Allen Unkenrufen zum Trotz ist beA seit dem 3. September 2018 am Start. Die ersten Probleme, dass die Eingangsbenachrichtigungen nicht ankamen, sind beseitigt.
Wichtig für alle Nutzer des EGVP:
Zum 4. Oktober 2018 wird der Bürgerclient abgeschaltet. Anwälte müssen ihr Postfach schließen. Alle Nachrichten, die dort archiviert sind, sollten auf den eigenen Rechner exportiert werden.
Wie stabil ist beA?
Auf dem 27. EDV-Gerichtstag, der vom 19. bis 21. September 2018 in Saarbrücken stattfand, gab es auch einen Arbeitskreis zum beA. Dort stellte sich der Vizepräsident der BRAK, Dr. Martin Abend, der Diskussion.
Entgegen den Verlautbarungen zeigt sich an der Basis, dass es verschiedene Probleme gibt und sich gerade Anwälte ohne eigene IT-Abteilung oder Syndikusanwälte allein gelassen fühlen:
Das beA soll weiterentwickelt werden. Als wichtigste Prioritäten neben der Beseitigung der betriebsbehindernden Mängel, die im laufenden Betrieb angegangen werden, stellte Dr. Abend die Nutzung von Terminalservern in Aussicht. Des Weiteren steht auch ein Kanzleipostfach ganz oben auf der Prioritätenliste.
Wann kommen die Schnittstellen zur Anwaltssoftware?
Derzeit entwickeln die Softwarehersteller fleißig die neue Schnittstelle, die wegen der neuen Client Security erforderlich ist. Die ersten Anbieter stehen schon in den Startlöchern, während andere sich Zeit lassen. Wir werden berichten, sobald die ersten Schnittstellen funktionsfähig zur Verfügung stehen. Dann werden die Arbeitsabläufe hoffentlich deutlich einfacher und der Export / Import zum Empfangen und Versenden wird ohne weitere Zwischenschritte möglich werden.
Unerwartete Fehler, aufgetretene Fehler und bekannte Fehler?
Immer wieder wird der Benutzer mit verschiedenen Fehlermeldungen konfrontiert. Die „Unerwarteten Fehler“ wurden mittlerweile durch „Es ist ein Fehler aufgetreten“ ersetzt. Was ist bei Fehlermeldungen zu tun?
Fehlermeldungen werden in den Protokollen der beA Client Security gespeichert. Klickt man das Icon der Client Security mit der rechten Maustaste an, so kann man verschiedene Fehler-Level anklicken. Fehler-Level 4 zeigt die detailliertesten Auswertungen. Das Fehler-Prokoll sollte an die Hotline des beA-Service geschickt werden, damit man dem Fehler auf die Spur kommt und ihn beseitigen kann.
Gut, wenn man vorher immer wieder während des Erstellens einer Nachricht links oben auf „Speichern“ klickt. Dann lädt beA die Anhänge schon mal auf den Server der BRAK hoch und im Falle des Aufhängens ist die Nachricht als Entwurf im beA gespeichert. Nach einer kurzen Pause kann man (ggf. Abmelden und wieder neu anmelden) die Nachricht weiterbearbeiten oder versenden.
Es gibt auch bekannte Fehler, an deren Beseitigung mit Hochdruck gearbeitet wird.
Derzeit werden im beA die Felder „Eigenes Aktenzeichen“ und „Aktenzeichen der Justiz“ beim Versenden der Nachricht vertauscht. Der Fehler ist bereits bekannt. Lassen Sie sich also nicht irritieren.
Bei der Suche nach „Kanzleiname“ werden auch Adressen angezeigt, die nichts mit dem gesuchten Kanzleinamen zu tun haben. Achten Sie bei der EGVP-Rolle auf die Unterschiede, z. B. egvp_bebpo (Behördenpostfach), egvp_demail (De-Mail-Postfach) und bei den SAFE-ID-Nummern auf DE. BRAK (Anwaltspostfach) und DE.BEN (Notarpostfach).
Das Feld „Kanzleiname“ wurde nachträglich ins beA eingefügt. Wenn Ihre Kanzlei einen Kanzleinamen verwendet, ist dieser durch die örtliche Rechtsanwaltskammer im Verzeichnis zu ergänzen, damit er ins Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis (BRAV) und damit ins beA übernommen wird.
Und wenn der Sicherheits-Token (die beA-Karte) nicht erkannt wird?
