Anwaltspostfach beA live erleben

Anwaltspostfach beA live erleben

Vor einem Jahr startete bea-abc.de mit dem Ziel, ein unabhängiges und neutrales Informationsangebot zum Elektronischen Rechtsverkehr und besonderen elektronischen Anwaltspostfach beA aufzubauen.

Jetzt ist es endlich soweit: Die Bundesrechtsanwaltkammer hat angekündigt, eine Schulungsumgebung zur Verfügung zu stellen, um beA live zu erleben und die einzelnen Funktionsweisen kennenzulernen.

Noch gibt es kein genaues Datum, denn es müssen vor der Freischaltung einige Hürden genommen werden: Es sind Formulare und Nutzungsbedingungen an die BRAK zu senden, eine feste IP-Adresse ist zu benennen, damit zwei Postfächer eingerichtet werden können.  Dann bekommt man nach Zuteilung der SAFE-IDs die Möglichkeit, auf dem Portal der BNotK zwei beA-Karten zu bestellen. Diese müssen produziert und geliefert werden. Die Kartenlesegeräte warten schon auf ihren Einsatz.

Wir sind gespannt, wann es endlich losgeht und halten unsere Leser informiert.

 

SAFE-ID für Anwaltspostfach beA – wie und wozu?

SAFE-ID für Anwaltspostfach beA – wie und wozu?

Ein elektronischer Briefkopf ist sinnvoll, um mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach beA zu arbeiten.

Allerdings soll die persönliche Identifikationsnummer des Anwalts, die sogenannte SAFE-ID, nicht auf dem Briefkopf erscheinen.

SAFE-ID nicht erforderlich

SAFE-ID nicht erforderlich

Hierzu Rechtsanwalt Ekkehart Schäfer, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, im Interview mit Ilona Cosack:

„Es ist zwar richtig, dass jeder Kollege eine SAFE-ID-Nummer erhält, also seine Postfachnummer. Sie ist aber nur maschinenlesbar, kann also von einem Dritten nirgendwo eingegeben werden, um so Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufzubauen. Wozu also eine solche Angabe auf einem Briefkopf?“