Anwaltspostfach beA bekommt Update

Das Anwaltspostfach beA bekommt ein Update

Mit Sondernewsletter vom 9. Oktober 2018 informiert die BRAK, dass das Anwaltspostfach beA ein Update erhält.

Wegen Update: beA-Postfach Mittwochnacht (10./11.10.2018) von 1.00 bis 4.30 Uhr nicht erreichbar

Bitte beachten Sie, dass das beA-Postfach in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag zwischen 1.00 und 4.30 Uhr nicht erreichbar sein wird. Ursache dieser nächtlichen Downtime ist ein umfassenderes Update: In dieser Zeit wird ein Update des beA Postfachs auf die Version 2.1.2.5 eingespielt.

Doch das Warten lohnt sich: Dieses Update (auf beA-Version 2.1.2.5) sowie ein weiteres Update (auf beA-Version 2.1.2.4), das bereits am 13.09.2018 stattfand, umfassen diverse Aktualisierungen bezüglich der IT-Sicherheit, kleine funktionale Fehlerbehebungen sowie einige Optimierungen.

Wir sind gespannt auf die Neuerungen und werden berichten, wenn es gravierende Änderungen / Verbesserungen gibt.

 

 

Anwaltspostfach beA startet durch

Das Anwaltspostfach beA startet durch

Allen Unkenrufen zum Trotz ist beA seit dem 3. September 2018 am Start. Die ersten Probleme, dass die Eingangsbenachrichtigungen nicht ankamen, sind beseitigt.

Wichtig für alle Nutzer des EGVP:

Zum 4. Oktober 2018 wird der Bürgerclient abgeschaltet. Anwälte müssen ihr Postfach schließen. Alle Nachrichten, die dort archiviert sind, sollten auf den eigenen Rechner exportiert werden.

Wie stabil ist beA?

Auf dem 27. EDV-Gerichtstag, der vom 19. bis 21. September 2018 in Saarbrücken stattfand, gab es auch einen Arbeitskreis zum beA. Dort stellte sich der Vizepräsident der BRAK, Dr. Martin Abend, der Diskussion.

Entgegen den Verlautbarungen zeigt sich an der Basis, dass es verschiedene Probleme gibt und sich gerade Anwälte ohne eigene IT-Abteilung oder Syndikusanwälte allein gelassen fühlen:

Das beA soll weiterentwickelt werden. Als wichtigste Prioritäten neben der Beseitigung der betriebsbehindernden Mängel, die im laufenden Betrieb angegangen werden, stellte Dr. Abend die Nutzung von Terminalservern in Aussicht. Des Weiteren steht auch ein Kanzleipostfach ganz oben auf der Prioritätenliste.

Wann kommen die Schnittstellen zur Anwaltssoftware?

Derzeit entwickeln die Softwarehersteller fleißig die neue Schnittstelle, die wegen der neuen Client Security erforderlich ist. Die ersten Anbieter stehen schon in den Startlöchern, während andere sich Zeit lassen. Wir werden berichten, sobald die ersten Schnittstellen funktionsfähig zur Verfügung stehen. Dann werden die Arbeitsabläufe hoffentlich deutlich einfacher und der Export / Import zum Empfangen und Versenden wird ohne weitere Zwischenschritte möglich werden.

Unerwartete Fehler, aufgetretene Fehler und bekannte Fehler?

Immer wieder wird der Benutzer mit verschiedenen Fehlermeldungen konfrontiert. Die „Unerwarteten Fehler“ wurden mittlerweile durch „Es ist ein Fehler aufgetreten“ ersetzt. Was ist bei Fehlermeldungen zu tun?

