Keine Überraschungseier vor Ostern: Gutachten für Anwaltspostfach beA lässt auf sich warten

Keine Überraschungseier vor Ostern: Gutachten für Anwaltspostfach beA lässt auf sich warten

 

Am 21. Februar 2018 beantwortete der Präsident der BRAK, Ekkehart Schäfer, die Fragen des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages.

In der Presseerklärung der BRAK heißt es:

„Zu Beginn des Gesprächs wies Schäfer auf die Komplexität und Einmaligkeit des beA-Systems hin: „Im beA werden ca. 165.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowohl untereinander als auch mit allen 22.500 Richterinnen und Richtern in Deutschland elektronisch schriftlich kommunizieren und zwar 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr – selbstverständlich unter Beachtung berufsrechtlicher Regelungen, insbesondere der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht, und damit unter einem besonderen Sicherheitsaspekt. Für das beA gibt und gab es kein Vorbild.“ 

Derzeit findet eine Sicherheitsprüfung für das beA durch eine vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte Gutacherfirma, die secunet AG aus Essen, statt.

Erste Ergebnisse dieser Prüfung sollen Ende März vorliegen.

Weiterhin heißt es: „„Nach Abschluss der vollständigen Prüfung des beA-Systems durch secunet wird die BRAK das Gutachten veröffentlichen“, kündigte Schäfer an.
Der Verlauf des weiteren Verfahrens zur Wiederinbetriebnahme des beA hängt von den Ergebnissen der Sicherheitstests ab.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf

Weiterhin heißt es:

„Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Christian Lange, betonte in einem dem Gespräch vorausgehenden Bericht, dass das Ministerium der BRAK vertraue und keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sehe. Das Ministerium befände sich in engem Austausch mit der BRAK und sei über alle Vorgänge informiert.“

Das Anwaltsblatt  berichtet: beA-Desaster erreicht Bundestag: Rechtsausschuss befragt BRAK

Dr. Nicolas Lührig schreibt:

„Die Anhörung im Rechtsausschuss machte aber auch die Grenzen deutlich, die der Neustart des beA hat. Kein Thema im Rechtsausschuss war das Kanzleipostfach.
Und auch die Frage, wie zukünftig Sicherheitsmängel vermieden werden können, spielte keine besondere Rolle.“

In der nichtöffentlichen Sitzung war der DAV durch ein Mitglied aus dem Ausschuss Elektronischer Rechtsverkehr vertreten.

Die LTO  titelt: BRAK will Scha­dens­er­satz für beA­Gate

Pia Lorenz schreibt:

„Auf ausdrückliche Nachfrage eines Mitglieds des Rechtsausschusses hat Schäfer bestätigt, dass die BRAK „selbstverständlich“ Schadensersatzansprüche geltend macht. …
Im Rechtsausschuss machte der Präsident der BRAK am Mittwoch klar, dass sich frühestens Ende März herausstellen wird, wie und wann es mit dem beA weitergeht. …
Er geht offenbar davon aus, dass das beA dann im Anschluss relativ schnell, wenn auch nach einer Frist von mindestens zwei Wochen, wieder online gehen kann.
Am Grundkonzept will die BRAK aber nichts ändern, offenbar mit Rückendeckung aus dem BMJV.“

F.A.Z. Einspruch, das Digital-Angebot für Juristen: Bea: Keine Gebührenerstattung, keine Schonfrist

Henrik Wieduwilt schreibt:

„Anwälte werden die Gebühren für das defekte besondere elektronische Anwaltspostfach (Bea) nicht zurückbekommen. …
Der Betrieb des Postfachs koste 500000 Euro im Monat, hieß es. Die Anwälte müssen im Jahr 2018 58 Euro für das Bea entrichten. …
Bei der nichtöffentlichen Sitzung warnte die Kammer zudem, dass es für die Anwälte neben einem Vorlauf keine längere Schonfrist geben werde, wenn der Betrieb wieder aufgenommen werde. Angeblich hätten nämlich 75000 der über 160000 Anwälte sich noch immer nicht um die Einrichtung der Infrastruktur gekümmert. „

Fazit:

Nachdem das beA offline ist, ist derzeit auch die Registrierung für Anwälte (Benutzer mit eigenem Postfach) und Mitarbeiter (Benutzer ohne eigenes Postfach) nicht möglich.

