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beA Update 3.17: Bedienungserleichterungen zum Frühlingsanfang

Mit Newsletter Ausgabe 2/2023 v. 15.3.2023 hat die BRAK das Update auf die Version 3.17 für „voraussichtlich“ 23.3.23 angekündigt. Nachstehend die wichtigsten Änderungen:

  • Die Frist zur Umstellung auf 64-Bit-System läuft ab

Mit dem Update 3.17 muss zwingend das Update der Basiskomponente der beA Client Security auf die Version 3.3 erfolgen. Wir hatten bereits im November 2022 darüber berichtet.

  • Die Barrierefreiheit wird verbessert

Die BRAK informiert, dass ab der beA-Version 3.17 die Oberfläche mit einer angepassten Farbgebung und mit verbessertem Kontrast dargestellt wird, um den Anforderungen an die Barrierefreiheit besser gerecht zu werden.

  • NEU: Signaturstatus wird angezeigt

Nunmehr wird der Signaturstatus in der Nachrichtenübersicht angezeigt, sofern vorher die Einstellung in der Spaltenauswahl erfolgt ist. Die Rechtsprechung zeigt, dass viele Wiedereinsetzungsanträge an fehlenden oder falschen Signaturen scheitern. Hier soll im Rahmen eines Ampelsystems mit der Einstellung der neuen Option „Signaturstatus“ im Ordner „Posteingang“ und „Gesendet“ eine einfache Kontrollmöglichkeit gegeben sein.

Die BRAK schreibt hierzu:

„Die Spalte Signaturstatus zeigt mittels eines Symbols in Ampelfarben das Prüfergebnis der Signaturprüfung der Nachricht an:

kein Symbol (leer) = Für die Nachricht wurde noch keine Prüfung durchgeführt.

    gelbes Symbol = Das Prüfergebnis ist unbestimmt.

    grünes Symbol = Alle Prüfungen sind positiv verlaufen. Die Signaturen sind gültig.

    rotes Symbol = Mindestens eine Prüfung ist fehlgeschlagen.

Die Anzeige des Signaturstatus erfolgt automatisch, wenn die Benutzerin oder der Benutzer eine Nachricht selbst gesendet hat. Bei eingehenden Nachrichten oder bei von anderen Nutzerinnen und Nutzern versendeten Nachrichten muss die Nachricht zunächst geöffnet werden, damit die Signaturprüfung erfolgt und der Signaturstatus angezeigt wird.“

Aus Nutzersicht würde ich mir wünschen, dass bereits im Ordner „Entwürfe“ diese Möglichkeit realisiert wird. Denn bei Arbeitsteilung zwischen Anwält:in und Mitarbeitenden wandert jede Nachricht nach dem Signieren in den Entwürfe-Ordner und kann dann von den Mitarbeitenden nach Überprüfung versendet werden. Und noch bedienerfreundlicher wäre es, wenn die Anzeige immer automatisch erfolgen würde, ohne dass die Nachricht erst geöffnet werden muss. Und wenn die Nachricht bereits versandt wurde und danach der Fehler angezeigt wird, muss repariert werden, einfacher wäre es andersherum.

  • Änderungen bei der eEB-Ansicht

Seit der beA-Version 3.15 verlockte die Schaltfläche „Erstelle PDF – Dokument“ die Nutzer, war allerdings ohne Funktion. Nachdem die Justiz ein neues Stylesheet ohne diese Schaltfläche zur Verfügung gestellt hat, verschwindet diese wieder. Wünschenswert wäre aus Nutzer:innensicht, dass die Felder „Typ“ und „Datum des Schreibens“ vom System auch ausgefüllt werden. Hier hat der Anwender keine Möglichkeit, Eingaben vorzugeben.

  • Fehlermeldungen werden eindeutiger

Nunmehr zeigt das System bei fehlenden Berechtigungen konkret an, welche Hindernisse vorliegen, damit eine Nachricht versendet werden kann.

  • Sicherheitstoken einfacher freischalten

Häufig werden Sicherheitstoken (beA-Karten (Hardwarezertifikat) / beA-Softwarezertifikate) nicht sofort freigeschaltet und Nutzer:in wundern sich, dass manche Funktionen nicht verfügbar sind. Hier wird mit der Version 3.17 Abhilfe geschaffen.

