Das besondere elektronische Anwaltspostfach wird zum 1.1.2016 allen Rechtsanwälten zur Verfügung gestellt.

Sind Ihre Sicherheitstoken für beA aktuell?

Ab 1. Juli 2024 werden die alten Sicherheitstoken gesperrt!

Höchste Zeit für den Austausch der Sicherheitstoken. Als Sicherheitstoken wird entweder die beA-Karte (=Hardware-Zertifikat) oder das beA-Software-Zertifikat bezeichnet.

Als Hardware-Zertifikate existieren die beA-Karte für Anwälte (Postfachinhaber) und die beA-Karte für Mitarbeiter oder Mitarbeitende, wie sie auf der Startseite der beA-Webanwendung jetzt bezeichnet werden:

Der Austausch der beA-Karten für Rechtsanwälte erfolgte mit viel Aufwand im Jahr 2023. Aufgrund technischer Erfordernisse werden nunmehr auch beA-Karten für Mitarbeitende (MA) und die beA-Software-Zertifikate ausgetauscht. Vgl. hier:
https://bea-abc.de/blog/bea-update-3-20-admin-zugang-wird-benoetigt-2/

Klickt man auf die „Wichtigen Hinweise“ auf der beA-Anmeldeseite wird auf die beA Supportseite verlinkt und es kommt ein Hinweis:

„Der Abschluss des Versands durch die Bundesnotarkammer bedeutet, dass für alle bisherigen beA-Karten Mitarbeiter (Kartennummer beginnend mit 3) jeweils eine neue beA-Karte Mitarbeiter (Kartennummer beginnend mit 8) vorliegen sollte.

Die alten beA-Karten Mitarbeiter werden in absehbarer Zeit nicht mehr nutzbar sein, da diese von der Bundesnotarkammer gesperrt werden. Der Zeitpunkt wird rechtzeitig bekanntgegeben.“

Erst in einem Newsletter der BNotK erhält man nähere Informationen:

„Um alle Mitarbeitenden zeitnah mit Karten der neuesten Generation zu versorgen, wurde der Tauschprozess seit Februar 2024 beschleunigt. Etwa Mitte März 2024 werden alle betroffenen beA-Karten Mitarbeiter ausgetauscht sein. Damit hat die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer seit August 2023 ca. 36.000 beA-Karten Mitarbeiter getauscht.“

Die Anzahl der beA-Karten MA stimmt nachdenklich, wenn man bedenkt, dass bei ca. 165.000 Rechtsanwälten (Quelle: Mitgliederstatistik der BRAK zum 1.1.2023) lediglich ca. 36.000 beA-Karten MA ausgetauscht wurden. Im Umkehrschluss würde das bedeuten, dass trotz eindringlicher Hinweise (vgl. z.B. hier:
https://bea-abc.de/blog/coming-soon-bea-update-3-18/
viele Rechtsanwälte § 26 RAVPV immer noch ignorieren.

Die BNotK informiert weiterhin, dass seit Mitte November 2023 etwa 17.000 beA-Software-Zertifikate ausgetauscht wurden. Alle Software-Zertifikate, auch diejenigen, die noch nicht unmittelbar ablaufen, werden ausgetauscht, um auf eine zukunftssichere Schlüssellänge nach dem Stand der Technik zu wechseln. Der Ablauf der technischen Gültigkeit eines Zertifikats oder sicherheitsrelevante Änderungen hinsichtlich der empfohlenen Schlüssellänge haben auf das Vertragsverhältnis keinen Einfluss. Der Vertrag über ein beA-Software-Zertifikat verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern er nicht sechs Wochen vor Ablauf gekündigt wird.

Zum Austausch der beA-Softwarezertifikate hat die BNotK weitere Informationen hier bereitgestellt:

https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/tausch-bea-softwarezertifikate

Für die Hinterlegung des neuen Software-Zertifikats im beA hat der beA Support eine Übersicht der einzelnen Schritte veröffentlicht:

https://portal.beasupport.de/fragen-antworten/kategorie/aktualisierung-bea-sicherheits-token/hinterlegung-neues-software-zertifikat

Fazit: Überprüfen Sie zeitnah, ob in Ihrer Kanzlei Handlungsbedarf besteht.