Auch das passiert immer wieder: Man meldet sich am beA an und das System findet die Karte nicht, obwohl sie eingesteckt ist. Gute Erfahrungen habe ich mit folgender Reihenfolge gemacht: Lesegerät (sollte in der Regel ohnehin angeschlossen sein) anschliessen, beA-Karte einstecken, beA Client Security starten. Dann anmelden. Meist wird dann der Sicherheits-Token erkannt. Bei umgekehrter Reihenfolge, bzw. bereits gestarteter Client Security, ist das bei mir nicht immer der Fall. Es scheint aber keine generelle Lösung zu geben, mal funktioniert es so, mal anders. Probieren Sie aus, welche Reihenfolge bei Ihnen funktioniert. Im „worst case“ hilft immer ein Neustart des Rechners, dann vorher die Karte aus dem Lesegerät entfernen und erst dann wieder einstecken, wenn das System hochgefahren ist.
In der Presse wurde moniert, dass beA trotz Entfernens der Karte weiterhin unter dem Namen desjenigen, der sich angemeldet hat, benutzt werden kann. Das gilt zumindest während des 30-Minuten-Fensters, bevor sich beA nach Untätigkeit abmeldet. Klare Empfehlung, die aber auch generell gilt für an An- und Abmelden am PC gilt: melden Sie sich aktiv vom beA ab, wenn Sie mit dem Empfangen oder Versenden von Nachrichten fertig sind.
Im Dialog bleiben
Dr. Abend betonte, dass die BRAK das beA gerne gemeinsam mit den Nutzern weiterentwickeln möchte. Anwälte und Mitarbeiter sind aufgefordert, Fehler, und auch Anregungen für die Weiterentwicklung der Benutzerfreundlichkeit, an die BRAK zu melden. Auf meiner Wunschliste ganz oben steht ein extra Button für die Funktion des Exportierens, m.E. die wichtigste Funktion im beA, damit aus dem elektronischen Briefkasten die Nachrichten auf den eigenen Rechner gespeichert werden können. Der Button „Drucken“ hilft dabei nicht weiter, da nur durch die Export-Funktion die von beA produzierte ZIP-Datei mit allen erforderlichen Dateien auf den eigenen Rechner elektronisch gespeichert werden. Eine ausgedruckte Datei würde diesen Zweck nicht erfüllen, beispielsweise die maschinenlesbare Datei im xml-Format, die pro Nachricht knapp 300 Seiten umfasst.
Es wird also Zeit, sich Gedanken über die Weiterentwicklung der eigenen Kanzleiorganisation zu machen, sich von der Parallelwelt Papier zu trennen und neue Arbeitsmittel zu akzeptieren. Spätestens 2022 – im Idealfall schon 2020 – wird das Senden von Papier an Gerichte Historie sein. Eine spannende Herausforderung: Nehmen Sie sie an!
https://bea-abc.de/wp-content/uploads/2015/07/beA-ABC-1_240x88.png00Ilona Cosackhttps://bea-abc.de/wp-content/uploads/2015/07/beA-ABC-1_240x88.pngIlona Cosack2018-10-01 00:00:002018-10-11 23:55:07Anwaltspostfach beA startet durch
Die Saarländische Landesvertretung in Berlin war Gastgeber des beAplus-Symposiums des Deutschen EDV-Gerichtstages e.V.
Der @edvgt lud alle Beteiligten und Interessierten zum Symposium in die Saarländische Landesvertretung nach Berlin ein.
Unter dem Motto: „Brauchen wir das beA+ mit besserer Software und optimierter Ausrichtung auf den Kanzleialltag?“ blickten die Referenten und zahlreiche Teilnehmer in die Zukunft.
Der Vorsitzende des EDVGT, Rechtsanwalt Prof. Ory, fasste die Sicherheitsdiskussionen zum aktuellen Anwaltspostfach beA zusammen: „Das beA (+) ist (nicht) sicher“ – „Verschlüsselung Ende-zu-Ende – gibt es doch (nicht)“ mit einem treffenden Vergleich: „Ein Dokument ist im beA durchgehend verschlüsselt…aber bei der BRAK gibt es einen Mister Minit“.
Die Vertreter der BRAK waren dabei
Im Gegensatz zu allen bisherigen Veranstaltungen, die seit dem „beAGate“ stattgefunden haben, war die BRAK hochkarätig vertreten: Vizepräsident, Dr. Martin Abend, Geschäftsführerin Julia von Seltmann und IT-Referent Hannes Müller waren anwesend und auch in den Pausen und nach der Veranstaltung zu Gesprächen bereit.
