Anwaltspostfach beA ist am 28. November 2016 in Betrieb gegangen

Besonderes elektronisches Anwaltspostfach: Endlich geht’s los!

So beginnt die Presseerklärung Nr. 17 der BRAK vom 28.11.2016.

Die BRAK hat das beA freigeschaltet und viele Anwälte, die lange auf den Start warten mussten, haben sich direkt registriert und Testnachrichten versendet.

Sie erreichen das beA entweder durch Klick auf das logo Logo auf der BRAK-Seite http://bea.brak.de/

oder direkt unter https://www.bea-brak.de

Der Klick oben links auf das beA-Logo führt wieder auf die Erklärungsseite http://bea.brak.de/.

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Rechtsanwälte registrieren sich als „Benutzer mit eigenem Postfach“, Mitarbeiter (sofern die Mitarbeiter-Karte schon vorliegt, vgl. Beitrag vom 31.10.2016) als „Benutzer ohne eigenes Postfach“.

Allerdings muss dazu vorher der Mitarbeiter im Postfach des Anwalts erfasst werden.

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Das System vergibt automatisch einen Benutzernamen: „MüllerLisaUjqpM“ und ein Kennwort für die Registrierung: „iMiY3GpP“.

Mit diesen beiden Informationen wird der Mitarbeiter als „Benutzer ohne eigenes Postfach“ registriert.

Danach können im Postfach des Anwalts optionale Rechte für den Mitarbeiter vergeben werden.

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Das Recht 01 – Nachrichtenübersicht öffnen wird systemseitig als erstes Recht vergeben.

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Mit dem Recht 19 – Berechtigungen verwalten kann der Anwalt Mitarbeiter bevollmächtigen, weitere Untervollmachten auszustellen.

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Derzeit muss jedes Recht noch einzeln vergeben werden.

Update: 19.12.2016: Nunmehr können die Rechte angeklickt und gesamt gespeichert werden. Danke an die BRAK für die Umsetzung dieser Erleichterung.

 

Praktische Tipps – Inbetriebnahme und Anmeldung am beA

Lesen Sie die 10 praktischen Tipps zum Start und Einsatz von beA von Ilona Cosack in der Ausgabe 2/2016 der kostenlosen eBroschüre des DeutschenAnwaltVerlags zum Elektronischen Rechtsverkehr. In Ausgabe 3/2016 erfahren Sie, wie Ihnen die Inbetriebnahme und Anmeldung am beA leicht gelingt.

 

 

 

 

Anwaltspostfach beA kann jetzt starten

Anwaltspostfach beA – Der AGH hat die eA aufgehoben

Ein Jahr nach der ersten beA-Rückrufaktion gibt der DAV eine Eilmeldung heraus:

Der Anwalts­­ge­richtshof Berlin hat die im Juni erlas­­senen einst­wei­­ligen Anord­­nungen wieder aufge­hoben. Jetzt kann das beA starten! Mehr erfahren Sie hier in Kürze.

Bisher gibt es noch keine Pressemitteilungen, weder auf der Seite bea.brak.de noch auf der Seite brak.de für Journalisten. Es ist ja Wochenende.

Auf XING machte die Meldung bereits die Runde. Dr. Alexander Siegmund berichtete:

Der Anwalts­­ge­richtshof Berlin hat die im Juni erlas­­senen einst­wei­­ligen Anord­­nungen wieder aufge­hoben.

Die Startseite des beA ist noch nicht erreichbar:

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Adrian Hoppe (einer der Antragsteller im AGH-Verfahren) meldet auf twitter@AdrianHoppe:

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und verlinkte auf den Bericht von LTO, der sich auf den Deutschen Anwaltverein (DAV) bezieht.
Der Boxenstopp für das besondere elektronischen Anwaltspostfach beA wird also bald beendet sein.

Starten Sie jetzt mit beA durch:

In der eBroschüre 3/2016 des DeutschenAnwaltVerlags, ab Seite 9, wird Schritt für Schritt erklärt, wie Sie Ihr beA in Betrieb nehmen können (laden Sie sich die eBroschüre kostenlos auf der Seite des Anwaltverlages) und legen Sie mit beA los,

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sobald die BRAK die Seite https://bea-brak.de

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freigeschaltet hat.