App, app and away?

Lange hat es gedauert, jetzt können Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte seit der beA Version 3.25 auch die beA-App der BRAK nutzen. Suchen Sie im App-Store nach BRAK beA. Immerhin gab es zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Blogbeitrags bereits mehr als 500 Downloads.

Damit Sie die beA-App nutzen können, benötigen Sie ein Software-Zertifikat. Es kostet 4,90 Euro netto p.a. Bestellen Sie dieses Software-Zertifikat hier:

https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/signaturkartenbestellung/wizard/beA

Zur Bestellung benötigen Sie Ihre SAFE-ID. Diese finden Sie entweder direkt im beA unter dem Reiter „Einstellungen“ oder im Rechtsanwaltsregister unter

https://bravsearch.bea-brak.de/bravsearch/index.brak

Geben Sie dort Ihren Namen ein und starten die Suche. Wenn Sie Ihren Namen gefunden haben, klicken Sie rechts auf den Info-Button, dann kommen Sie in die Detailansicht. Die SAFE-ID befindet sich dort am unteren Ende der Anzeige.

Nachdem der Software-Token zum Download bereitgestellt wurde, muss dieser zunächst im beA selbst unter „Einstellungen“, „Profilverwaltung“, „Sicherheits-Token verwalten“ als neuer Sicherheits-Token angelegt werden. Geben Sie dem Software-Zertifikat einen eindeutigen Namen.

Gehen Sie auf die Startseite der beA-Webanwendung und klicken unten rechts auf „Zertifikate verwalten“. Fügen Sie den neuen Software-Token hinzu (es handelt sich um eine Datei mit der Endung „.p12“).

Melden Sie sich beim beA an und wechseln Sie auf „Einstellungen“, „Profilverwaltung“, „Sicherheits-Token. Dann sehen Sie in der rechten Spalte den Button . Danach erfolgt der Hinweis:

Nun müsste die beA App auf Ihrem Smartphone einsatzbereit sein:

Nach der PIN-Eingabe oder der Anmeldung mit Fingerabdruck erscheint ein Wartefenster:

Sofern im Posteingang Nachrichten verfügbar sind, werden diese angezeigt:

Klickt man die Nachricht an, erscheint die Nachrichtenansicht:

In der ersten Stufe ist die beA-App nur mit einer Lesefunktion für den Posteingang ausgestattet.

Im unteren Bereich gibt es die Möglichkeit, das Profil anzuzeigen:

In dieser Ansicht kann man sich auch aus der App wieder abmelden.

Wer die App nicht selbst beendet, wird zwangsweise abgemeldet:

Bei den Einstellungen kann man auswählen, wie die Anmeldung erfolgen soll:

Mit einem Klick auf das „i“ rechts oben öffnet sich ein Hilfebereich, der die Einstellmöglichkeiten beschreibt:

Und zum Schluss gibt es unter „Rechtliches“ Informationen zur Datenschutzerklärung, Nutzungsbedingungen, Lizenzen und Impressum.

Der beA Support weist auf folgendes hin:

Unklarer eEB-Status in der mobilen beA-App

Hinweis auf bestehende Fehlerlage

Die mobile beA-App der BRAK steht in den App Stores für iOS und Android zum Download zur Verfügung. Sie können dort bspw. nach dem Schlagwort „BRAK beA“ suchen. Mit diesem Artikel möchten wir auf eine noch bestehende Fehlerlage hinweisen.

Die beA-App kann derzeit bei einer externen Nachricht den eEB-Status „angefordert“ erst dann anzeigen, wenn die Nachricht über die beA-Webanwendung geöffnet und somit entschlüsselt wurde. Bis zum Öffnen in der beA-Webanwendung wird der eEB-Status in beA-mobile immer mit „nicht angefordert“ angezeigt.