Die BRAK schreibt: „Stellt das System fest, dass Mitarbeitendenkarten oder Softwarezertifikate noch freigeschaltet werden müssen, so erscheint unmittelbar nach der Anmeldung ein Hinweisfenster mit der Liste aller noch freizuschaltenden Sicherheits-Token. Wenn Sie eine Freischaltung der vorausgewählten oder von Ihnen ausgewählten Sicherheits-Token auslösen möchten, dann wählen Sie bitte die Schaltfläche „Sicherheits-Token freischalten“ aus.“

Achtung: Das geht nur, wenn der Postfachinhaber mit einem Hardwarezertifikat (beA-Karte) am Postfach angemeldet ist oder ein Mitarbeitender mit seiner beA-Mitarbeiterkarte über das Recht Nr. 19 „Berechtigungen verwalten“ verfügt. Mit einem beA-Softwarezertifikat sind diese Einstellungen nicht möglich.

  • Unzulässige Zeichen einfacher identifizieren

Unzulässige Zeichen wurden schon manchem Nutzer zum Verhängnis. Maßgeblich sind die Vorgaben der Justiz zu erlaubten Zeichen in dem mit der Nachricht verpflichtend zu übermitteltenden Strukturdatensatz in den Feldern Aktenzeichen Absender, Aktenzeichen Empfänger, Betreff und im Nachrichtentext (den man tunlichst ohnehin nicht verwenden sollte, da die Justiz ihn nicht maschinell auslesen kann). Nunmehr werden die unzulässigen Zeichen mit Anführungszeichen versehen und schwarz markiert. In der Anwenderhilfe sollen die erlaubten Zeichen im Detail aufgelistet werden.

  • Das Anredefeld nicht mehr verpflichtend

Die Möglichkeit, „Frau“ oder „Herr“ auszuwählen, ist ab der Version 3.17 nicht mehr als Pflichtfeld ausgestaltet.

  • Der Nachrichtenexport wird verkleinert

Ab Inbetriebnahme der beA-Version 3.17 erfolgt der Nachrichtenexport verkleinert, indem innerhalb der Datei <Nachrichten-ID>.xml keine Base-64-kodierten Inhaltsdaten zu den Anhängen mehr ausgegeben werden.

  • Die Anwenderhilfe bekommt ein neues Aussehen

Angepasst an die Optik des beA Support Portals wird die Anwenderhilfe der beA-Webanwendung mit dem Update auf die Version 3.17 auf eine neue technologische Basis umgestellt.

  • Muss Ihre beA-Karte entkoppelt werden?

Zum 18.3.23 ist die verlängerte Frist zum Hinzufügen der beA-Karte der neuen Kartengeneration (Kartennummer beginnt mit 7xxx) abgelaufen. Nunmehr wurde diese Frist jetzt nochmals verlängert bis zum 2.4.23.

Wer danach seine neue Karte noch nicht in seinem Postfach hinzugefügt hat, muss beim beA Support einen Entkopplungsantrag mittels Formular stellen: https://portal.beasupport.de/formulare/entkopplungsantrag

Pflichtfelder sind Vor- und Nachname des Karteninhabers, Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie die SAFE-ID-Nummer (wer die SAFE-ID nicht parat hat, kann im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis danach suchen und speichert diese dann am besten in einem virtuellen Notfallkoffer ab).

Zusätzlich weist die BRAK darauf hin:

„Bitte lesen Sie folgende Hinweise sorgfältig, bevor Sie die Entkopplung beauftragen und aktivieren nach Kenntnisnahme die zugehörige Checkbox. Nach dem Absenden des Entkoppplungsantrags wird die Entkopplung durchgeführt. Hierbei werden sämtliche Sicherheits-Token, die derzeit den Zugriff auf Ihr Postfach ermöglichen, vom Postfach gelöst (auch bspw. Mitarbeiter und Vertreter). Dies kann nicht rückgängig gemacht werden. Erst die erneute Erstregistrierung mit der neuen beA-Karte ermöglicht Ihnen, das beA wieder vollumfänglich zu nutzen und die Sicherheits-Token ggf. weiterer berechtigter Personen wieder freizuschalten.“

Des Weiteren sind die nachfolgenden Pflichtfelder anzuklicken:

Fazit:

Mit dem Update auf die beA Version 3.17 werden viele Änderungen umgesetzt, die peu á peu das beA einfacher bedienbar machen. Die Rechtsprechung legt strenge Maßstäbe an die Handhabung des beA seitens der Anwaltschaft und deren Mitarbeitenden. Jede Kanzlei ist gehalten, den Umgang mit beA zu dokumentieren. Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag zum beA-Führerschein für Anwälte

Online: Rechtsanwaltskammer Koblenz: beA, der Elektronische Rechtsverkehr und die Digitalisierung – So optimieren Sie Ihre Kanzlei

In Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskammer Koblenz findet online ein praxisorientierter Workshop statt:

beA, der Elektronische Rechtsverkehr und die Digitalisierung – So optimieren Sie Ihre Kanzlei

• Die Rechtsprechung zum beA zeigt, dass die Kanzleiorganisation verändert werden muss, um digitale Abläufe umzusetzen

• Welchen Vorteil bietet das neue Gesellschaftspostfach für Berufsausübungsgesellschaften?

