Bundesrechtsanwaltskammer

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beA-Update auf die Version 3.29

Update vom 19.11.2024:

Am Dienstag, 19.11.2024, waren die Justiz (IT.NRW) und die Justiz in Niedersachsen zeitweise nicht erreichbar.

Zusätzlich erfolgt ein Update auf die Version 3.29.6, um Fehler zu beheben.

Update vom 18.11.2024:

Der beA Support informiert: Am Montag, 18.11.2024, bestanden von ca. 11:00 Uhr bis ca. 17:30 Uhr vereinzelt Störungen beim Versenden und Speichern von Nachrichten im beA. An externe Empfänger wie Gerichte und Behörden konnten dadurch teilweise keine Nachrichten versendet werden…. Die Störung ist behoben.

Auch das Update bei den Anbietern der beA-Schnittstellen zu den Kanzleisoftwareanbietern führte zu Problemen.
Rückmeldungen hierzu liegen mir noch nicht vor.

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Kurzfristig wurde das auf den 14.11.2024 geplante beA-Update verschoben und soll jetzt am Samstag, 16.11.2024, installiert werden.

Achtung: Zwingend erforderlich ist die Aktualisierung der Anwendungskomponente der beA Client Security (ohne Administrator-Rechte).

Der beA-Support erläutert die Aktualisierung wie folgt:

Bestandteil der beA-Version 3.29 ist ein Update der Anwendungskomponente der beA Client Security von der Version 3.28.0.1 auf die Version 3.29.0.4. 

Wir unterscheiden die Versionen für folgende Komponenten:

  • beA Client Security Installer (beA-Basiskomponente, auf dem Arbeitsplatz des Endanwenders, installiert mit Administrator-Rechten: 3.4.3)
  • beA Client Security (beA-Anwendungskomponente, auf dem Arbeitsplatz des Endanwenders, aktualisierbar von jedem Nutzer; ändert sich von 3.28.0.1 auf 3.29.0.4) → zwingend erforderlich
  • beA Applikation (Im Rechenzentrum des Betreibers; ändert sich von 3.28.3 auf 3.29.x)
  • beA App für mobile Geräte (ändert sich mit diesem Update nicht, aktuelle Version 2.0.44 (iOS) / 2.0.44 (Android))

Die Aktualisierung der beA Client-Security-Anwendungskomponente ist zwingend notwendig, um beA weiter nutzen zu können und muss auf jedem Endgerät und für jedes Benutzerprofil durchgeführt werden, mit dem Sie die beA-Webanwendung nutzen möchten. Administrative Rechte sind dafür nicht erforderlich.

Welche Änderungen bringt die Version 3.29 mit sich?

Zum einen werden betriebliche Anpassungen und Fehlerbehebungen durchgeführt.

Inhaltlich wird ab der Version 3.29 in der Spaltenauswahl anstelle der Anzeige Signaturstatus die neue Überschrift „qeS“ eingeführt. Diese enthält zusätzliche Symbole, mit der folgende Darstellungen angezeigt werden:

Die BRAK weist in ihrem beA-Newsletter 4/2024 vom 13.11.2024 darauf hin:

Ist die Signaturprüfung einmal durchgeführt worden, ist das Ergebnis für alle Nutzerinnen und Nutzer des Postfachs sichtbar.

Wird ein gelbes oder rotes Symbol angezeigt, schauen Sie bitte auf jeden Fall in das detaillierte Prüfprotokoll. Dort wird Ihnen angezeigt, welche der geprüften Signaturen auffällig ist.

Des Weiteren teilt die BRAK mit, dass sie zahlreiche Rückmeldungen zu den mit der beA Version 3.28 erfolgten Änderungen erhalten hat: „Diese geben einen guten Einblick, wie sich das beA aus Sicht der Anwenderinnen und Anwender weiter verbessern lässt und sind so für die Weiterentwicklung des beA sehr hilfreich.“

Zum Signieren bei der Abgabe des eEB sei der Eindruck entstanden, dass die Signatur zwingend anzubringen sei. Wählt man ein Zustelldatum aus, wird die Schaltfläche aktiv, um eine Signatur zu ermöglichen. Ist eine Signatur des eEB nicht erforderlich (z.B., weil Anwältin oder Anwalt nach dem Festlegen des Datums selbst senden), dann könne der Versand der Antwort weiterhin unsigniert erfolgen. Soll hingegen ein Mitarbeitender versenden, ist die qeS erforderlich.