Eine vollständige Dokumentation zur beA-App für mobile Geräte ist im beA-Anwenderhandbuch verfügbar: beA-App für mobile Geräte (bea-brak.de)

Fazit: Der erste Schritt ist gemacht. Wir freuen uns, wenn in weiteren Ausbaustufen die beA App noch mehr Möglichkeiten bietet. Und es sollte auch für Mitarbeitende möglich sein, die beA App zu nutzen!

beA-Karte under Control?

Das neue cyberJack ControlCenter

Viele beA-Nutzende verzweifeln, weil es immer wieder vorkommt, dass die beA-Karte nicht erkannt wird.

Abhilfe schafft das neue cyberJack ControlCenter von REINERSCT (für Windows-Nutzer: REINER SCT schreibt dazu:
„Für die Betriebssysteme macOS und Linux steht kein cyberJack® ControlCenter zur Verfügung. Ein Firmwareupdate/-upgrade ist daher mit diesen Betriebssystemen nicht möglich. Eventuelles Update kann einmalig mit Windows durchgeführt werden. Die Nutzung mit macOS oder Linux ist anschließend möglich. Sollten Sie keinen Zugriff auf einen Windows-Rechner haben, können wir gerne ein Update/Upgrade für Sie durchführen. Die anfallenden Kosten/Versandkosten werden Ihnen in die Rechnung gestellt.“).

Bislang war der cyberJack Gerätemanager im Einsatz. Im Beitrag „Hilfe, mein beA funktioniert nicht mehr! – Update vom 31. März 2021 haben wir darauf hingewiesen, dass man mit dem cyberJack Gerätemanager prüfen kann, ob ein Update des Kartenlesegeräts erforderlich ist.

Wechseln Sie (sofern Sie REINER Kartenlesegeräte einsetzen), jetzt auf das neue cyberJack ControlCenter:

https://help.reiner-sct.com/de/support/solutions/articles/101000475765-windows-treiber-f%C3%BCr-cyberjack-chipkartenleserifikate

Achten Sie darauf, dass die Installation mit Administrator-Rechten erfolgt (rechte Maustaste „Als Administrator ausführen“.

Unser Beispiel zeigt den cyberJack one, das neueste Lesegerät aus der cyberJack-Familie.

Führen Sie den Lesertest durch.

Während des Tests zeigt sich kurz eine Zeile mit verschiedenen Zahlen:

Die Kennung: DE 96 zeigt an, dass der Kartenleser in Ordnung ist und die beA-Karte erkannt wird.

Jetzt müsste das Anmelden beim beA oder das Anmelden beim Kundenportal der BNotK zum Tausch der beA-Software-Zertifikate oder der beA-Mitarbeiterkarten funktionieren.

Sollte es Probleme geben, empfiehlt der Support der BNotK, ggf. die RFID Funktion beim cyberJack RFID komfort oder cyberJack RFID standard auszuschalten.

Tausch der beA-Software-Zertifikate

Setzen Sie beA-Software-Zertifikate ein? Dann sollten Sie jetzt handeln!

Der beA-Support hat darüber informiert, dass noch im Jahr 2023 alle Software-Zertifikate (SW) ausgetauscht werden sollen. Grund ist die Gültigkeit der seit beA-Beginn ausgegebenen SW einerseits und zum anderen sollen alle (auch die noch gültigen SW) zeitnah ausgetauscht werden, um auf eine zukunftssichere Schlüssellänge zu wechseln.

beA-Software-Zertifikate sind lediglich Dateien, die lokal auf dem Rechner oder einem USB-Stick gespeichert werden, im Gegensatz zu den Hardware-Zertifikaten (HW) = beA-Karten.