• Der Austausch der beA-Karten kann zum Anlass genommen werden, die Berechtigungen zu überprüfen und Vertretungen zu organisieren

• Einfache Signatur, qualifizierte elektronische Signatur, Fernsignatur – was macht wo Sinn?

• Welchen Weg schlägt die Justiz ein? Wo trifft man auf Widerstände und wie lassen sich die gesetzlichen Anforderungen mit der praktischen Handhabung verbinden?

• Wie werden Fristen gewahrt?

• Überprüfung der automatisierten Eingangsbestätigung gemäß § 130a (5) ZPO

• Wann kann die Ersatzeinreichung greifen?

• Drucken oder Exportieren: Warum Sie den Unterschied für den ERV kennen sollten

• Kann ich mich auf meine Kanzleisoftware verlassen?

 

Wir greifen im Seminar alle aktuellen Themen rund um das beA, den Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) und die Digitalisierung der Anwaltskanzlei auf. Stellen Sie gerne vorab Ihre Fragen.

Referent: Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack

 

 

 

Wiesbaden online: Wiesbadener Anwalt- und Notarverein: Workshop beA im Wechselspiel mit gerichtlichem Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung

In Zusammenarbeit mit dem Wiesbadener Anwalt- und Notarverein findet online ein praxisorientierter Workshop statt:

„beA im Wechselspiel mit gerichtlichem Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung“

Frau Ilona Cosack und Herr Dieter Schüll führen Sie durch das Labyrinth der aktiven Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs.

Was ist zu beachten? Wie können Sie Ihren Gläubigern Vorteile verschaffen? Wir reden über:

 „Tücken“ bei der Beantragung des gerichtlichen Mahnverfahrens
 beA und der arbeitsgerichtliche Mahnbescheid
 Zustellungsaufträge an den GVZ über beA?
 Allgemeine Korrespondenz mit GVZ aus Anlass des erteilten Auftrages
 Auftragserteilung an den GVZ soweit § 754a ZPO Abs. 1. Nr. 1 nicht anwendbar
 Räumungsauftrag nach § 885 bzw.§ 885a ZPO
 Antrag auf Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und die verschiedenen
 Zustellungsmöglichkeiten an den/die Drittschuldner
 Vertretbare und nicht vertretbare Handlungen im Zivil- und Arbeitsrecht
 Zwangssicherungshypothek und Zwangsversteigerung

Online: AnwaltsVerband Baden-Württemberg: beA Spezial

In Kooperation mit dem AnwaltsVerband Baden-Württemberg und dem AnwaltVerein Stuttgart findet online ein praxisorientierter Workshop statt:

beA Spezial

Dieses beA Spezial ergänzt unser Seminar „beA im Wechselspiel mit gerichtlichem Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung“. Die Teilnehmer erhalten ausreichend Gelegenheit für Fragen und Diskussion.

Der Einsatz des beA gehört mittlerweile zum Alltag. Verstärkt wird in den Kanzleien jetzt der Fokus auf die Arbeitsabläufe und die Digitalisierung der Kanzlei gelegt.

In diesem beA Spezial beleuchten wir die rechtssichere Einreichung über das beA und die optimalen Abläufe mit und ohne Einsatz von Kanzleisoftware.

Das neue beA-Gesellschaftspostfach schafft zusätzliche Herausforderungen, wann reicht man über das Gesellschaftspostfach ein, wie reagiert man auf Eingänge im einzelnen Anwalts-beA?

Es wird anhand des Live-beA gezeigt, welche Feinheiten zu beachten sind.