Dr. Abend informierte über den aktuellen Stand: Die secunet Security networks AG wird Ende März die ersten Ergebnisse des Gutachtens bekanntgeben. Mit einer angemessenen Vorlaufzeit, Dr. Abend sprach hier von „mindestens zwei Wochen“, soll dann das beA wieder ans Netz gehen. Zum Kanzleipostfach wäre es möglich, zumindest RA-Kapitalgesellschaften ins Register aufzunehmen, damit diese ein eigenes beA bekämen.
Dr. Abend stellte auch die Frage, wie viel die Anwaltschaft zukünftig für ein beAplus investieren will?
Auch der DAV war vertreten
Auch der DAV war durch seine Fachleute vertreten: Rechtsanwalt und Notar Ulrich Volk, Pionier des Elektronischen Rechtsverkehrs, und Mitglied des Ausschusses Elektronischer Rechtsverkehr des DAV sowie der Vorsitzende, Rechtsanwalt Martin Schafhausen, der es sich sich nicht nehmen ließ, nach einem Gerichtstermin noch in der Landesvertretung vorbeizuschauen. Für die DAV-Geschäftführung war Rechtsanwältin Ina Kitzmann dabei und auch Sebastian Reiling für die Digitale Anwaltschaft war mit von der Partie.
RAuN Volk zeigte in seinem Statement auf, wie weit Theorie und Wirklichkeit auseinanderklaffen: Die digitale Post an unterschiedliche Gerichte in Deutschland ist noch unerwünscht: Das Ausdrucken sprengt das Budget. Ein Richter dazu: „…dann kann ich mir keinen Palandt mehr anschaffen. Am besten, Sie schicken ein Fax.“ Ein Dilemma für den Anwalt, der elektronisch einreichen will, andererseits sich den Richter nicht zum Feind machen will. Die Einbindung der Mitarbeiter ist das A und O. Und auch die eigenen Gerichte sollte man einbeziehen: Wie kommt das, was man sendet, dort an? Umgekehrt: Wenn das Gericht etwas sendet, wie kommt das in der Kanzlei an? So erhalten beide Seiten Verständnis für die Situation des anderen und können sich langsam auf einander zu bewegen.
Markus Drenger gab seinen Wunschzettel bekannt
Markus Drenger, der Experte vom Chaos Computer Club Darmstadt e.V., gab einen Ausblick „was noch auf dem Zettel für ein beAplus steht“: Ende-zu-Ende-Protokoll, offene API, quelloffen, nah an verbreiteten Standards, Standard-Client soll mobilfähig und benutzerfreundlich sein. Mit dem Stichwort „security-by-design“ sollte die Sicherheit von Anfang an in der Architektur und ganzheitlich betrachtet, rechtliche Vorgaben für IT-Verfahren sollten durch Experten (z.B. BSI) entwickelt werden. Wenn Akten und Workflows in der Justiz digital sind: maschinenlesbare Justiz und Open Data. Reform PKH / Verurteilungsstatistiken: Verlaufsstatistiken (Polizei-StA-Gericht), Performance-Indikatoren, eAnhörungen, Rechtsprechungsdatenbanken, automatisierbare Verfahren (Knöllchenbot), Anordnungsregister, maschinenlesbare Anordnungen…
Diese Wunschliste wird wohl erst im Kleinen groß werden…
Professor Sorge und die Definition von „sicher“
Professor Christoph Sorge, Inhaber der juris-Stiftungsprofessur für Rechtsinformatik der Universität des Saarlandes, Vorstandsmitglied des EDV-Gerichtstages, zeigte das Sicherheits- und Risikomanagement im Elektronischen Rechtsverkehr auf. Er fragte: „Was verstehen wir eigentlich unter sicher?“ Sicherheit als Funktionssicherheit (engl. safety): System tut, was es soll, auch unter zufällig eintretenden, widrigen Bedingungen oder Sicherheit als Informationssicherheit (engl. security): System widersteht auch intelligenten Angreifern und gibt insbesondere keine Informationen preis, die es nicht preisgeben sollte. „Wie sicher ist sicher?“
Prof. Sorge hat mit seinen Studenten einige Szenarien durchgesprochen:
Ist Sicherheit erreicht, wenn…
… die Kosten für den Angreifer so hoch werden, dass der Angriff sich nicht lohnt?
>Woher kennen Sie die Kosten für den Angreifer?
>Wieso sollte der Angreifer sich rational verhalten?
…der erwartete Schaden (berechnet aus Schadenhöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit) niedrig genug ist?
>Woher kennen Sie die Eintrittswahrscheinlichkeit?