Für den Austausch hat die Zertifizierungsstelle der BNotK eine umfangreiche Anleitung zur Verfügung gestellt:

https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/tausch-bea-softwarezertifikate

Auch der beA Support informiert:

https://portal.beasupport.de/neuigkeiten/tausch-bea-software-zertifikate

Wichtig: Solange das aktuell verwendete SW noch gültig ist, sollten Sie handeln. Die BNotK beabsichtigt, die derzeit bestehenden Zertifikate im Jahr 2024 zu sperren und vorher darüber zu informieren.

Haben Sie bislang noch gar kein SW verwendet, können Sie nach Eingabe Ihrer SAFE-ID (im beA-Portal beim öffentlich zugänglichen Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis) neue SW für 4,90 € netto p.a. über diesen Link bestellen: https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/signaturkartenbestellung/wizard/beA

Praxishinweis: Häufig hat sich über die Jahre der beA-Nutzung eine Vielzahl von SW angesammelt, über deren Verbleib und deren Nutzer ggf. der Überblick fehlt. Nehmen Sie den Austausch der SW zum Anlass, hier „aufzuräumen“ und einer unbefugten Benutzung einen Riegel vorzuschieben.

Wenn Sie Anwaltssoftware einsetzen, klären Sie, ob und ggf. welche Besonderheiten zu beachten sind. In der Regel verwenden die Hersteller SW, um Nachrichten aus dem beA abzuholen und zu versenden. Da diese automatisiert abgeholt werden ist in jedem Fall ein aktuelles SW erforderlich.

Die Firma Soldan bietet Unterstützung beim Tausch des beA SW an: https://digitalekanzlei.de/bea-zertifikats-tausch/

beA-Update 3.23 – beA bekommt mehr Zeit

Nachdem Nikolaus am 6.12.23 alle Hände voll zu tun hatte, gibt es am 7.12.23 ein neues beA-Update auf die Version 3.23 mit einigen inhaltlichen Änderungen:

Mit beA-Newsletter Nr. 9/2023 vom 29.11.2023 weist die BRAK auf die bevorstehenden Änderungen und Fehlerbehebungen hin.

Technische Änderungen

  • Update der Basiskomponente der beA Client Security:
    Administrator-Rechte erforderlich

Letzte Chance: Im Zuge des beA-Updates 3.2 gab es noch eine Übergangsphase zur Umstellung der Basiskomponente. Jetzt muss die Basiskomponente aktualisiert werden, sonst kann beA nicht mehr verwendet werden. Die neue Version ist 3.4.3.

  • Update des lokalen Zertifikats der beA Client Security:
    keine Administrator-Rechte erforderlich

Für den sicheren Datenaustausch zwischen Browser und beA Client Security wird ein lokales Zertifikat benötigt. Dieses Zertifikat ist aufgrund einer Vorgabe des BSI zur Erweiterung von Schlüssellängen erforderlich. Es muss zwingend installiert werden.

Es werden folgende Schritte benötigt:

Nach Klick auf den Button „Ja“ wird die beA Client Security initialisiert und gestartet. Wer unterschiedliche Browser nutzt, muss diese Installation für jeden Browser wiederholen.

Inhaltliche Änderungen

  • Das Zeitfenster wurde verdoppelt. Jetzt erfolgt die automatische Abmeldung erst nach 60 Minuten:
  • Aus der Benachrichtigungsmail mit Link in die beA-Nachricht:

Wer Benachrichtigungsmails eingestellt hat, kann daraus direkt in die beA-Webanwendung gelangen. Allerdings bleibt das Anmeldeprocedere gleich. Wer die beA Client Security nicht im Hintergrund laufen lässt, muss diese dann manuell starten (bekommt jedoch einen Hinweis eingeblendet, dass dieser Schritt noch fehlt). Das Anmelden geht nur, wenn sich eine berechtigte Person anmeldet. Wenn Nutzerrechte fehlen, erscheint eine Fehlermeldung.