Prüfen Sie jedoch, ob Sie alle beA-Karten (beA-Basiskarte, beA-Signaturkarte oder ggf. beA-Basiskarte mit Nachladesignatur) sowie ausreichend beA-Mitarbeiterkarten und beA-Softwarezertifikate bestellt haben. Die Karten werden von der Bundesnotarkammer herausgegeben, eine Bestellung ist jederzeit möglich und auch sinnvoll, da am Grundkonzept des beA (Zugang mit Karte) nichts geändert wird. Klären Sie mit Ihrem Anwaltssoftwareanbieter, wie dieser die Schnittstelle für den beA-Zugang gestaltet, damit erforderlichenfalls zusätzliche beA-Karten und/oder beA-Softwarezertifikate rechtzeitig bestellt werden. Bis Ende März sind es nur noch fünf Wochen, am 30. März 2018 ist Karfreitag.

 

 

 

 

Hic sunt leones: Anwaltspostfach beA kann bald wieder in Betrieb gehen

Was das besondere elektronische Anwaltspostfach beA mit Löwen zu tun hat und dass es bald wieder in Betrieb gehen kann – Öffentliche Diskussion mit Live-Stream, aber bitte keine Fotos

Quelle: https://www.behance.net/gallery/18814579/Hic-Sunt-Leones

Der Berliner Anwaltsverein und die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im DAV, davit, luden am 1. Februar 2018 zu einem Workshop alle IT-interessierten ein, um das Anwaltpostfach beA auch von der technischen Seite her zu beleuchten.

Die Vorsitzende der davit, Rechtsanwältin Dr. Astrid Auer-Reinsdorff, wies zu Beginn der Veranstaltung darauf hin, dass es eine öffentliche Veranstaltung mit Live-Stream sei.
Im Laufe der Veranstaltung meldete sich dann ein Rechtsanwalt namentlich zu Wort, der darauf hinwies, dass er nicht fotografiert werden wolle;-)

 

Markus Drenger mit Einführungsvortrag und Bericht über den #beAthon

Nach dem Einführungsvortrag von Markus Drenger vom Chaos Computer Club Darmstadt, begann die öffentliche Diskussion, bei der die Zuhörer intensiv in den Dialog einbezogen wurden.

Markus Drenger, der im Wege des responsible disclosure die BRAK auf die IT-technischen Schwierigkeiten aufmerksam gemacht hatte, informierte nicht nur über die bisher schon bekannten Erkenntnisse, sondern aktuell auch über den am 26. Januar 2018 stattgefundenden #beAthon. Dort hatten sich auf Einladung der BRAK neben ihm und zwei Kollegen vom CCC, Vertreter der BRAK, der Kommunikationsagentur der BRAK, der zwischenzeitlich zur Erstellung des Sicherheitsgutachtens beauftragten Firma secunet Secure Networks AG, des DAV, des EDV-Gerichtstages und Pressevertreter von 13 bis 18 Uhr zu einem Austausch getroffen. Atos hatte kurz vorher seine Teilnahme abgesagt und auch seinem Subunternehmer Governikus die Teilnahme am #beAthon untersagt.

Auf dem #beAthon hatte sich herausgestellt, dass die Sicherheitslücken so gravierend sind, dass die BRAK noch am Abend des 26.1.2018 mit einem Sonder-Newsletter empfahl, die alte beA Client Security zu deaktivieren oder zu deinstallieren. Atos hatte am Vormittag des 26.1.2018 eine Pressemitteilung bei LTO veröffentlicht, wonach die Sicherheitslücken behoben seien.

Dazu Markus Drenger:
„Ich gehe davon aus, dass man das beA in relativ kurzer naher Zeit wieder in Betrieb nehmen kann.
Mich hat es gewundert, dass sich nur 65.000 Anwälte registriert hätten,
die anderen 100.000 sollten das jetzt dringend tun.“

Er klärte auch über die „stille Post“ auf, die sich teilweise in Berichten verbreitete, dass die 15-Minuten-Pause zwischen dem Senden von beA-Nachrichten eine Vorgabe des EGVP sei, die auf beA nicht zutrifft. Die Vorgabe, dass ab 1.1.2018 nur noch PDF in verschiedenen Ausführungen und TIFF als Dokumentformate zugelassen sind, könne er nicht verstehen, da nur PDF/A und TIFF gewährleisteten, dass der Inhalt gleichbleibend sei. In anderen PDF-Formaten könne man beliebige Änderungen vornehmen, das sei ein Container wie eine exe.Datei, in die man Videos, Spiele, Linux etc. einbauen könne.