Außerdem teilt die BRAK mit: „Ihre weiteren Verbesserungsvorschläge werden wir prüfen und ggf. in den nächsten Versionen der beA-Webanwendung umsetzen.“

Hoffen wir, dass vor allem die potenzielle Gefahrenquelle zum Hochladen von Anhängen schnellstmöglich korrigiert wird und auch die Abgabe eines Zukunftsdatums beim eEB systemseitig verhindert wird.

Nutzer von Kanzleisoftware (KSW)

Für Nutzer einer Kanzleisoftware (KSW) wird darauf hingewiesen, dass dort auch eine Änderung an der KSW-Schnittstelle erfolgen muss und der Support dazu durch die Anbieter von Kanzleisoftware erfolgt. D.h. für die KSW-Anbieter ist auch eine Nachtschicht angesagt, um alle Änderungen umzusetzen.

Fazit:

Es wäre wünschenswert, dass die beA Updates mit einer längeren Vorlaufzeit angekündigt werden. In der Regel können beA Updates nicht zentral eingespielt werden, sondern müssen an jedem Arbeitsplatz separat erfolgen. Gerade für größere Kanzleien und auch für Nutzer von beA-Schnittstellen für Kanzleisoftware ist dieser Aufwand zeitlich und personell sehr aufwändig und muss eingeplant werden.

Sind Ihre Sicherheitstoken für beA aktuell?

Ab 1. Juli 2024 werden die alten Sicherheitstoken gesperrt!

Höchste Zeit für den Austausch der Sicherheitstoken. Als Sicherheitstoken wird entweder die beA-Karte (=Hardware-Zertifikat) oder das beA-Software-Zertifikat bezeichnet.

Als Hardware-Zertifikate existieren die beA-Karte für Anwälte (Postfachinhaber) und die beA-Karte für Mitarbeiter oder Mitarbeitende, wie sie auf der Startseite der beA-Webanwendung jetzt bezeichnet werden:

Der Austausch der beA-Karten für Rechtsanwälte erfolgte mit viel Aufwand im Jahr 2023. Aufgrund technischer Erfordernisse werden nunmehr auch beA-Karten für Mitarbeitende (MA) und die beA-Software-Zertifikate ausgetauscht. Vgl. hier:
https://bea-abc.de/blog/bea-update-3-20-admin-zugang-wird-benoetigt-2/

Klickt man auf die „Wichtigen Hinweise“ auf der beA-Anmeldeseite wird auf die beA Supportseite verlinkt und es kommt ein Hinweis:

„Der Abschluss des Versands durch die Bundesnotarkammer bedeutet, dass für alle bisherigen beA-Karten Mitarbeiter (Kartennummer beginnend mit 3) jeweils eine neue beA-Karte Mitarbeiter (Kartennummer beginnend mit 8) vorliegen sollte.

Die alten beA-Karten Mitarbeiter werden in absehbarer Zeit nicht mehr nutzbar sein, da diese von der Bundesnotarkammer gesperrt werden. Der Zeitpunkt wird rechtzeitig bekanntgegeben.“

Erst in einem Newsletter der BNotK erhält man nähere Informationen:

„Um alle Mitarbeitenden zeitnah mit Karten der neuesten Generation zu versorgen, wurde der Tauschprozess seit Februar 2024 beschleunigt. Etwa Mitte März 2024 werden alle betroffenen beA-Karten Mitarbeiter ausgetauscht sein. Damit hat die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer seit August 2023 ca. 36.000 beA-Karten Mitarbeiter getauscht.“

Die Anzahl der beA-Karten MA stimmt nachdenklich, wenn man bedenkt, dass bei ca. 165.000 Rechtsanwälten (Quelle: Mitgliederstatistik der BRAK zum 1.1.2023) lediglich ca. 36.000 beA-Karten MA ausgetauscht wurden. Im Umkehrschluss würde das bedeuten, dass trotz eindringlicher Hinweise (vgl. z.B. hier:
https://bea-abc.de/blog/coming-soon-bea-update-3-18/
viele Rechtsanwälte § 26 RAVPV immer noch ignorieren.

Die BNotK informiert weiterhin, dass seit Mitte November 2023 etwa 17.000 beA-Software-Zertifikate ausgetauscht wurden. Alle Software-Zertifikate, auch diejenigen, die noch nicht unmittelbar ablaufen, werden ausgetauscht, um auf eine zukunftssichere Schlüssellänge nach dem Stand der Technik zu wechseln. Der Ablauf der technischen Gültigkeit eines Zertifikats oder sicherheitsrelevante Änderungen hinsichtlich der empfohlenen Schlüssellänge haben auf das Vertragsverhältnis keinen Einfluss. Der Vertrag über ein beA-Software-Zertifikat verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern er nicht sechs Wochen vor Ablauf gekündigt wird.