  • NEU: Nachricht teilen
    In der geöffneten Nachricht gibt es einen neuen Button:

Wird dieser Button angeklickt, erscheint ein Link:

Dieser Link kann dann, z.B. per E-Mail, weitergeleitet werden. Jedoch können nur berechtigte Nutzer diese Nachricht nach Anmeldung im beA lesen.

Fehlerbehebungen:

Wie immer werden einige bekannte Fehler beseitigt. Einzelheiten sind hier: https://portal.beasupport.de/release-information nachzulesen.

FAZIT: Zwei Wochen vor Weihnachten freuen sich sicher alle Nutzenden über dieses „Nikolaus“-Geschenk, zumal in den meisten Kanzleien zum Jahresende häufig „Land unter“ herrscht. Über den noch in 2023 erfolgenden Austausch der beA-Software-Zertifikate lesen Sie in einem separaten Beitrag.

Neue Generation: beA-Mitarbeiterkarten werden ausgetauscht

Ab September beginnt die BNotK, die beA-Karten für Mitarbeitende (MA) auszutauschen

Nachdem der Austausch der beA-Karten für die Anwaltschaft überstanden ist, beginnt nun der Austausch der beA-Karten für MA.

Wichtig: Wenn Sie bereits beA-Karten für MA im Einsatz haben, erfolgt der Austausch automatisch und man sollte nur überprüfen, ob die im BRAV verzeichnete Kanzleianschrift korrekt ist.

Wer noch keine beA-Mitarbeiterkarten einsetzt, bestellt diese hier:

https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/signaturkartenbestellung/wizard/beA

Die alten Mitarbeiterkarten mit der Kartenfolge 3xxx werden in neue Karten mit der Kartenfolge 8xxx getauscht.

Der Austausch muss erfolgen, bevor die alte MA-Karte abgelaufen ist. In der BNotK SAK lite können Sie prüfen, wie lange die beA-MA-Karte noch gültig ist.

Die BNotK verschickt eine E-Mail – oder zusätzlich eine beA-Nachricht :-( -, wenn der Austausch ansteht:

Betreff: Das Zertifikat Ihrer beA-Karte Mitarbeiter läuft demnächst aus

Sehr geehrte Frau Cosack,

die Gültigkeit einer oder mehrerer Ihrer beA-Karte/n Mitarbeiter (Kartennummer beginnend mit der Ziffer 3) läuft in ACHT WOCHEN aus. Damit Ihre Mitarbeitenden Ihr beA-Postfach weiterhin wie gewohnt abrufen können, bitten wir Sie, die nachstehenden Hinweise zu beachten.

1. ÜBERBLICK ÜBER BEA-KARTEN MITARBEITER MIT ABLAUFENDEN ZERTIFIKATEN

Das Kundenportal der Zertifizierungsstelle bietet Ihnen nach Anmeldung mit Ihrer beA-Karte Basis und PIN einen Überblick über Ihre beA-Karten Mitarbeiter, deren Zertifikate demnächst auslaufen.

Kundenportal: https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/signaturkartenbestellung/user/profile

Hilfe zur Anmeldung am Kundenportal: https://onlinehilfe.bnotk.de/einrichtungen/zertifizierungsstelle/bea/bea-karten-mitarbeiter-tauschprozess/anmeldung-im-kundenportal.html

2. WEITERE NUTZUNG DER BEA-KARTE/N MITARBEITER

2.1. WEITERE NUTZUNG DER BEA-KARTE/N MITARBEITER IST GEWÜNSCHT

Möchten Sie Ihre beA-Karte Mitarbeiter weiterhin nutzen, müssen Sie nichts tun, um eine neue Karte zu erhalten. Bitte prüfen Sie lediglich INNERHALB DER NÄCHSTEN ZWEI WOCHEN Ihre im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) hinterlegte Kanzleianschrift auf Richtigkeit und wenden Sie sich bei Änderungsbedarf an Ihre zuständige Rechtsanwaltskammer. Jeweils rechtzeitig vor Ablauf des Zertifikats senden wir Ihnen automatisch eine Tauschkarte an die im BRAV hinterlegte Anschrift.

