Neue Generation: beA-Mitarbeiterkarten werden ausgetauscht
Ab September beginnt die BNotK, die beA-Karten für Mitarbeitende (MA) auszutauschen
Nachdem der Austausch der beA-Karten für die Anwaltschaft überstanden ist, beginnt nun der Austausch der beA-Karten für MA.
Wichtig: Wenn Sie bereits beA-Karten für MA im Einsatz haben, erfolgt der Austausch automatisch und man sollte nur überprüfen, ob die im BRAV verzeichnete Kanzleianschrift korrekt ist.
Wer noch keine beA-Mitarbeiterkarten einsetzt, bestellt diese hier:
https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/signaturkartenbestellung/wizard/beA
Die alten Mitarbeiterkarten mit der Kartenfolge 3xxx werden in neue Karten mit der Kartenfolge 8xxx getauscht.
Der Austausch muss erfolgen, bevor die alte MA-Karte abgelaufen ist. In der BNotK SAK lite können Sie prüfen, wie lange die beA-MA-Karte noch gültig ist.
Die BNotK verschickt eine E-Mail – oder zusätzlich eine beA-Nachricht :-( -, wenn der Austausch ansteht:
Betreff: Das Zertifikat Ihrer beA-Karte Mitarbeiter läuft demnächst aus
Sehr geehrte Frau Cosack,
die Gültigkeit einer oder mehrerer Ihrer beA-Karte/n Mitarbeiter (Kartennummer beginnend mit der Ziffer 3) läuft in ACHT WOCHEN aus. Damit Ihre Mitarbeitenden Ihr beA-Postfach weiterhin wie gewohnt abrufen können, bitten wir Sie, die nachstehenden Hinweise zu beachten.
1. ÜBERBLICK ÜBER BEA-KARTEN MITARBEITER MIT ABLAUFENDEN ZERTIFIKATEN
Das Kundenportal der Zertifizierungsstelle bietet Ihnen nach Anmeldung mit Ihrer beA-Karte Basis und PIN einen Überblick über Ihre beA-Karten Mitarbeiter, deren Zertifikate demnächst auslaufen.
Kundenportal: https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/signaturkartenbestellung/user/profile
Hilfe zur Anmeldung am Kundenportal: https://onlinehilfe.bnotk.de/einrichtungen/zertifizierungsstelle/bea/bea-karten-mitarbeiter-tauschprozess/anmeldung-im-kundenportal.html
2. WEITERE NUTZUNG DER BEA-KARTE/N MITARBEITER
2.1. WEITERE NUTZUNG DER BEA-KARTE/N MITARBEITER IST GEWÜNSCHT
Möchten Sie Ihre beA-Karte Mitarbeiter weiterhin nutzen, müssen Sie nichts tun, um eine neue Karte zu erhalten. Bitte prüfen Sie lediglich INNERHALB DER NÄCHSTEN ZWEI WOCHEN Ihre im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) hinterlegte Kanzleianschrift auf Richtigkeit und wenden Sie sich bei Änderungsbedarf an Ihre zuständige Rechtsanwaltskammer. Jeweils rechtzeitig vor Ablauf des Zertifikats senden wir Ihnen automatisch eine Tauschkarte an die im BRAV hinterlegte Anschrift.
BRAV: https://bravsearch.bea-brak.de/bravsearch/index.brak
WICHTIGER HINWEIS: Die neue Karte muss nach Erhalt zeitnah im beA-Profil Ihres Mitarbeitenden hinterlegt werden. Dafür wird auch die ALTE KARTE benötigt. Ist das Zertifikat der alten Karte abgelaufen, kann sie nicht mehr für die Berechtigung der neuen Karte genutzt werden. Weitere Informationen finden Sie hier:
beA-Anwendersupport: https://portal.beasupport.de/neuigkeiten/der-bea-mitarbeiterkartentausch
2.2. KEINE WEITERE NUTZUNG DER BEA-KARTE/N MITARBEITER GEWÜNSCHT
Falls Sie keinen Bedarf mehr an Ihrer beA-Karte Mitarbeiter haben sollten, teilen Sie uns dies bitte INNERHALB DER NÄCHSTEN ZWEI WOCHEN mit. Bitte melden Sie sich dafür an Ihrem Kundenportal (siehe 1.) an. Dort können Sie auf den Austausch Ihrer Karte verzichten und zugleich das Vertragsverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt beenden .
WICHTIGER HINWEIS: Falls Sie seit Bestellung der Mitarbeitendenkarten die Kanzlei gewechselt und die von Ihnen bestellten Karten weder gekündigt noch mitgenommen haben, ist es möglich, dass diese noch in Ihrer alten Kanzlei Verwendung finden. Diese Karten werden Ihnen ebenfalls in Ihrem Kundenportal angezeigt. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit Ihrer ehemaligen Kanzlei in Verbindung und unterrichten Sie diese von Ihrer Kündigungsabsicht, damit dort zeitnah neue Karten bestellt werden können. Eine Vertragsübernahme ist nicht möglich.
3. KONTAKT UND NÜTZLICHE LINKS
Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Unterstützung und weitere Informationen finden Sie hier:
Das Wichtigste zum Kartentausch sowie ein Kontaktformular bei Fragen und Problemen: https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/tausch-bea-karten-mitarbeiter
Bei allen Fragen rund um das beA-Postfach, einschließlich der Hinterlegung der neuen Karte:
beA-Anwendersupport: https://portal.beasupport.de/neuigkeiten/der-bea-mitarbeiterkartentausch
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Zertifizierungsstelle
Burgmauer 53
50667 Köln
Kontakt Notarbüros/Justiz
Telefon: 0800 – 3550 400 (kostenfrei)
E-Mail: zs@bnotk.de
Kontakt beA-Produkte
Telefon: 0800 – 3550 100 (kostenfrei)
E-Mail: bea@bnotk.de
Melden Sie sich im Kundenportal der Zertifizierungsstelle an, dann erscheint eine Meldung:
Dort sehen Sie die zu diesem Profil gespeicherten beA-MA-Karten mit Ablaufdatum und können diese bei Bedarf sofort kündigen.
Wichtig: Statten Sie jeden Mitarbeitenden mit einer beA-MA-Karte aus. Das kostet 12 EUR netto pro Jahr. Eine überschaubare Investition für den Nutzen, den die Karte bietet. Der MA kann dann im Rahmen des 4-Augen-Prinzips die Anwälte beim Elektronischen Rechtsverkehr unterstützen. Bedenken Sie, dass § 26 RAVPV die Weitergabe der beA-Anwaltskarte nebst PIN an Mitarbeitende untersagt.
FAZIT: Nutzen Sie den Kartentausch, um Ihr Kartenmanagement zu überprüfen. Wer hat welche beA-Karten im Einsatz? Welche beA-Karten laufen wann aus? Müssen Karten gekündigt werden? Sind neue Karten zu bestellen? Beachten Sie: Der Benutzername bleibt, es ist nicht erforderlich, neue Benutzer anzulegen, es sei denn, diese sind Mitarbeitende, die noch nie im beA registriert waren.