Fehlermeldungen werden in den Protokollen der beA Client Security gespeichert. Klickt man das Icon der Client Security mit der rechten Maustaste an, so kann man verschiedene Fehler-Level anklicken. Fehler-Level 4 zeigt die detailliertesten Auswertungen. Das Fehler-Prokoll sollte an die Hotline des beA-Service geschickt werden, damit man dem Fehler auf die Spur kommt und ihn beseitigen kann.
Gut, wenn man vorher immer wieder während des Erstellens einer Nachricht links oben auf „Speichern“ klickt. Dann lädt beA die Anhänge schon mal auf den Server der BRAK hoch und im Falle des Aufhängens ist die Nachricht als Entwurf im beA gespeichert. Nach einer kurzen Pause kann man (ggf. Abmelden und wieder neu anmelden) die Nachricht weiterbearbeiten oder versenden.
Es gibt auch bekannte Fehler, an deren Beseitigung mit Hochdruck gearbeitet wird.
Derzeit werden im beA die Felder „Eigenes Aktenzeichen“ und „Aktenzeichen der Justiz“ beim Versenden der Nachricht vertauscht. Der Fehler ist bereits bekannt. Lassen Sie sich also nicht irritieren.
Bei der Suche nach „Kanzleiname“ werden auch Adressen angezeigt, die nichts mit dem gesuchten Kanzleinamen zu tun haben. Achten Sie bei der EGVP-Rolle auf die Unterschiede, z.  B. egvp_bebpo (Behördenpostfach), egvp_demail (De-Mail-Postfach) und bei den SAFE-ID-Nummern auf DE. BRAK (Anwaltspostfach) und DE.BEN (Notarpostfach).
Das Feld „Kanzleiname“ wurde nachträglich ins beA eingefügt. Wenn Ihre Kanzlei einen Kanzleinamen verwendet, ist dieser durch die örtliche Rechtsanwaltskammer im Verzeichnis zu ergänzen, damit er ins Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis (BRAV) und damit ins beA übernommen wird.

Und wenn der Sicherheits-Token (die beA-Karte) nicht erkannt wird?

Auch das passiert immer wieder: Man meldet sich am beA an und das System findet die Karte nicht, obwohl sie eingesteckt ist. Gute Erfahrungen habe ich mit folgender Reihenfolge gemacht: Lesegerät (sollte in der Regel ohnehin angeschlossen sein) anschliessen, beA-Karte einstecken, beA Client Security starten. Dann anmelden. Meist wird dann der Sicherheits-Token erkannt. Bei umgekehrter Reihenfolge, bzw. bereits gestarteter Client Security, ist das bei mir nicht immer der Fall. Es scheint aber keine generelle Lösung zu geben, mal funktioniert es so, mal anders. Probieren Sie aus, welche Reihenfolge bei Ihnen funktioniert. Im „worst case“ hilft immer ein Neustart des Rechners, dann vorher die Karte aus dem Lesegerät entfernen und erst dann wieder einstecken, wenn das System hochgefahren ist.

In der Presse wurde moniert, dass beA trotz Entfernens der Karte weiterhin unter dem Namen desjenigen, der sich angemeldet hat, benutzt werden kann. Das gilt zumindest während des 30-Minuten-Fensters, bevor sich beA nach Untätigkeit abmeldet. Klare Empfehlung, die aber auch generell gilt für an An- und Abmelden am PC gilt: melden Sie sich aktiv vom beA ab, wenn Sie mit dem Empfangen oder Versenden von Nachrichten fertig sind.

Im Dialog bleiben

Dr. Abend betonte, dass die BRAK das beA gerne gemeinsam mit den Nutzern weiterentwickeln möchte. Anwälte und Mitarbeiter sind aufgefordert, Fehler, und auch Anregungen für die Weiterentwicklung der Benutzerfreundlichkeit, an die BRAK zu melden. Auf meiner Wunschliste ganz oben steht ein extra Button für die Funktion des Exportierens, m.E. die wichtigste Funktion im beA, damit aus dem elektronischen Briefkasten die Nachrichten auf den eigenen Rechner gespeichert werden können. Der Button „Drucken“ hilft dabei nicht weiter, da nur durch die Export-Funktion die von beA produzierte ZIP-Datei mit allen erforderlichen Dateien auf den eigenen Rechner elektronisch gespeichert werden. Eine ausgedruckte Datei würde diesen Zweck nicht erfüllen, beispielsweise die maschinenlesbare Datei im xml-Format, die pro Nachricht knapp 300 Seiten umfasst.

Es wird also Zeit, sich Gedanken über die Weiterentwicklung der eigenen Kanzleiorganisation zu machen, sich von der Parallelwelt Papier zu trennen und neue Arbeitsmittel zu akzeptieren. Spätestens 2022 – im Idealfall schon 2020 – wird das Senden von Papier an Gerichte Historie sein. Eine spannende Herausforderung: Nehmen Sie sie an!