BRAV: https://bravsearch.bea-brak.de/bravsearch/index.brak

WICHTIGER HINWEIS: Die neue Karte muss nach Erhalt zeitnah im beA-Profil Ihres Mitarbeitenden hinterlegt werden. Dafür wird auch die ALTE KARTE benötigt. Ist das Zertifikat der alten Karte abgelaufen, kann sie nicht mehr für die Berechtigung der neuen Karte genutzt werden. Weitere Informationen finden Sie hier:

beA-Anwendersupport: https://portal.beasupport.de/neuigkeiten/der-bea-mitarbeiterkartentausch

2.2. KEINE WEITERE NUTZUNG DER BEA-KARTE/N MITARBEITER GEWÜNSCHT

Falls Sie keinen Bedarf mehr an Ihrer beA-Karte Mitarbeiter haben sollten, teilen Sie uns dies bitte INNERHALB DER NÄCHSTEN ZWEI WOCHEN mit. Bitte melden Sie sich dafür an Ihrem Kundenportal (siehe 1.) an. Dort können Sie auf den Austausch Ihrer Karte verzichten und zugleich das Vertragsverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt beenden .

WICHTIGER HINWEIS: Falls Sie seit Bestellung der Mitarbeitendenkarten die Kanzlei gewechselt und die von Ihnen bestellten Karten weder gekündigt noch mitgenommen haben, ist es möglich, dass diese noch in Ihrer alten Kanzlei Verwendung finden. Diese Karten werden Ihnen ebenfalls in Ihrem Kundenportal angezeigt. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit Ihrer ehemaligen Kanzlei in Verbindung und unterrichten Sie diese von Ihrer Kündigungsabsicht, damit dort zeitnah neue Karten bestellt werden können. Eine Vertragsübernahme ist nicht möglich.

3. KONTAKT UND NÜTZLICHE LINKS

Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Unterstützung und weitere Informationen finden Sie hier:

Das Wichtigste zum Kartentausch sowie ein Kontaktformular bei Fragen und Problemen: https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/tausch-bea-karten-mitarbeiter

Bei allen Fragen rund um das beA-Postfach, einschließlich der Hinterlegung der neuen Karte:

beA-Anwendersupport: https://portal.beasupport.de/neuigkeiten/der-bea-mitarbeiterkartentausch

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Zertifizierungsstelle

Burgmauer 53

50667 Köln

https://zertifizierungsstelle.bnotk.de

Kontakt Notarbüros/Justiz

Telefon: 0800 – 3550 400 (kostenfrei)

E-Mail: zs@bnotk.de

Kontakt beA-Produkte

Telefon: 0800  – 3550 100 (kostenfrei)

E-Mail: bea@bnotk.de

Melden Sie sich im Kundenportal der Zertifizierungsstelle an, dann erscheint eine Meldung:

Dort sehen Sie die zu diesem Profil gespeicherten beA-MA-Karten mit Ablaufdatum und können diese bei Bedarf sofort kündigen.

Wichtig: Statten Sie jeden Mitarbeitenden mit einer beA-MA-Karte aus. Das kostet 12 EUR netto pro Jahr. Eine überschaubare Investition für den Nutzen, den die Karte bietet. Der MA kann dann im Rahmen des 4-Augen-Prinzips die Anwälte beim Elektronischen Rechtsverkehr unterstützen. Bedenken Sie, dass § 26 RAVPV die Weitergabe der beA-Anwaltskarte nebst PIN an Mitarbeitende untersagt.

FAZIT: Nutzen Sie den Kartentausch, um Ihr Kartenmanagement zu überprüfen. Wer hat welche beA-Karten im Einsatz? Welche beA-Karten laufen wann aus? Müssen Karten gekündigt werden? Sind neue Karten zu bestellen? Beachten Sie: Der Benutzername bleibt, es ist nicht erforderlich, neue Benutzer anzulegen, es sei denn, diese sind Mitarbeitende, die noch nie im beA registriert waren.

beA-Update 3.20 – Admin-Zugang wird benötigt

Am 24. August 2023 erhält das beA erneut ein Update, dieses Mal aus technischen Gründen

Mit Sondernewsletter 3/2023 vom 22.8.2023 weist die BRAK auf das Update hin.