 

 

 

 

Online: AnwaltsVerband Baden-Württemberg: beA im Wechselspiel zwischen gerichtlichem Mahnverfahren und ZV

In Kooperation mit dem AnwaltsVerband Baden-Württemberg und dem AnwaltVerein Stuttgart findet online ein praxisorientierter Workshop statt:

beA im Wechselspiel zwischen gerichtlichem Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung

Zwei Experten beleuchten den Elektronischen Rechtsverkehr aus verschiedenen Blickwinkeln:

Ilona Cosack, beA-Bloggerin und Autorin und Dieter Schüll, Praktiker und Experte im Bereich Mahn- und Zwangsvollstreckung und Zwangsversteigerung führen Sie durch das Labyrinth der aktiven Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs. Was ist zu beachten? Wie können Sie Ihren Gläubigern Vorteile verschaffen?

Wir reden über:

  •    „Tücken“  bei der Beantragung des gerichtlichen Mahnverfahrens
  •    beA und der arbeitsgerichtliche Mahnbescheid
  •    Zustellungsaufträge an den GVZ über beA?
  •    Allgemeine Korrespondenz mit GVZ aus Anlass des erteilten Auftrages
  •    Auftragserteilung an den GVZ soweit § 754a ZPO Abs. 1. Nr. 1 nicht anwendbar
  •    Räumungsauftrag nach § 885 bzw.§ 885a ZPO
  •    Antrag auf Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und die verschiedenen Zustellungsmöglichkeiten an den/die Drittschuldner
  •    Vertretbare und nicht vertretbare Handlungen im Zivil- und Arbeitsrecht
  •    Sicherungshypothek und Zwangsversteigerung

 

 

 

Zweierlei Maß? Brauchen Anwältinnen und Anwälte einen beA-Führerschein?

Online: Bonner Anwaltverein: beA-Update

In Zusammenarbeit mit dem Bonner Anwaltverein findet ein praxisorientiertes Online-beA-Update-Seminar statt:

beA-Praxis-Update-Seminar für Rechtsanwält:innen und Mitarbeitende

Die Recht­spre­chung verlangt:

„Der Prozessbevollmächtigte der Beklagten hätte in kurzer Zeit nach der Ersatzeinreichung die vorübergehende Unmöglichkeit glaubhaft machen müssen. Eines vorherigen gerichtlichen Hinweises habe es insoweit nicht bedurft. … Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Rechtsanwalt die Gesetze kennen, die in einer Anwaltspraxis gewöhnlich zur Anwendung kommen (BGH aaO Rn. 16). Dazu zählen ohne jeden Zweifel die Vorschriften über den elektronischen Rechtsverkehr (§§ 130a, 130d ZPO).“

Das Seminar gibt ein Update und Hilfe­stel­lungen im Umgang mit dem beson­deren elektro­ni­schen Anwalts­postfach vor dem Hinter­grund aktueller Recht­spre­chung mit unserer „beA-Expertin“ und Bloggerin Ilona Cosack. Bitte teilen Sie Ihre Fragen gern vorab mit.

Sofern am Seminartag das beA verfügbar ist, zeigen wir live, wie Sie das beA optimal nutzen.

Sie erhalten ein umfangreiches Skript zum Download als Nachschlagewerk.

Referent: Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack

Kostenbeitrag:
90,00 EUR für Mitglieder
135,00 EUR für Nichtmitglieder
45,00 EUR für alle in den letzten zwei Jahren zugelassenen BAV-Mitglieder, soweit sie das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

Achtung Frühbucherrabatt! Bei einer Anmeldung bis zum 21. März 2023 gewährt der Bonner Anwaltverein einen Nachlass von 15,00 EUR bzw. 7,50 EUR (reduziert).

 

Neues und Fragen zum beA

Online: RAK Karlsruhe: beA im Wechselspiel zwischen gerichtlichem Mahnverfahren und ZV – Besondere Herausforderungen meistern!

In Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe findet online ein praxisorientierter Workshop statt:

beA im Wechselspiel zwischen gerichtlichem Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung – Besondere Herausforderungen meistern!

Zwei Experten beleuchten den Elektronischen Rechtsverkehr aus verschiedenen Blickwinkeln:

Ilona Cosack, beA-Bloggerin und Autorin und Dieter Schüll, Praktiker und Experte im Bereich Mahn- und Zwangsvollstreckung und Zwangsversteigerung führen Sie durch das Labyrinth der aktiven Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs.

Was ist zu beachten? Wie können Sie Ihren Gläubigern Vorteile verschaffen?