Diskussion mit den IT-Experten und den Zuhörern: Anwältinnen, Anwälte, Bürovorsteher, Kanzlei-Administratoren, IT-Dienstleister

In der anschließenden Diskussion kam der Hinweis von Herrn Drenger, dass Kanzleien, die Anwaltssoftware einsetzen, die beA Client Security nicht benötigen, weil eine andere Schnittstelle genutzt wird. Er wies auch darauf hin, dass er Atos zutraue, dass die Probleme, die er gemeldet habe, von Atos jetzt behoben wurden.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Lapp, auch Vorstandsmitglied des EDV-Gerichtstages, fragte nach der Sicherheit des HSM: „Ist es vertretbar, wenn es wieder funktioniert?“

Antwort Drenger: „Ja, das kann sicher gemacht sein und wenn man an der Stelle vertraut, kann auch alles gut sein. Mein Punkt war, es wurde überall beworben es wäre Ende-zu-Ende und dieses Sicherheitsversprechen ist nicht eingehalten worden…Das kann hier auch sinnvoll sein, wenn man das möchte. Man hätte das beA auch ohne HSM bauen können mit Ende-zu-Ende…“

Dr. Lapp erklärte, warum die BRAK sich für ein HSM entschieden hat: Im Vorfeld seien Workshops mit Anwälten gemacht worden und dort wurde Wert darauf gelegt, dass die Anwälte bestimmen können, wer als Vertreter und Mitarbeiter auf das Postfach zugreifen kann und das sollte nicht der Absender erfahren.

Wenn etwas sicher sein soll, ist es selten einfach

Dr. Auer-Reinsdorff: „Wir IT-Rechtler wissen, wenn etwas sicher sein soll, ist es selten einfach…. Einfach und sicher ist sehr sehr schwer und kostet sehr viel Geld. …Was müssen die BRAK und ihre Dienstleister tun, damit wir ihr wieder vertrauen?… Wenn die BRAK sagt, es sei sicher, müssen wir es installieren, denn wir müssen empfangsbereit sein, eigentlich schon seit 1.1. und wenn es wieder da ist, werde ich es installieren müssen, auch wenn ich vielleicht  Zweifel habe, ob es sicher ist… Wir wollen das System baldmöglichst relativ sicher nutzen…Stellen Sie Fragen, machen Sie Forderungen, wir werden versuchen, das zu kanalisieren und an die richtigen Stellen zu bringen“.

Dr. Lapp: „Sicher wäre ein Slogan: Etwas komplizierter, dafür aber sicherer, ehrlicher. …Mehr Sicherheit ist etwas umständlicher aber sicherer“

Rechtsanwältin Claudia Frank, die stellvertretende Vorsitzende des Berliner Anwaltsvereins, fragte aus den Reihen der Zuhörer: „Wer hat wann was abgenommen? … wer nimmt das Update ab?“

Dr. Auer-Reinsdorff wies darauf hin, dass wir alle keinen Einblick in die Unterlagen haben.

Auskunftsersuchen nach IFG

Rechtsanwalt Stephan Schmidt, Gebietsleiter Midwest+Luxembourg der davit, hat ein Auskunftsersuchen nach IFG an die BRAK gerichtet. Dieses wurde zu großen Teilen abschlägig beschieden mit dem Hinweis auf Geheimhaltungsinteressen überwiegend von Atos. Es müsse kritisch müsse geprüft werden, welche Verträge geschlossen wurden.

Markus Drenger führte aus, dass beim #beAthon ein weiteres Unternehmen (Anm.: secunet Security Networks AG) beauftragt wurde, die Sicherheit in einem mehrschichtigen Test zu prüfen.

Dr. Lapp informierte, dass sich die Geheimhaltungspflicht bei der Auftragsvergabe an Atos nur auf die Gebote bezieht, alles vorher müsse offengelegt werden, auch die Ausschreibung. Die davit wird das weiter verfolgen. Dr. Auer-Reinsdorff sprach auch die Wiedereinsetzung bei Ausfall von beA bei Fristablauf an. Die BRAK müsse Auskunft erteilen, welchen Service man erwarten könne. Dr. Lapp wies darauf hin, dass man beim Fax eine Wiedereinsetzung bekommt.

Aus dem Publikum meldete sich ein Rechtsanwalt mit der Frage: Wir sind Anwälte – warum dürfen wir den Vertrag nicht sehen?

Dr. Lapp wies darauf hin, dass wir nicht die Auftraggeber seien. Es gebe zwei Wege: Entweder über das IFG oder die eigene Rechtsanwaltskammer.

Eine weitere Publikumsfrage: „Warum bezahlen wir eigentlich weiter?“

Die BRAK begründet die Erhebung der Umlage mit den weiterhin laufenden Kosten, die für beA auch anfallen, wenn es nicht nutzbar ist.

