen sind geplant:

Bislang wurde § 26 der RAVPV in vielen Kanzleien missachtet, da immer noch viele Berufsträger mit beA und dem Elektronischen Rechtsverkehr „nichts zu tun haben wollen“.

(1) Die Inhaber eines für sie erzeugten Zertifikats dürfen dieses keiner weiteren Person überlassen und haben die dem Zertifikat zugehörige Zertifikats-PIN geheim zu halten.

Entgegen dieser Bestimmung werden immer noch beA-Karten anstelle von Anwältinnen und Anwälten von Mitarbeitenden benutzt.

Das ist fatal, denn nur dann, wenn die Anwältin und der Anwalt die beA-Karte selbst benutzen, ist das beA der „sichere Übermittlungsweg“. Eine Einreichung unter Verwendung der beA-Anwaltskarte durch Mitarbeitende kann dazu führen, dass nicht wirksam eingereicht wird.

Es gibt bereits Rechtsprechung, bei der eine Auszubildende angeblich ohne Wissen des Anwalts ein eEB abgegeben hat, das der Anwalt gegen sich gelten lassen musste. So urteilte das Bundessozialgericht am 14.7.22 (B 3 KR 2/21 R):

„Zur Überzeugung auch des Senats entkräften die Angaben zur unautorisierten Übermittlung des vom SG angeforderten elektronischen Empfangsbekenntnisses weder durchgreifend dessen Beweiswirkung noch bieten sie einen hinreichenden Grund für die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Berufung.“

„… Das besondere Vertrauen in die Authentizität der von Rechtsanwälten über ihr besonderes elektronisches Anwaltspostfach an die Gerichte übermittelten elektronischen Dokumente – also derer, die nicht mit einer (zusätzlichen Aufwand erfordernden) qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind – stützt sich nach der gesetzlichen Konzeption maßgeblich auf die Erwartung, dass dieser Übermittlungsweg von den Inhabern des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs ausschließlich selbst genutzt wird und demzufolge die das Dokument (nur einfach) signierende und damit verantwortende Person mit der des tatsächlichen Versenders übereinstimmt…“

„Rechtlich ist demgemäß zur Absicherung dessen ausdrücklich bestimmt, dass die Postfachinhaber das für den Zugang zu ihrem besonderen elektronischen Anwaltspostfach erzeugte Zertifikat keiner weiteren Person überlassen dürfen und die dem Zertifikat zugehörige Zertifikats-PIN geheim zu halten haben (§ 26 Abs 1 RAVPV).“

„… Setzt sich ein Inhaber eines besonderen elektronischen Anwaltspostfachs über die Verpflichtung zur ausschließlich eigenen – höchstpersönlichen – Nutzung durch Überlassung des nur für seinen Zugang erzeugten Zertifikats und der dazugehörigen Zertifikats-PIN an Dritte oder auf andere Weise bewusst hinweg, muss er sich in diesem Regelungszusammenhang das von einem Dritten abgegebene elektronische Empfangsbekenntnis auch dann wie ein eigenes zurechnen lassen, wenn die Abgabe ohne seine Kenntnis erfolgt ist.“

Daher wird mit dem Update auf die Version 3.18 beim Hinterlegen von Sicherheits-Token ohne SAFE-ID durch den Postfachbesitzer nunmehr ein Warnhinweis erscheinen, das hinterlegte Sicherheitstoken nicht weitergegeben werden dürfen. Für Zugriff von anderen Personen auf das Postfach soll die Benutzerverwaltung genutzt werden.

  • Erleichterte Bedienung der beA-Webanwendung

Es werden weitere Tastenkombinationen zur erleichternden Bedienung des beA zur Verfügung gestellt:

STRG+EINGABETASTE = versendet Nachrichten

  • aus dem Dialog „Nachrichtenentwurf erstellen“ oder
  • markierte Nachrichten aus dem Ordner Entwürfe im Dialog „Nachrichtenübersicht“

Alt + h = öffnet eine Auswahl von Anhängen zum Hochladen im Dialog „Nachrichtenentwurf erstellen“

Alt + k = Prüfprotokoll

  • der geöffneten Nachricht im Dialog „Nachricht anzeigen“ oder
  • der markierten Nachrichten im Dialog „Nachrichtenübersicht“ werden anzeigt,
  • falls noch nicht erfolgreich (grün) geprüft, werden diese erneut geprüft.

Alt + v = öffnet den Dialog „Nachricht verschieben“

  • aus dem Dialog „Nachrichtenübersicht“ oder
  • dem Dialog „Nachricht anzeigen“ bzw. „Nachrichtenentwurf erstellen“
  • geöffnete bzw. ausgewählte Nachrichten können über diesen Dialog verschoben werden, indem ein Zielordner ausgewählt und mit OK bestätigt wird.

Alt + d = Nachricht(en) in Papierkorb verschieben

  • markierte Nachrichten im Dialog „Nachrichtenübersicht“ oder
  • geöffnete Nachricht im Dialog „Nachricht anzeigen“ oder „Nachrichtenentwurf erstellen“

Alt + m = Empfänger hinzufügen -Dialog öffnet sich im Dialog „Nachrichtenentwurf erstellen“

Alt + a = auf Nachricht antworten

  • bei Auswahl einer Nachricht im Dialog „Nachrichtenübersicht“ oder
  • bei geöffneter Nachricht im Dialog „Nachricht anzeigen“

Alt + w = Nachricht weiterleiten

  • bei Auswahl einer Nachricht im Dialog „Nachrichtenübersicht“ oder
  • bei geöffneter Nachricht im Dialog „Nachricht anzeigen“

Alt + t = Öffnet das Feld für den Nachrichtentext im Dialog „Nachrichtenentwurf erstellen“ zur Bearbeitung

  • Sofern das Feld Nachrichtentext bereits geöffnet ist, wird der Fokus ans Ende des aktuellen Inhalts des Nachrichtentextes gesetzt.

Alt + s = Nachricht speichern im Dialog „Nachrichtenentwurf erstellen“

Alt + x = Entspricht einem Klick auf „Externe Strukturdaten hochladen“ im Dialog „Nachrichtenentwurf erstellen“ und öffnet den Dialog „Datei(en) auswählen“.

Der beA Support weist allerdings darauf hin: „Bitte beachten Sie hierbei, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass in einigen Browsern durch individuelle Einstellungen einzelne Tastenkombinationen bereits belegt sind und in solchen Fällen für die beA-Webanwendung nicht die gewünschte Aktion ausgeführt wird.“

  • Der Reiter „Berichte“ entfällt

Dahinter verbarg sich bislang die Möglichkeit von statistischen Auswertungen, die von den Programmierern des beA auch den Nutzern zur Verfügung gestellt wurden. Nun verschwindet dieser Bereich für die Nutzer: „mit 3.18 vollständig dem Bereich „Administration“ untergeordnet und ist somit in Rechtsanwaltspostfächern nicht mehr verfügbar.“

  • Fehlerbehebungen mit 3.18.2

Das Update 3.18 wird voraussichtlich im Juni 2023 direkt mit Version 3.18.2 eine Fehlerbehebung beim Nachrichtenversand für Anwälte mit der Rolle „VHN-Berechtigter“ in den Gesellschaftspostfächern erhalten.

  • Dokumentation

Beim beA-Anwenderhandbuch wurde die Seite „Registrieren“ aktualisiert.

FAZIT: Diesmal stehen keine gravierenden Änderungen an. Wir sind gespannt, welche Updates uns noch erwarten.