Wir reden über:

  • Auswirkungen bei der Auswahl von Sonderformen im gerichtlichen Mahnverfahren im Hinblick auf vorzeitige Einleitung der Zwangsvollstreckung
  • beA und europäischer Zahlungsbefehl?
  • das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren – Anwendung in der Vollstreckungspraxis – Übermittlung durch beA auch verpflichtend?
  • Auftragserteilungen an den Gerichtsvollzieher – auch außerhalb der Mobiliarvollstreckung!
  • Zustellungsproblematik nach Erlass einer einstweiligen Verfügung
  • Besonderheiten beim § 829a ZPO erkennen und gerichtliche Rückfragen vermeiden
  • Sicherheitsleistung und Problematiken bei der Hinterlegung
  • Korrespondenzführung mit dem Grundbuchamt bzw. Zwangsversteigerungsabteilung

 

 

 

 

 

Online: HERA Frankfurt: beA im Wechselspiel mit gerichtlichem Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung – besondere Herausforderungen meistern

In Zusammenarbeit mit der HERA FortbildungsGmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft  Frankfurt findet online ein praxisorientierter Workshop statt:

beA im Wechselspiel mit gerichtlichem Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung – besondere Herausforderungen meistern

Ilona Cosack, beA-Bloggerin und Autorin, und Dieter Schüll, Praktiker und Experte im Bereich Mahn- und Zwangsvollstreckung und Zwangsversteigerung führen Sie durch das Labyrinth der aktiven Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs. Was ist zu beachten? Wie können Sie Ihren Gläubigern Vorteile verschaffen?

Zwei Experten beleuchten den Elektronischen Rechtsverkehr aus verschiedenen Blickwinkeln. Wir reden über:

  • Auswirkungen bei der Auswahl von Sonderformen im gerichtlichen Mahnverfahren im Hinblick auf vorzeitige Einleitung der Zwangsvollstreckung
  • beA und europäischer Zahlungsbefehl ?
  • das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren – Anwendung in der Vollstreckungspraxis – Übermittlung durch beA auch verpflichtend?
  • Auftragserteilungen an den Gerichtsvollzieher – auch außerhalb der Mobiliarvollstreckung!
  • Zustellungsproblematik nach Erlass einer einstweiligen Verfügung
  • Besonderheiten beim § 829a ZPO erkennen und gerichtliche Rückfragen vermeiden
  • Sicherheitsleistung und Problematiken bei der Hinterlegung
  • Korrespondenzführung mit dem Grundbuchamt bzw. Zwangsversteigerungsabteilung

Referenten: Dieter Schüll und Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack

 

 

 

Veranstaltungen

Online: RAK Karlsruhe: beA im Wechselspiel zwischen gerichtlichem Mahnverfahren und ZV – Besondere Herausforderungen meistern!

In Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe findet online ein praxisorientierter Workshop statt:

beA im Wechselspiel zwischen gerichtlichem Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung – Besondere Herausforderungen meistern!

Zwei Experten beleuchten den Elektronischen Rechtsverkehr aus verschiedenen Blickwinkeln:

Ilona Cosack, beA-Bloggerin und Autorin und Dieter Schüll, Praktiker und Experte im Bereich Mahn- und Zwangsvollstreckung und Zwangsversteigerung führen Sie durch das Labyrinth der aktiven Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs.

Was ist zu beachten? Wie können Sie Ihren Gläubigern Vorteile verschaffen?

Wir reden über:

  • Auswirkungen bei der Auswahl von Sonderformen im gerichtlichen Mahnverfahren im Hinblick auf vorzeitige Einleitung der Zwangsvollstreckung
  • beA und europäischer Zahlungsbefehl?
  • das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren – Anwendung in der Vollstreckungspraxis – Übermittlung durch beA auch verpflichtend?
  • Auftragserteilungen an den Gerichtsvollzieher – auch außerhalb der Mobiliarvollstreckung!
  • Zustellungsproblematik nach Erlass einer einstweiligen Verfügung
  • Besonderheiten beim § 829a ZPO erkennen und gerichtliche Rückfragen vermeiden
  • Sicherheitsleistung und Problematiken bei der Hinterlegung
  • Korrespondenzführung mit dem Grundbuchamt bzw. Zwangsversteigerungsabteilung

 

 

 

 

 

Online: RAK Koblenz: Besondere Herausforderungen meistern: Gerichtliches Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung mit beA

In Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskammer Koblenz findet online ein praxisorientierter Workshop statt:

Besondere Herausforderungen meistern: Gerichtliches Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung mit beA

Zwei Experten beleuchten den Elektronischen Rechtsverkehr aus verschiedenen Blickwinkeln:

Ilona Cosack, beA-Bloggerin und Autorin und Dieter Schüll, Praktiker und Experte im Bereich Mahn- und Zwangsvollstreckung und Zwangsversteigerung führen Sie durch das Labyrinth der aktiven Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs. Was ist zu beachten? Wie können Sie Ihren Gläubigern Vorteile verschaffen?