Bestandteil eines Managementsystems für Informationssicherheit nach dem BSI-Standard: Ist jeder einzelne Mitarbeiter in Ihrer Kanzlei mit der IT-Sicherheit befasst? Sein Beispiel: Die Putzhilfe öffnet dem (vermeintlichen) Heizungsmonteur die Kanzleitür.
Offene Fragen:
Wer führt die Abwägung zwischen Kosten und Nutzen von IT-Sicherheitsmaßnahmen durch?
Wie detalliert sollte Sicherheitsmanagement durch Gesetz- und Verordnungsgeber geregelt werden?
Diverse Vorgaben für das beA in der RAVPV; Zu viel?; Zu wenig?; Sind die bestehenden Regelungen „richtig“?; Wie erfolgt die Rückkopplung?
Vorbildcharakter der eIDAS-Verordnung?
Welche Folgerungen ergeben sich für das beAplus?
Vertrauen in IT-Sicherheit benötigt Offenheit
– in Bezug auf Sicherheitsarchitekturen und -protokolle (!)
– in Bezug auf Details der Umsetzung und Quellcode (?)
– in Bezug auf entdeckte Sicherheitslücken (wann?)
Kryptographie (>Ende-zu-Ende-Verschlüsselung) als Königsweg, aber nicht einziger Weg
Professor Armknecht und Alternativen zum „HSM“
Professor Frederik Armknecht, Lehrstuhl Praktische Informatik der Universität Mannheim, stellte die Ziele seines Vortrags an den Anfang:
– Kryptografische Funktionalitäten des HSM (Hardware Security Module)
– Vorstellung und Besprechung möglicher Alternativen
– Diskussionsgrundlage
Keine Ziele des Vortrags:
– Kritik am beA
– konkrete Alternativvorschläge
Anhand von anschaulichen Grafiken stellte er die symmetrische und die asymmetrische Verschlüsselung dar, erklärte die hybride Verschlüsselung und die Rolle des HSM beim beA. Auch das Umverschlüsselungsszenario und das Szenario der Proxy Re-Encryption erläuterte Prof. Armknecht anhand von Grafiken. Er zeigte mögliche kryptografische Alternativen wie Proxy Re-Encryption, Secret Sharing oder Zertifikate auf. Alle Ansätze haben unterschiedliche Vor- und Nachteile, kommen allesamt ohne HSM aus. Falls beA grundlegend überarbeitet wird, sollten diese in Betracht gezogen werden.
eIDAS-Vertrauensdienste als neue Standardverfahren
Matthias Matuschka, Direktor Öffentliche Verwaltng der Bundesdruckerei GmbH und Dr. Kim Nguyen, Geschäftsführer D-Trust GmbH und Fellow, stellten die Vertrauensdienste gemäß eIDAS vor, und als Alternative zu Smartcard und Kartenlesegerät die Möglichkeit der Fernsignatur anhand der Lösung sign-me.
De-Mail: Eine Alternative zu beA (+)?
Leslie Romeo, Head of De-Mail & Trust Services bei 1&1, warb für den Einsatz von De-Mail als Übergangslösung oder Ergänzung zum beA. Allerdings kann z.B. das elektronische Empfangsbekenntnis nicht mit De-Mail dargestellt werden.
Anforderungen an ein beA+ aus der anwaltlichen Praxis
Rechtsanwältin Sabine Ecker, Leitende Beraterin Anwaltsmarkt DATEV eG und Vorsitzende des Software-Industrieverbandes Elektronischer Rechtsverkehr (SIV-ERV) brachte die Forderungen aus Sicht der Praxis und der Anwaltssoftwarehersteller auf den Punkt:
Technik und Recht müssen den Anforderungen des anwaltlichen Workflows entsprechen
Die Arbeitsteilung zwischen Anwalt und ReFa darf nicht gestört werden
Ein Kanzleipostfach muss her !