Dr. Lapp: Wir wollen den Vertrag sehen. Wann ist die Abnahme erfolgt? Welche Service-Level sind vereinbart? Ilona Cosack informierte, dass die Hotline von 8-20 besetzt ist.

Welche rechtlichen Fragen sind zu klären – Vertrag zur Erstellung des beA und Vertrag über den Betrieb des beA

Rechtsanwalt Prof.  Jochen Schneider klärte die Zuhörer über die rechtlichen Fragen auf. Der Vertrag allein genüge nicht, man bräuchte alle Unterlagen. Es müsse zwischen dem Vertrag zur Erstellung des beA und dem Vertrag über den Betrieb des beA unterschieden werden. Welche speziellen Regelungen sind zu Lasten des Auftraggebers enthalten? Welche Mängel, die beide Seiten kennen, gelten als bei der Abnahme vorbehalten? Wurde wirksam abgenommen? Der Auftragnehmer habe auch Pflichten. Wenn er weiß, dass Mängel bei der Abnahme vorhanden sind, muss er darauf hinweisen, ggf. sei Arglist zu prüfen. Abstürze seien ggf. Indizien. Bis zur Abnahme müsse der Auftragnehmer die Fehlerfreiheit beweisen. Der Betrieb sei ein völlig anderer Vertrag. Es komme ggf. nicht darauf an, jetzt müsse ein mangelfreier Zustand vorhanden sein. Die Freigabe habe mit der Abnahme nichts zu tun. Ist ein Chance Request gestellt worden? Diese förmlichen Änderungsverlangen seien durchaus üblich. Man brauche die Protokolle der Abnahme. Unter Haftungsaspekten gäbe es eine enge Haftungsbegrenzung, daher sei Atos noch so munter unterwegs. – Wir wissen es nicht – wir sollten es erfahren.

Dr. Auer-Reinsdorff: Es gebe viele Fragezeichen. Betriebsvertrag – mangelfreie Leistung oder Wartungs- und Pflegevertrag – Atos hat ein Update geliefert –  E2E – Mandatsheimnis – Generalschlüssel für mehrere Personen – kriminelles Zusammenwirken – Änderung § 203 Outsourcing – müssen wir die BRAK behandeln wie einen IT-Dienstleister?

Welche Auswirkungen hat die DSVGO ab 25. Mai 2018?

Rechtsanwalt Karsten U. Bartels, L.L.M informierte über die ab 25. Mai 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Ein bunter Blumenstrauss von Anforderungen sei zu erfüllen, man sei auf Hilfe von der BRAK angewiesen, könne keine Weisungen erteilen, sei ggf. gemeinsame Verantwortung. In Zusammenhang mit beA sei ein hoher Schutzbedarf – Maßnahmen des Art. 32 DSVGO – Stand der Technik: die am Markt verfügbaren Sicherheitsmaßnahmen bestmöglich umsetzen. Das müsse der Anbieter dokumentieren.

Rechtsanwältin Katrin Kirchert fragte aus dem Publikum nach der ePrivay-Verordnung (eP-VO), wenn Bürger über das beA mit Anwälten kommunizieren. Diese sollte ursprünglich auch im Mai 2018 in Kraft treten. Bartels verwies darauf, dass die ePrivacy-Verordnung jetzt erst 2019 in Kraft treten soll, es bliebe also noch Zeit.

Dr. Lapp verwies darauf, dass besonders sensible Daten im Arbeitsrecht, Familienrecht und Strafrecht geschützt werden müssen und die BRAK die Dokumentationspflichten habe.

Prof. Schneider ergänzte die Diskussion mit dem Hinweis, dass damals die DSGVO noch nicht so bekannt war.  Wie halte ich es mit dem Datenschutz, mit der Datensicherheit? Atos macht den Betrieb für die Kammer. Atos hat wieder Subunternehmer. Die DSGVO hat spezielle Regelungen bei Subunternehmern, kritisch, wenn diese nicht im EU-Land ansässig sind. Er erheiterte die Zuhörer mit einer Anekdote:

Früher gab es bei Landkarten weiße Flecken, die nicht vermessen wurden,
dies wurden damit begründet: „Hic sunt leones – Hier gibt es Löwen“
Auch beim Anwaltspostfach beA gibt es noch jede Menge Löwen…

Dr. Lapp wies darauf hin, dass ab 25. Mai 2018 mit der DSGVO ein großer Vorteil sei, dass der Auftragsverarbeiter dem Datenschutz unterliege, so dass Atos und jeder Subunternehmer  Auskunft geben müsse und sich auch die Datenschutzbehörden dafür interessieren. Da Atos aus Frankreich stammt, könnte man auch die französischen Behörden dafür interessieren.