Wir reden über:

  • Auswirkungen bei der Auswahl von Sonderformen im gerichtlichen Mahnverfahren im Hinblick auf vorzeitige Einleitung der Zwangsvollstreckung
  •  beA und europäischer Zahlungsbefehl
  •  das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren – Anwendung in der Vollstreckungspraxis – Übermittlung durch beA auch verpflichtend?
  •  Auftragserteilungen an den Gerichtsvollzieher – auch außerhalb der Mobiliarvollstreckung!
  • Zustellungsproblematik nach Erlass einer einstweiligen Verfügung
  • Besonderheiten beim § 829a ZPO erkennen und gerichtliche Rückfragen vermeiden
  • Sicherheitsleistung und Problematiken bei der Hinterlegung
  • Korrespondenzführung mit dem Grundbuchamt bzw. Zwangsversteigerungsabteilung

 

 

 

 

Online: Bonner Anwaltverein: beA-Update

In Zusammenarbeit mit dem Bonner Anwaltverein findet ein praxisorientiertes Online-beA-Update-Seminar statt:

beA-Praxis-Update-Seminar für Rechtsanwält:innen und Mitarbeitende

Die Recht­spre­chung verlangt:

„Der Prozessbevollmächtigte der Beklagten hätte in kurzer Zeit nach der Ersatzeinreichung die vorübergehende Unmöglichkeit glaubhaft machen müssen. Eines vorherigen gerichtlichen Hinweises habe es insoweit nicht bedurft. … Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Rechtsanwalt die Gesetze kennen, die in einer Anwaltspraxis gewöhnlich zur Anwendung kommen (BGH aaO Rn. 16). Dazu zählen ohne jeden Zweifel die Vorschriften über den elektronischen Rechtsverkehr (§§ 130a, 130d ZPO).“

Das Seminar gibt ein Update und Hilfe­stel­lungen im Umgang mit dem beson­deren elektro­ni­schen Anwalts­postfach vor dem Hinter­grund aktueller Recht­spre­chung mit unserer „beA-Expertin“ und Bloggerin Ilona Cosack. Bitte teilen Sie Ihre Fragen gern vorab mit.

Sofern am Seminartag das beA verfügbar ist, zeigen wir live, wie Sie das beA optimal nutzen.

Sie erhalten ein umfangreiches Skript zum Download als Nachschlagewerk.

Referent: Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack

Kostenbeitrag:
90,00 EUR für Mitglieder
135,00 EUR für Nichtmitglieder
45,00 EUR für alle in den letzten zwei Jahren zugelassenen BAV-Mitglieder, soweit sie das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

Achtung Frühbucherrabatt! Bei einer Anmeldung bis zum 21. März 2023 gewährt der Bonner Anwaltverein einen Nachlass von 15,00 EUR bzw. 7,50 EUR (reduziert).

 

Online: Hamburgischer Anwaltverein: beA, der Elektronische Rechtsverkehr und die Digitalisierung – So optimieren Sie Ihre Kanzlei

In Zusammenarbeit mit dem Hamburgischen Anwaltverein findet online ein praxisorientierter Workshop statt:

beA, der Elektronische Rechtsverkehr und die Digitalisierung – So optimieren Sie Ihre Kanzlei

Wir greifen im Seminar aktuelle Themen rund um das beA, den Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) und die Digitalisierung der Anwaltskanzlei auf.

Die Rechtsprechung zum beA zeigt, dass die Kanzleiorganisation verändert werden muss, um digitale Abläufe umzusetzen. Mittlerweile hat das Gesellschaftspostfach Einzug in die neuen und alten Berufsausübungsgesellschaften gehalten.

Der Austausch der beA-Karten für die Mitarbeitenden hat begonnen und auch die Fernsignatur ist im Alltag angekommen. Noch immer befindet sich die Justiz auf dem Weg zur Digitalisierung und hat verschiedene Baustellen, die bearbeitet werden müssen.

Die Kanzleisoftwareanbieter versprechen ein einfacheres Arbeiten mit der Schnittstelle zum beA. Was sagt die Rechtsprechung dazu?

Stellen Sie gerne vorab Ihre Fragen und halten Sie Ihre beA-Karte nebst PIN bereit.

