Anwaltspostfach beA in der Warteschleife

Anwaltspostfach beA in der Warteschleife

Alle stehen quasi in den Startlöchern, am Mittwochabend meldete LTO:

BRAK darf beA nicht ohne Zustim­mung scharf schalten

In der Presseerklärung Nr. 7 vom 9. Juni 2016 für Journalisten und auf der bea.brak.de-Seite formuliert die BRAK:

Anwaltsgerichtshof Berlin gibt Anträgen der Antragsteller statt

Der Anwaltsgerichtshof Berlin hat in dieser Woche im Wege der einstweiligen Anordnung die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) verpflichtet, ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) für die antragstellenden Rechtsanwälte nicht ohne deren ausdrückliche Zustimmung zum Empfang freizuschalten.

Die BRAK erklärt hierzu, dass es das von ihr zum beA entwickelte technische System nicht erlaubt, die Empfangsbereitschaft der Postfächer einzeln zu steuern. Sie wird deshalb wegen der jetzt bestehenden Gesetzes- und Rechtslage bis zum Abschluss des – in einem Fall bereits eingeleiteten – Hauptsacheverfahrens von der Einrichtung empfangsbereiter beAs für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland absehen.

Fachleute, die bereits länger Erfahrung mit dem Elektronischen Rechtsverkehr haben, sehen durchaus technische Möglichkeiten, hier zu differenzieren.

Hoffen wir, dass die Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht lange auf sich warten lässt.

 

 

 

2 Kommentare

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  1. […] Eher positiv eingestellt scheint auch bea-abc.de: „Anwaltspostfach beA in der Warteschleife“. […]

  2. […] Farce – anders kann man es schon nicht mehr nennen – „beA“, mit: Anwaltspostfach beA in der Warteschleife, oder: beA (mal wieder) auf unbestimmte Zeit verschoben,  oder: Anwaltspostfach: Alle oder keines, […]

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