beA hält ihn auf Trab: Interview mit Rechtsanwalt und Notar Andreas Kühnelt
Anwaltspostfach beA im Test
Testen, testen, testen: beA hält ihn auf Trab
Interview mit Rechtsanwalt und Notar Andreas Kühnelt*
*Rechtsanwalt seit 1989 und Notar seit 1996, Fachanwalt für Erbrecht und Mediator, ist von Beginn an Mitglied im Ausschuss der BRAK für den Elektronischen Rechtsverkehr. Bereits 2006 hat er die Einführung des EGVP bei den Notaren begleitet ist. Als Pionier und Referent hat er Zugang zum beA-Testsystem und verrät Ilona Cosack, worauf die Kollegen sich einstellen müssen.
160429 beA – Interview mit Rechtsanwalt und Notar Andreas Kühnelt
Ilona Cosack:
Herr Kühnelt, Sie hatten schon vor dem Boxenstopp Zugang zum beA-Testsystem und sind den Kollegen mehr als eine Nasenlänge voraus. Jetzt konnten Sie in Berlin das Ergebnis der Nachbesserung in Augenschein nehmen. Wie hat beA sich verändert?
Andreas Kühnelt:
beA ist etwas runder geworden und hat an Stabilität gewonnen. Einige Funktionalitäten sind von der Bedienbarkeit geändert, auch die Performance hat sich deutlich verbessert. Ich bin positiv gestimmt, dass es technisch funktioniert.
Ilona Cosack:
Wie sieht es mit der Integration des beA in die Anwaltssoftware aus? Ein Großteil der Kollegen will das beA aus der Anwaltssoftware heraus nutzen, man hört jedoch, dass hier immer noch Informationen fehlen.
Andreas Kühnelt:
Die Anwaltssoftware-Hersteller wissen noch nicht, welche Daten geliefert werden, daher wird sich die Integration des beA in die Softwareumgebung verzögern, es sind noch technische Fragen der Verschlüsselung und der Signatur zu klären.
Ilona Cosack:
Sie nutzen in Ihrer Kanzlei seit vielen Jahren auch das EGVP. Zum 1. Oktober 2016 soll das EGVP nach derzeitigem Kenntnisstand endgültig abgeschaltet werden. Schafft beA einen nahtlosen Übergang?
Andreas Kühnelt:
Man munkelt, dass das EGVP verlängert werden soll. Krisenthema ist der Mahnbescheid. Hier will sicher keine Kanzlei mehr den Rückschritt zum Barcode-Mahnverfahren gehen. Als Alternative kann bereits jetzt der Communicator genutzt werden, der auch über den 1. Oktober 2016 hinaus verwendet werden kann.
Ilona Cosack:
Herr Kühnelt, in Ihrer Kanzlei sind über zwanzig Berufsträger tätig. Gibt es in Ihrer Kanzlei noch Papier und Papierakten?
Andreas Kühnelt:
Es ist gemischt. Wir versuchen, die Papierakten auf ein Minimum zu reduzieren. Alle Inhalte liegen elektronisch vor, aber den Prozessrechtlern fällt es schwer, sich vom Papier zu trennen. Wir arbeiten mit zwei Bildschirmen, das erleichtert die Umgewöhnung.
Ilona Cosack:
Viele Anwälte stehen dem ERV und beA ja eher skeptisch gegenüber. Mit welchen Argumenten überzeugen Sie Ihre Kollegen?
Andreas Kühnelt:
Der Druck kommt von den Mitarbeitern. In zehn Jahren wird beA so selbstverständlich sein, wie heutzutage Fax. Als wir 1995 in meiner Kanzlei einen elektronischen Kalender eingeführt haben, gab es einen Aufschrei bei den Kollegen und Misstrauen gegenüber der Technik. Können wir immer darauf vertrauen, dass Papier bei Gericht ankommt? Letztlich muss man auch der Technik vertrauen.
Ilona Cosack:
Zeitgleich mit beA kommt ja auch beN, das besondere elektronische Notarpostfach. Was erwartet die Anwaltsnotare und Notare in dieser Hinsicht?
Andreas Kühnelt:
beN schleicht sich langsam ein, quasi durch die Hintertür. Es nutzt eine andere Verschlüsselungstechnik und anders als bislang beim beA geplant, kann auch die Beteiligtenkommunikation über beN geführt werden.
Ilona Cosack:
Das ist ein gutes Stichwort. Bislang ist die Mandantenkommunikation bei beA außen vor, so dass Anwälte zwar mit den Gerichten und Kollegen und auch der RAK kommunizieren können, für die Information an den Mandanten entweder wieder auf die unsichere E-Mail oder andere, zusätzliche, Möglichkeiten angewiesen sind.
Andreas Kühnelt:
Es gibt auch Überlegungen, das beA mandantentauglich zu machen. Zum beA-Start am 29. September 2016 wird diese Version noch nicht zur Verfügung stehen.
Ilona Cosack:
Welche Tipps geben Sie Ihren Kollegen, damit die Einführung des beA gelingt?
Andreas Kühnelt:
Einfach üben. Jeder, der mit einem Computer umgehen kann, kann auch mit beA umgehen. Legen Sie fest, wer welche Rechte besitzen soll. Wie revisionssicher wollen Sie Ihre Kanzlei organisieren? Ein Softwarezertifikat ist beliebig kopierbar, die PIN kann ausgespäht werden. Wer beim Hardwarezertifikat drei Mal eine falsche PIN eingibt, kann die Karte entsorgen. Es gibt keine Super-PIN zum Entsperren.
Ilona Cosack:
Herr Kühnelt, besten Dank für Ihre Insidertipps. Wir sind gespannt auf beA.