Gute Nachrichten, EGVP-Client, beSt und De-Mail

Dr. Auer-Reinsdorff: Es gibt auch gute Nachrichten. Alle Gerichte sind über das EGVP jetzt flächendeckend erreichbar.

Ein anwesender Steuerberater fragte nach den Vorteilen der elektronischen Postfachs, auch für die Steuerberater ist ein besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach (beSt) im Anmarsch, nach den Informationen der Bundessteuerberaterkammer (BStK) sollen diese ab 1.1.2018 DE-Mail einrichten. Ilona Cosack wußte zu berichten, dass die BStK nach telefonischer Auskunft mit der Entwicklung des beSt noch in den Kinderschuhen stecken.

Dr. Lapp: Der EGVP-Client ist nach der Entscheidung der Bund-Länder-Kommission (BLK) bis zum 31. Mai 2018 verlängert worden. Sollte das beA bis dahin nicht zur Verfügung stehen, könnte die BLK in ihrer nächsten Sitzung eine weitere Verlängerung festlegen. Anwälte, die den Elektronischen Rechtsverkehr nutzen wollen, sollten ihre beA-Karte als Signaturkarte aufwerten und können dann Schriftsätze über das EGVP einreichen. Als Wermutstropfen ist beim EGVP eine Signaturkarte erforderlich. Auch ist die Containersignatur nicht mehr zulässig. Die Gerichte würden antworten und zumindest Gerichtskostenrechnungen senden in Hessen und auch Rheinland-Pfalz, sie sparen dadurch einen zweistelligen Millionenbetrag. Die Sozialgerichte arbeiten komplett elektronisch. Bei der Vertretung einer Kollegin hat Dr. Lapp nur über das beA kommuniziert. Nach Ablauf der Vertretung wurde wieder per Fax kommuniziert, weil die Kollegin das beA noch nicht genutzt hat. Diskutiert wurde auch über die alternative Nutzung von De-Mail: Dr. Lapp wies darauf hin, dass bei De-Mail zwei Mal entschlüsselt wird und beim Fax nicht nur die deutschen, sondern auch die ausländischen Geheimdienste mitlesen.

Von der Telekom war auch ein Mitarbeiter zugegen, der darauf hinwies, dass die Diskussion rückwärtsgewandt sei, man müsse jetzt schauen, was zukünftig passieren wird, wer haftet, es muss permanent weiterentwickelt werden, man solle sich mit dem Vorwärtsgewandten beschäftigen, welche Forderungen können Sie stellen. Bei De-Mail sei immer die Umschlüsselung kritisiert worden – dabei würde es wegen einer Kombination von organisatorischen und technischen Maßnahmen auffallen, wenn hier kriminelle Machenschaften stattfänden. Die De-Mail sei von BSI anerkannt und es habe sich bei De-Mail selbst viel verändert auch im Bereich des Schlüsselaustausches, dieser fände automatisiert statt und sei eine echte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Sein Tipp, wenn man Gerichte sucht: nicht jedes Gericht habe eine eigene De-Mail-Adresse. Man könne alle am Standort Taucha in Sachen finden: SAFE-ID@egvp.de.mail.

Dr. Lapp meinte, die organisatorischen Maßnahmen von De-Mail könnten für beA übernommen werden.

Markus Drenger riet, bei der Nutzung des EGVP Clients sich einblenden zu lassen, welche Rolle einer Adresse zugeordnet ist und ob es ein Behördenkonto gibt. Jeder kann ein solches Bürgerkonto anlegen. Vor einem Jahr wurde ein Amtsgericht angelegt und Rechtsanwälte hätten dort Schriftsätze eingereicht.

Rechtsanwätin Karoline Helling meldete sich aus dem Zuhörerkreis zu Wort und meinte, mal solle auch Positives mitnehmen und die Kommunikation mit der Interessenvertretung suchen. Auch wenn jeder viel zu tun habe, sollte man zur Kammerversammlung gehen und sich mehr um die eigenen Interessen kümmern. Die Kammern sollten die Interessen der Mitglieder in die BRAK tragen.

Vertrauen in die Digitalisierung

Dr. Auer-Reinsdorff griff die Worte auf: Das sei fast ein Schlußwort. Sie meinte: „Wir haben einen Beirat gefordert, wir als davit wollen da mitwirken, es sollte ein Forum für User geben“. Es werden die Fragen von heute Abend gesammelt und Antworten gesucht, damit wieder Vertrauen in die Digitalisierung hergestellt wird. Als starke Partner stehen der Berliner Anwaltsverein und die davit für die Interessen der Anwaltschaft in der Digitalisierung ein.