Was braucht der Anwalt zum Einstieg in den ERV und für das beA?

A. Welche beA-Karte brauche ich?

B. Was kostet die beA-Karte?

C. Welches Kartenlesegerät brauche ich?

D. Welche Datenübertragungsrate ist notwendig?

Lesen Sie mehr: 150831 beA Info Karte und Lesegeraet

 

Der Präsident bittet: Bestellen Sie die beA-Karte so bald als möglich

Per Infopost hat der Präsident der BRAK, Axel C. Filges, alle Rechtsanwälte über beA informiert und die Bitte formuliert, man möge die beA-Karte so bald als möglich bestellen.

In den nächsten Tagen wird das Schreiben der BNotK erwartet, das die persönliche Antragsnummer (SAFE-ID-Nummer) enthält.

Post vom Präsidenten

Post vom Präsidenten

Auf der Datenautobahn: muss es denn wirklich sein?

Zum 1.1.2016 kommt an dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) keine Kanzlei mehr vorbei. Nun ist auch für elektronische Zauderer die Zeit zum Umstieg gekommen. Zieren Sie sich nicht, sondern steigen Sie ein in den elektronischen Rechtsverkehr.

Schon seit zehn Jahren „fahren“ viele Berufskollegen, Behörden und die Justiz auf der „elektronischen Autobahn“ und nutzen die zunehmenden Möglichkeiten des elektronischen Rechtsverkehrs. Sie selbst zögern noch?

Sie blieben bisher beim konventionellen Austausch und befahren die Daten-Autobahn noch nicht? Jetzt kommt der Gesetzgeber und verordnet Ihnen ein Daten-Fahrzeug. Er stellt es Ihnen einfach vor die Tür. Was tun Sie? Lassen Sie es  unbeachtet stehen und werfen den Schlüssel weg?

Lesen Sie hier mehr: Auf der Datenautobahn

Bitte einsteigen…

Christoph Sandkühler, Vorsitzender des Ausschusses Elektronischer Rechtsverkehr der BRAK, rät:

Nutzen Sie die Spätsommertage und kümmern sich um Ihr beA. Machen Sie sich Gedanken über Ihre Büroorganisation im beA-Zeitalter: Wie viele Mitarbeiter sollen/dürfen auf mein Postfach zugreifen? Welcher Kollege soll mich vertreten, wenn ich im Urlaub oder krankheitsbedingt abwesend bin? Von welchen Orten brauche ich einen Zugriff auf das beA? Im Büro, Zuhause, unterwegs? Die Antworten auf diese Fragen bestimmen auch die notwendige technische Ausstattung.

Vor einem Jahr hieß es noch „beA kommt“. Jetzt steht beA vor der Einfahrt. Alle Signale sind auf grün. Steigen Sie ein!

beA-Karte: First come – first served

Schnell sein lohnt sich: Die Herstellung und der Versand der beA-Karte Basis beginnt im Oktober. Die BRAK weist darauf hin, dass das „first come first served“-Prinzip gilt, eine frühzeitige Bestellung sich lohnen würde.

 

 

Die beA-Karte: Der Schlüssel zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach

Jetzt hat die BRAK weitere Informationen zum Erwerb der notwendigen beA-Karte veröffentlicht.

Danach wird die Bundesnotarkammer die beA-Karte herausgeben. Bestellmöglichkeiten unter: https://bea.bnotk.de/
(allerdings war diese Seite am 16.8.2015 um 23.28 Uhr wegen Wartungsarbeiten nicht erreichbar).

Um dort die beA-Karte zu bestellen, wird eine sogenannte SAFE-ID-Nummer benötigt. Diese Nummer wird jedem Rechtsanwalt, der unter www.rechtsanwaltsregister.org eingetragen ist, in einem persönlichen Brief Ende August/Anfang September mitgeteilt. Wer bis Ende September 2015 diesen Brief noch nicht erhalten hat, soll sich an die Bundesnotarkammer wenden.

 

Ab September 2015: Elektronischer Rechtsverkehr in der Arbeitsgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz

Elektronischer Rechtsverkehr in der Arbeitsgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz

In der Arbeitsgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz wird in der Zeit von September 2015 bis September 2016 sukzessive der elektronische Rechtsverkehr eröffnet.
Zeitplan der Starttermine:
Montag, 7. September 2015
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz und Arbeitsgericht Koblenz
Montag, 1. Februar 2016
Arbeitsgericht Mainz einschließlich Auswärtige Kammern Bad Kreuznach
Montag, 4. April 2016
Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein einschließlich Auswärtige Kammern Landau in der Pfalz
Montag, 6. Juni 2016
Arbeitsgericht Kaiserslautern einschließlich Auswärtige Kammern Pirmasens
Montag, 2. September 2016
Arbeitsgericht Trier

Beim Landesarbeitsgericht und den Arbeitsgerichten ist es ab den genannten Startterminen möglich, auf elektronischem Wege Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen und sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Den Verfahrensbeteiligten wird damit eine attraktive, zeitsparende Alternative zur Kommunikation mittels Briefpost oder Telefax geboten. Sie können zudem über das Internet Einsicht in die Akten nehmen.Für die elektronische Kommunikation mit dem Gericht wird eine qualifizierte elektronische Signatur (qeS) benötigt, die über so genannte Zertifizierungsdienstanbieter bezogen werden kann.

Eine Übersicht mit akkreditierten Anbietern und weitere Informationen finden Sie beim Verzeichnisdienst der Bundesnetzagentur.

ERV ab 1. August 2015 auch beim VerfGH Koblenz möglich

Zum 1.8.2015 ist der elektronische Rechtsverkehr beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz eröffnet

Klagen, Anträge und sonstige Schriftstücke können beim VerfGH Koblenz rechtswirksam auf elektronischem Weg eingereicht werden. Der VerfGH Rheinland-Pfalz ist damit bundesweit das erste Verfassungsgericht, das den ERV ermöglicht.

Bitte beachten Sie, dass Schriftsätze nur mit qualifizierter elektronischer Signatur (qeS) elektronisch eingereicht werden können.

 Quelle: VerfGH Koblenz, Pressemitteilung vom 30.7.15.