Anwaltspostfach beA startet durch
Das Anwaltspostfach beA startet durch
Allen Unkenrufen zum Trotz ist beA seit dem 3. September 2018 am Start. Die ersten Probleme, dass die Eingangsbenachrichtigungen nicht ankamen, sind beseitigt.
Wichtig für alle Nutzer des EGVP:
Zum 4. Oktober 2018 wird der Bürgerclient abgeschaltet. Anwälte müssen ihr Postfach schließen. Alle Nachrichten, die dort archiviert sind, sollten auf den eigenen Rechner exportiert werden.
Wie stabil ist beA?
Auf dem 27. EDV-Gerichtstag, der vom 19. bis 21. September 2018 in Saarbrücken stattfand, gab es auch einen Arbeitskreis zum beA. Dort stellte sich der Vizepräsident der BRAK, Dr. Martin Abend, der Diskussion.
Entgegen den Verlautbarungen zeigt sich an der Basis, dass es verschiedene Probleme gibt und sich gerade Anwälte ohne eigene IT-Abteilung oder Syndikusanwälte allein gelassen fühlen:
Das beA soll weiterentwickelt werden. Als wichtigste Prioritäten neben der Beseitigung der betriebsbehindernden Mängel, die im laufenden Betrieb angegangen werden, stellte Dr. Abend die Nutzung von Terminalservern in Aussicht. Des Weiteren steht auch ein Kanzleipostfach ganz oben auf der Prioritätenliste.
Wann kommen die Schnittstellen zur Anwaltssoftware?
Derzeit entwickeln die Softwarehersteller fleißig die neue Schnittstelle, die wegen der neuen Client Security erforderlich ist. Die ersten Anbieter stehen schon in den Startlöchern, während andere sich Zeit lassen. Wir werden berichten, sobald die ersten Schnittstellen funktionsfähig zur Verfügung stehen. Dann werden die Arbeitsabläufe hoffentlich deutlich einfacher und der Export / Import zum Empfangen und Versenden wird ohne weitere Zwischenschritte möglich werden.
Unerwartete Fehler, aufgetretene Fehler und bekannte Fehler?
Immer wieder wird der Benutzer mit verschiedenen Fehlermeldungen konfrontiert. Die „Unerwarteten Fehler“ wurden mittlerweile durch „Es ist ein Fehler aufgetreten“ ersetzt. Was ist bei Fehlermeldungen zu tun?
Und wenn der Sicherheits-Token (die beA-Karte) nicht erkannt wird?
In der Presse wurde moniert, dass beA trotz Entfernens der Karte weiterhin unter dem Namen desjenigen, der sich angemeldet hat, benutzt werden kann. Das gilt zumindest während des 30-Minuten-Fensters, bevor sich beA nach Untätigkeit abmeldet. Klare Empfehlung, die aber auch generell gilt für an An- und Abmelden am PC gilt: melden Sie sich aktiv vom beA ab, wenn Sie mit dem Empfangen oder Versenden von Nachrichten fertig sind.
Im Dialog bleiben
Dr. Abend betonte, dass die BRAK das beA gerne gemeinsam mit den Nutzern weiterentwickeln möchte. Anwälte und Mitarbeiter sind aufgefordert, Fehler, und auch Anregungen für die Weiterentwicklung der Benutzerfreundlichkeit, an die BRAK zu melden. Auf meiner Wunschliste ganz oben steht ein extra Button für die Funktion des Exportierens, m.E. die wichtigste Funktion im beA, damit aus dem elektronischen Briefkasten die Nachrichten auf den eigenen Rechner gespeichert werden können. Der Button „Drucken“ hilft dabei nicht weiter, da nur durch die Export-Funktion die von beA produzierte ZIP-Datei mit allen erforderlichen Dateien auf den eigenen Rechner elektronisch gespeichert werden. Eine ausgedruckte Datei würde diesen Zweck nicht erfüllen, beispielsweise die maschinenlesbare Datei im xml-Format, die pro Nachricht knapp 300 Seiten umfasst.
Es wird also Zeit, sich Gedanken über die Weiterentwicklung der eigenen Kanzleiorganisation zu machen, sich von der Parallelwelt Papier zu trennen und neue Arbeitsmittel zu akzeptieren. Spätestens 2022 – im Idealfall schon 2020 – wird das Senden von Papier an Gerichte Historie sein. Eine spannende Herausforderung: Nehmen Sie sie an!
Es wird nur der EGVP Bürgerclient abgeschaltet. Über Governikus kann das EGVP weiterhin genutzt werden. Mein EGVP behalte ich als Fallback und werde darüber weiterhin Mahnanträge versenden, weil das schneller geht, als über beA.
Ich erlaube mir die Bemerkung, dass advoware bereits das beA in vollem Umfang integriert hat. Die Einbindung funktionierte bereits vor Dezember 2017 und auch wieder seit dem ersten Tag der Wiederinbetriebnahme.
Uwe van der Horst
Advo-web GmbH
Leiter der Software-Entwicklung
Die Kanzleisoftware Advoware der Advo-Web GmbH steht schon lange nicht mehr nur in den Startlöchern. Dort ist bereits einer sehr gut funktionierenden Schnittstelle einschließlich einer Signaturfunktion mittels beA Karte implentiert. Mit wenigen Klicks lässt sich aus der Kanzleisoftware heraus bequem eine beA-Nachricht nebst Anhang ohne vorherigen Aufruf der beA Webanwendung, manuellem Ausfüllen der Felder und Hochladen der Anhänge erstellen und versenden.