Zum Austausch der beA-Softwarezertifikate hat die BNotK weitere Informationen hier bereitgestellt:

https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/tausch-bea-softwarezertifikate

Für die Hinterlegung des neuen Software-Zertifikats im beA hat der beA Support eine Übersicht der einzelnen Schritte veröffentlicht:

https://portal.beasupport.de/fragen-antworten/kategorie/aktualisierung-bea-sicherheits-token/hinterlegung-neues-software-zertifikat

Fazit: Überprüfen Sie zeitnah, ob in Ihrer Kanzlei Handlungsbedarf besteht.

beA-Karte under Control?

Das neue cyberJack ControlCenter

Viele beA-Nutzende verzweifeln, weil es immer wieder vorkommt, dass die beA-Karte nicht erkannt wird.

Abhilfe schafft das neue cyberJack ControlCenter von REINERSCT (für Windows-Nutzer: REINER SCT schreibt dazu:
„Für die Betriebssysteme macOS und Linux steht kein cyberJack® ControlCenter zur Verfügung. Ein Firmwareupdate/-upgrade ist daher mit diesen Betriebssystemen nicht möglich. Eventuelles Update kann einmalig mit Windows durchgeführt werden. Die Nutzung mit macOS oder Linux ist anschließend möglich. Sollten Sie keinen Zugriff auf einen Windows-Rechner haben, können wir gerne ein Update/Upgrade für Sie durchführen. Die anfallenden Kosten/Versandkosten werden Ihnen in die Rechnung gestellt.“).

Bislang war der cyberJack Gerätemanager im Einsatz. Im Beitrag „Hilfe, mein beA funktioniert nicht mehr! – Update vom 31. März 2021 haben wir darauf hingewiesen, dass man mit dem cyberJack Gerätemanager prüfen kann, ob ein Update des Kartenlesegeräts erforderlich ist.

Wechseln Sie (sofern Sie REINER Kartenlesegeräte einsetzen), jetzt auf das neue cyberJack ControlCenter:

https://help.reiner-sct.com/de/support/solutions/articles/101000475765-windows-treiber-f%C3%BCr-cyberjack-chipkartenleserifikate

Achten Sie darauf, dass die Installation mit Administrator-Rechten erfolgt (rechte Maustaste „Als Administrator ausführen“.

Unser Beispiel zeigt den cyberJack one, das neueste Lesegerät aus der cyberJack-Familie.

Führen Sie den Lesertest durch.

Während des Tests zeigt sich kurz eine Zeile mit verschiedenen Zahlen:

Die Kennung: DE 96 zeigt an, dass der Kartenleser in Ordnung ist und die beA-Karte erkannt wird.

Jetzt müsste das Anmelden beim beA oder das Anmelden beim Kundenportal der BNotK zum Tausch der beA-Software-Zertifikate oder der beA-Mitarbeiterkarten funktionieren.

Sollte es Probleme geben, empfiehlt der Support der BNotK, ggf. die RFID Funktion beim cyberJack RFID komfort oder cyberJack RFID standard auszuschalten.

Tausch der beA-Software-Zertifikate

Setzen Sie beA-Software-Zertifikate ein? Dann sollten Sie jetzt handeln!

Der beA-Support hat darüber informiert, dass noch im Jahr 2023 alle Software-Zertifikate (SW) ausgetauscht werden sollen. Grund ist die Gültigkeit der seit beA-Beginn ausgegebenen SW einerseits und zum anderen sollen alle (auch die noch gültigen SW) zeitnah ausgetauscht werden, um auf eine zukunftssichere Schlüssellänge zu wechseln.

beA-Software-Zertifikate sind lediglich Dateien, die lokal auf dem Rechner oder einem USB-Stick gespeichert werden, im Gegensatz zu den Hardware-Zertifikaten (HW) = beA-Karten.

Für den Austausch hat die Zertifizierungsstelle der BNotK eine umfangreiche Anleitung zur Verfügung gestellt:

https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/tausch-bea-softwarezertifikate

Auch der beA Support informiert:

https://portal.beasupport.de/neuigkeiten/tausch-bea-software-zertifikate

Wichtig: Solange das aktuell verwendete SW noch gültig ist, sollten Sie handeln. Die BNotK beabsichtigt, die derzeit bestehenden Zertifikate im Jahr 2024 zu sperren und vorher darüber zu informieren.