Referent: Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack

 

 

 

Online: RENO Saar: beA im Wechselspiel mit gerichtlichem Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung

In Zusammenarbeit mit der RENO Saar e.V. findet online ein praxisorientierter Workshop statt:

beA im Wechselspiel mit gerichtlichem Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung

Ilona Cosack, beA-Bloggerin und Autorin und Dieter Schüll, Praktiker und Experte im Bereich Mahn- und Zwangsvollstreckung und Zwangsversteigerung führen Sie durch das Labyrinth der aktiven Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs. Was ist zu beachten? Wie können Sie Ihren Gläubigern Vorteile verschaffen?

Wir reden über:

  • „Tücken“ bei der Beantragung des gerichtlichen Mahnverfahrens
  • beA und der arbeitsgerichtliche Mahnbescheid
  • Zustellungsaufträge an den GVZ über beA?
  • Allgemeine Korrespondenz mit GVZ aus Anlass des erteilten Auftrages
  • Auftragserteilung an den GVZ soweit § 754a ZPO Abs. 1. Nr. 1 nicht anwendbar
  • Räumungsauftrag nach § 885 bzw.§ 885a ZPO
  • Antrag auf Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und die verschiedenen Zustellungsmöglichkeiten an den/die Drittschuldner
  • Vertretbare und nicht vertretbare Handlungen im Zivil- und Arbeitsrecht
  • Zwangssicherungshypothek und Zwangsversteigerung

Referenten: Dieter Schüll und Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack

 

 

 

 

Online: HERA Frankfurt: beA im Wechselspiel mit gerichtlichem Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung – besondere Herausforderungen meistern

In Zusammenarbeit mit der HERA FortbildungsGmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft  Frankfurt findet online ein praxisorientierter Workshop statt:

beA im Wechselspiel mit gerichtlichem Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung – besondere Herausforderungen meistern

Ilona Cosack, beA-Bloggerin und Autorin, und Dieter Schüll, Praktiker und Experte im Bereich Mahn- und Zwangsvollstreckung und Zwangsversteigerung führen Sie durch das Labyrinth der aktiven Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs. Was ist zu beachten? Wie können Sie Ihren Gläubigern Vorteile verschaffen?

Zwei Experten beleuchten den Elektronischen Rechtsverkehr aus verschiedenen Blickwinkeln. Wir reden über:

  • Auswirkungen bei der Auswahl von Sonderformen im gerichtlichen Mahnverfahren im Hinblick auf vorzeitige Einleitung der Zwangsvollstreckung
  • beA und europäischer Zahlungsbefehl ?
  • das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren – Anwendung in der Vollstreckungspraxis – Übermittlung durch beA auch verpflichtend?
  • Auftragserteilungen an den Gerichtsvollzieher – auch außerhalb der Mobiliarvollstreckung!
  • Zustellungsproblematik nach Erlass einer einstweiligen Verfügung
  • Besonderheiten beim § 829a ZPO erkennen und gerichtliche Rückfragen vermeiden
  • Sicherheitsleistung und Problematiken bei der Hinterlegung
  • Korrespondenzführung mit dem Grundbuchamt bzw. Zwangsversteigerungsabteilung

Referenten: Dieter Schüll und Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack

 

 

 

Wiesbaden online: Wiesbadener Anwalt- und Notarverein: Workshop beA im Wechselspiel mit gerichtlichem Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung

In Zusammenarbeit mit dem Wiesbadener Anwalt- und Notarverein findet online ein praxisorientierter Workshop statt:

„beA im Wechselspiel mit gerichtlichem Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung“

Frau Ilona Cosack und Herr Dieter Schüll führen Sie durch das Labyrinth der aktiven Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs.

Was ist zu beachten? Wie können Sie Ihren Gläubigern Vorteile verschaffen? Wir reden über:

 „Tücken“ bei der Beantragung des gerichtlichen Mahnverfahrens
 beA und der arbeitsgerichtliche Mahnbescheid
 Zustellungsaufträge an den GVZ über beA?
 Allgemeine Korrespondenz mit GVZ aus Anlass des erteilten Auftrages
 Auftragserteilung an den GVZ soweit § 754a ZPO Abs. 1. Nr. 1 nicht anwendbar
 Räumungsauftrag nach § 885 bzw.§ 885a ZPO
 Antrag auf Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und die verschiedenen
 Zustellungsmöglichkeiten an den/die Drittschuldner
 Vertretbare und nicht vertretbare Handlungen im Zivil- und Arbeitsrecht
 Zwangssicherungshypothek und Zwangsversteigerung

Online: Rechtsanwaltskammer Koblenz: beA, der Elektronische Rechtsverkehr und die Digitalisierung – So optimieren Sie Ihre Kanzlei

In Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskammer Koblenz findet online ein praxisorientierter Workshop statt:

beA, der Elektronische Rechtsverkehr und die Digitalisierung – So optimieren Sie Ihre Kanzlei

• Die Rechtsprechung zum beA zeigt, dass die Kanzleiorganisation verändert werden muss, um digitale Abläufe umzusetzen

• Welchen Vorteil bietet das neue Gesellschaftspostfach für Berufsausübungsgesellschaften?