Die Besonderheit dieses Updates liegt darin, dass die Basiskomponente der beA Client Security aktualisiert wird auf die Version 3.4.3. Dazu werden Admin-Rechte benötigt.

Die gute Nachricht: Man kann sich bis spätestens Ende November 2023 mit der Aktualisierung Zeit lassen. Dann allerdings gelingt der beA Zugang nur noch mit der neuen Basiskomponente.

Wenn Sie sich entscheiden, das Update sofort zu installieren, folgen Sie den Anweisungen:

Praxistipp: Nehmen Sie das Häkchen bei „Zum Autostart hinzufügen“ heraus. Wenn die Anwendung im Autostart läuft, sind Sie von außen als Anwalt identifizierbar und können ggf. Hacker versuchen, in Ihr Netzwerk einzudringen, vgl. https://erbguth.ch/bea/#Running

Zum besseren Verständnis findet man beim beA Support eine Erklärung zu den beA-Komponenten: https://portal.beasupport.de/fragen-antworten/kategorie/client-security/aktuelle-versionen-client-security

Überprüfen Sie unter Systemsteuerung > Programme > Programme und Features, welche Basiskomponente bei Ihnen installiert ist:

Die obere beA Client Security ist noch die Version 3.3.3 (vor dem Update), während bei der Schulungsversion bereits die neue Basiskomponente 3.4.3 verwendet wird.

Bei der beA Client Security Anwendungskomponente bleibt es bei der am 3.8.23 auf die Version 3.19.0.2 aktualisierten Version:

Fehlerbehebung

Beim Öffnen von Nachrichten wird mit der Version 3.20 ein selten auftretender Fehler behoben, der dazu führte, dass eingehende Nachrichten nicht verarbeitet werden konnten.

FAZIT: Die nächste beA Aktualisierung wird spätestens Ende Oktober kommen, wenn die neue Version des XJustiz Datensatzes verwendet werden muss. Bereits jetzt können interessierte Anwender die XJustiz Version 3.5.0 RC in einer Vorabversion testen. Anwender der beA-Webversion erhalten die neue XJustiz Version durch ein beA-Update, das dann zum passenden Zeitpunkt installiert werden muss.

beA-Update 3.19 – beA wird gefälliger

Am 3. August 2023 erhält das beA wieder ein Update

Mit beA-Newsletter Nr. 5/2023 vom 26.7.2023 weist die BRAK auf die bevorstehenden Neuerungen und Änderungen hin.

Rein optisch verwandelt sich die Anmutung des beA von der bisher gewohnten Optik in ein „frisches Weiß“: Unter der Anmelde-URL https://bea-brak.de wird man zunächst auf das neue beA-Portal geleitet: Dort findet man neben dem beA Anmeldebutton direkt das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis (BRAV), das Akteneinsichtsportal und das Europäische Anwaltsverzeichnis (Find-a-Lawyer).

NEU: beA-Portal

NEU: Auswahl der Zugangstoken bei der Anmeldung

NEU: Nach Auswahl des Zugangstoken

Wer das überspringen will, speichert sich die beA-Anmeldeseite direkt unter https://bea-brak.de/bea ab. Hat man mehrere Zugangsmöglichkeiten (Hardware-Zertifikat und Software-Zertifikat), so zeigt beA eine Auswahlmöglichkeit an. Wählen Sie die geeignete Zugangsmöglichkeit aus und klicken Sie auf den blauen Anmeldebutton.

NEU: PIN-Eingabe

Nach zweimaliger PIN-Eingabe ist man wie gewohnt eingeloggt. Danach ist die Bedienung des beA wie seit der neuen Optik ab Version 3.10 gewohnt.