Haben Sie bislang noch gar kein SW verwendet, können Sie nach Eingabe Ihrer SAFE-ID (im beA-Portal beim öffentlich zugänglichen Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis) neue SW für 4,90 € netto p.a. über diesen Link bestellen: https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/signaturkartenbestellung/wizard/beA

Praxishinweis: Häufig hat sich über die Jahre der beA-Nutzung eine Vielzahl von SW angesammelt, über deren Verbleib und deren Nutzer ggf. der Überblick fehlt. Nehmen Sie den Austausch der SW zum Anlass, hier „aufzuräumen“ und einer unbefugten Benutzung einen Riegel vorzuschieben.

Wenn Sie Anwaltssoftware einsetzen, klären Sie, ob und ggf. welche Besonderheiten zu beachten sind. In der Regel verwenden die Hersteller SW, um Nachrichten aus dem beA abzuholen und zu versenden. Da diese automatisiert abgeholt werden ist in jedem Fall ein aktuelles SW erforderlich.

Die Firma Soldan bietet Unterstützung beim Tausch des beA SW an: https://digitalekanzlei.de/bea-zertifikats-tausch/

beA-Update 3.23 – beA bekommt mehr Zeit

Nachdem Nikolaus am 6.12.23 alle Hände voll zu tun hatte, gibt es am 7.12.23 ein neues beA-Update auf die Version 3.23 mit einigen inhaltlichen Änderungen:

Mit beA-Newsletter Nr. 9/2023 vom 29.11.2023 weist die BRAK auf die bevorstehenden Änderungen und Fehlerbehebungen hin.

Technische Änderungen

  • Update der Basiskomponente der beA Client Security:
    Administrator-Rechte erforderlich

Letzte Chance: Im Zuge des beA-Updates 3.2 gab es noch eine Übergangsphase zur Umstellung der Basiskomponente. Jetzt muss die Basiskomponente aktualisiert werden, sonst kann beA nicht mehr verwendet werden. Die neue Version ist 3.4.3.

  • Update des lokalen Zertifikats der beA Client Security:
    keine Administrator-Rechte erforderlich

Für den sicheren Datenaustausch zwischen Browser und beA Client Security wird ein lokales Zertifikat benötigt. Dieses Zertifikat ist aufgrund einer Vorgabe des BSI zur Erweiterung von Schlüssellängen erforderlich. Es muss zwingend installiert werden.

Es werden folgende Schritte benötigt:

Nach Klick auf den Button „Ja“ wird die beA Client Security initialisiert und gestartet. Wer unterschiedliche Browser nutzt, muss diese Installation für jeden Browser wiederholen.

Inhaltliche Änderungen

  • Das Zeitfenster wurde verdoppelt. Jetzt erfolgt die automatische Abmeldung erst nach 60 Minuten:
  • Aus der Benachrichtigungsmail mit Link in die beA-Nachricht:

Wer Benachrichtigungsmails eingestellt hat, kann daraus direkt in die beA-Webanwendung gelangen. Allerdings bleibt das Anmeldeprocedere gleich. Wer die beA Client Security nicht im Hintergrund laufen lässt, muss diese dann manuell starten (bekommt jedoch einen Hinweis eingeblendet, dass dieser Schritt noch fehlt). Das Anmelden geht nur, wenn sich eine berechtigte Person anmeldet. Wenn Nutzerrechte fehlen, erscheint eine Fehlermeldung.

  • NEU: Nachricht teilen
    In der geöffneten Nachricht gibt es einen neuen Button:

Wird dieser Button angeklickt, erscheint ein Link:

Dieser Link kann dann, z.B. per E-Mail, weitergeleitet werden. Jedoch können nur berechtigte Nutzer diese Nachricht nach Anmeldung im beA lesen.

Fehlerbehebungen:

Wie immer werden einige bekannte Fehler beseitigt. Einzelheiten sind hier: https://portal.beasupport.de/release-information nachzulesen.

FAZIT: Zwei Wochen vor Weihnachten freuen sich sicher alle Nutzenden über dieses „Nikolaus“-Geschenk, zumal in den meisten Kanzleien zum Jahresende häufig „Land unter“ herrscht. Über den noch in 2023 erfolgenden Austausch der beA-Software-Zertifikate lesen Sie in einem separaten Beitrag.

Neues und Fragen zum beA

Am 3. Januar 2023 erfolgt ein beA-Update zur Umstellung der Datenmengen