• Der Austausch der beA-Karten kann zum Anlass genommen werden, die Berechtigungen zu überprüfen und Vertretungen zu organisieren

• Einfache Signatur, qualifizierte elektronische Signatur, Fernsignatur – was macht wo Sinn?

• Welchen Weg schlägt die Justiz ein? Wo trifft man auf Widerstände und wie lassen sich die gesetzlichen Anforderungen mit der praktischen Handhabung verbinden?

• Wie werden Fristen gewahrt?

• Überprüfung der automatisierten Eingangsbestätigung gemäß § 130a (5) ZPO

• Wann kann die Ersatzeinreichung greifen?

• Drucken oder Exportieren: Warum Sie den Unterschied für den ERV kennen sollten

• Kann ich mich auf meine Kanzleisoftware verlassen?

 

Wir greifen im Seminar alle aktuellen Themen rund um das beA, den Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) und die Digitalisierung der Anwaltskanzlei auf. Stellen Sie gerne vorab Ihre Fragen.

Referent: Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack

 

 

 

Online: AnwaltsVerband Baden-Württemberg: beA im Wechselspiel zwischen gerichtlichem Mahnverfahren und ZV

In Kooperation mit dem AnwaltsVerband Baden-Württemberg und dem AnwaltVerein Stuttgart findet online ein praxisorientierter Workshop statt:

beA im Wechselspiel zwischen gerichtlichem Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung

Zwei Experten beleuchten den Elektronischen Rechtsverkehr aus verschiedenen Blickwinkeln:

Ilona Cosack, beA-Bloggerin und Autorin und Dieter Schüll, Praktiker und Experte im Bereich Mahn- und Zwangsvollstreckung und Zwangsversteigerung führen Sie durch das Labyrinth der aktiven Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs. Was ist zu beachten? Wie können Sie Ihren Gläubigern Vorteile verschaffen?

Wir reden über:

  •    „Tücken“  bei der Beantragung des gerichtlichen Mahnverfahrens
  •    beA und der arbeitsgerichtliche Mahnbescheid
  •    Zustellungsaufträge an den GVZ über beA?
  •    Allgemeine Korrespondenz mit GVZ aus Anlass des erteilten Auftrages
  •    Auftragserteilung an den GVZ soweit § 754a ZPO Abs. 1. Nr. 1 nicht anwendbar
  •    Räumungsauftrag nach § 885 bzw.§ 885a ZPO
  •    Antrag auf Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und die verschiedenen Zustellungsmöglichkeiten an den/die Drittschuldner
  •    Vertretbare und nicht vertretbare Handlungen im Zivil- und Arbeitsrecht
  •    Sicherungshypothek und Zwangsversteigerung

 

 

 

Online: AnwaltsVerband Baden-Württemberg: beA Spezial

In Kooperation mit dem AnwaltsVerband Baden-Württemberg und dem AnwaltVerein Stuttgart findet online ein praxisorientierter Workshop statt:

beA Spezial

Dieses beA Spezial ergänzt unser Seminar „beA im Wechselspiel mit gerichtlichem Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung“. Die Teilnehmer erhalten ausreichend Gelegenheit für Fragen und Diskussion.

Der Einsatz des beA gehört mittlerweile zum Alltag. Verstärkt wird in den Kanzleien jetzt der Fokus auf die Arbeitsabläufe und die Digitalisierung der Kanzlei gelegt.

In diesem beA Spezial beleuchten wir die rechtssichere Einreichung über das beA und die optimalen Abläufe mit und ohne Einsatz von Kanzleisoftware.

Das neue beA-Gesellschaftspostfach schafft zusätzliche Herausforderungen, wann reicht man über das Gesellschaftspostfach ein, wie reagiert man auf Eingänge im einzelnen Anwalts-beA?

Es wird anhand des Live-beA gezeigt, welche Feinheiten zu beachten sind.