Mit der Neugestaltung der Anmeldeseiten gehen jedoch noch weitere Verbesserungen einher:

Rote Störungsmeldungen

Die BRAK schreibt:

„Sowohl auf der Startseite des beA-Postfachs als auch auf der Startseite der beA-Webanwendung wird ein zusätzlicher, rot hinterlegter Banner eingeblendet, wenn Einschränkungen oder Störungen bekannt sind. Ein Klick auf diesen Banner führt zu der Übersicht der Verfügbarkeitsmeldungen im Support-Portal. … Wichtige Meldungen, insbesondere zu vorliegenden Störungen, werden künftig direkt auf der Startseite angezeigt:

Im oberen Bereich des Anmeldefensters können bis zu drei Banner eingeblendet werden:

    Hinweis- oder Fehlermeldungen werden dunkelblau hinterlegt.

    Allgemeine aktuelle Hinweise des beA-Betriebs oder des beA-Supports
    werden hellblau hinterlegt.

    Meldungen zu aktuellen Störungen werden rot hinterlegt.“

Im unteren Anmeldebereich führt ein Klick auf das beA-Logo links auf die Anmeldeseite. Auf die Support-Seite führt unten links ein Klick auf „Support“.

Wer die Client Security neu laden muss, erhält drei einfache Symbole zur Auswahl:

Die Registrierungslinks hingegen führen wieder zur „alten“ Optik:

Zertifikate verwalten

Die Zertifikate lassen sich mit Klick auf „Zertifikate verwalten“, dort findet man die bisher bei der Anmeldung auswählbaren Informationen nebst Ablaufdatum in einer „frischen“ optischen Darstellung.

Neu ist, dass man nicht mehr benötigte Software-Zertifikate an dieser Stelle löschen kann, ohne eine PIN einzugeben. Denken Sie jedoch daran, das SW-Zertifikat dennoch sperren zu lassen, das kann telefonisch oder postalisch bei der BNotK erfolgen: https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/hilfe/sperrung

PIN bei Software-Token speichern

Die BRAK schreibt:

„Bei der Verwendung von Software-Token sieht die Webanwendung eine erhebliche Erleichterung vor: Nutzerinnen und Nutzer haben künftig die Möglichkeit, das Passwort im Browser abzuspeichern. Diese Funktion ist optional und kann auch in den Browser-Einstellungen abgestellt werden.

Die PIN-Eingabe zu einem ausgewählten Hardware-Token erfolgt wie bisher. Möchten Sie Ihre PIN nach der Eingabe kontrollieren, steht Ihnen dafür das Augensymbol zur Verfügung. Sie können die eingegebene PIN im Klartext sehen, wenn Sie auf das Symbol klicken. Bitte schließen Sie die PIN-Eingabe mit der Schaltfläche „Bestätigen“ ab.“

Anmerkung: Das mag zwar die Bedienung erleichtern, führt jedoch auch zu einer höheren Missbrauchsgefahr. Beim Einsatz von Software-Zertifikaten sollte jede Kanzlei grundsätzlich prüfen, ob diese vermeintliche Arbeitserleichterung einmal zum Bumerang werden könnte.

Unterstützung der neuen Generation der DGN-Signaturkarte

Die neue Kartengeneration der externen Signaturkarten der DGN können ab Version 3.19 in der beA-Webanwendung für das Anbringen von qeS verwendet werden, auch für eEB.

Fehlerbehebungen

Wie immer werden einige bekannte Fehler beseitigt. Einzelheiten sind hier: https://portal.beasupport.de/release-information nachzulesen.

FAZIT: Ein Schritt in die richtige Richtung. Beim Test mit der Schulungsumgebung hatte ich den Eindruck, dass auch die Probleme, dass beA-Karten schlecht oder nicht erkannt werden, damit der Vergangenheit angehören könnten. Hoffen wir, dass dies auch in der Produktivumgebung der Fall ist.