Auf der Datenautobahn: muss es denn wirklich sein?

Zum 1.1.2016 kommt an dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) keine Kanzlei mehr vorbei. Nun ist auch für elektronische Zauderer die Zeit zum Umstieg gekommen. Zieren Sie sich nicht, sondern steigen Sie ein in den elektronischen Rechtsverkehr.

Schon seit zehn Jahren „fahren“ viele Berufskollegen, Behörden und die Justiz auf der „elektronischen Autobahn“ und nutzen die zunehmenden Möglichkeiten des elektronischen Rechtsverkehrs. Sie selbst zögern noch?

Sie blieben bisher beim konventionellen Austausch und befahren die Daten-Autobahn noch nicht? Jetzt kommt der Gesetzgeber und verordnet Ihnen ein Daten-Fahrzeug. Er stellt es Ihnen einfach vor die Tür. Was tun Sie? Lassen Sie es  unbeachtet stehen und werfen den Schlüssel weg?

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