beA+ muss nicht nur WTS-fähig sein, beA+ muss alle gängigen Systeme unterstützen
beA+ muss mobil anwendbar sein
Keine Mengenbegrenzung für Anlagen oder Heraufladen auf den Server der Justiz/Verwaltung ermöglichen
EGVP-Komponenten im Lichte der Sicherheitsdiskussion
Johannes Kühn, Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg, Vorsitz der Bund-Länder-Kommission (BLK) Arbeitsgruppe IT-Standards in der Justiz, beleuchtete die EGVP-Infrastruktur und die Grundlage des Secure Access to Federate eGovernment / eJustice (SAFE). Seit 2011 nutzen 150.000 Gerichte, Rechtsanwälte, Notare, Gerichtsvollzieher, Bürger, Firmen, Kommunen, der Zoll, die Finanzverwaltung und Verwaltungsbehörden das egvp, das Zentrale Testamentsregister, das Vollstreckungsportal und die Vollstreckungsgerichte der Länder, das Zentrale Schutzschriftenregister (ZSSR), Akteneinsichtsportal, Grundbuch …
Der Elektronische Rechtsverkehr nutzt offene technische Standards. Herr Kühn wies darauf hin, dass die EGVP-Infrastruktur der Justiz von der beA-Schwachstelle nicht betroffen ist. Gleichwohl wurde eine von Herrn Drenger entdeckte Schwachstelle beim EGVP-Installer direkt geschlossen. Bei EGVP-Nachrichten ergibt sich die Authentizität einer Person aus der qualifizierten elektronischen Signatur. Die Bezeichnung des Postfachs diene nicht zur Authentifizierung des Absenders. Der bereits abgekündigte EGVP-Client werde weiterhin gepflegt und aktualisiert. Im Mai 2018 wird die BLK über den EGVP-Classic-Client entscheiden.
Blick in die Zukunft – beA ist doch erst der Anfang
Dr. Ralf Köbler, Präsident des Landgerichts Darmstadt, Vorstandsmitglied des EDVGT, warf einen Blick in die Glaskugel 2030 mit der These „Elektronischer Rechtsverkehr und die bisherigen Ansätze zur E-Akte schöpfen die dem Rechtswesen nützlichen Möglichkeiten moderner Informationstechnik nicht aus“.
In Dänemark könne man Klagen nur noch elektronisch einreichen.
Er plädierte dafür, die digitale Postkutsche abzuschaffen und einen gemeinsamen Datenraum für Parteien und Gericht zu schaffen. Dateien sollen up- und downgeloadet werden, kein Versand mehr erforderlich sein. Eine jederzeitig Akteneinsicht wäre möglich, die Akte immer verfügbar und vollständig. Allerdings müsste dann das Problem der gesicherten Netze der Länder gelöst werden: IT-Sicherheit als wesentliches Problem unserer Zeit.
Über Push-Dienste könnten Mitteilungen über Termine, Veränderungen und wesentliches Geschehen im Verfahren auf das mobile device erfolgen; gleichzeitig die automatische Eintragung dieser Informationen in den Anwaltskalender; Entscheidungsbenachrichtigung mit Tenor würde zu einer erheblichen Entlastung des Gerichtspersonals führen. Eine automatisierte Erstellung der Gerichtskostenrechnung und ePayment aller Art zur Bezahlung. Elektronische Terminsanzeigen und Gerichtstafeln im Internet und im Gericht.
Mobiles Arbeiten müsse möglich sein. Ein mobiler Zugriff auf alle Verfahrensdaten und Dokumente, verschlüsseltes WLAN in allen Gerichten, für Richter und Anwälte nutzbar, Internetzugänge für Anwälte und Publikum.
Videoconferencing soll vom Rechner am Richtertisch aus möglich sein, Gutachtenerläuterung grundsätzlich per Video und Umkehr des heutigen Verhandlungsgrundsatzes: grundsätzlich Video, falls kein schriftliches Verfahren möglich ist, nur ausnahmsweise mündliche Verhandlung, wenn persönliche Anwesenheit zwingend ist. Vernehmung behördlicher Zeugen, insbesondere Polizeibeamte, auch im Strafprozess grundsätzlich per Video.
Dr. Köbler wünscht sich etwas, das „Anwälte gar nicht mögen“: Strukturierter Parteivortrag als Norm. Kläger und Beklagter tragen in das gleiche digitale Dokument ein, geordnet nach den Tatbestandsmerkmalen der ausgewählten Anspruchsgrundlage; alternativ: Lebenslagenprinzip, z.B. der Verkehrsunfall, die Wohnraumkündigung, die Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Es gäbe eine Spalte für die richterliche Bewertung. Für Beweisantritte sei eine Spezialsoftware erforderlich, die bereits im Teststadium sei. Ein herkömmliches Klageverfahren mit „getrennten“ Schriftsätzen sei ausnahmsweise möglich, würde aber höhere Kosten verursachen.
Er geht davon aus, dass zukünftig die Künstliche Intelligenz (KI) auch in der Justiz Einzug hält. Eine systematische Analyse der Sachverhalte zu Entscheidungen und Zuordnung zu den fall- und lösungsrelevanten Rechtsfragen. Der Anwalt könne den Fall – idealerweise in der vom Mandanten bereits aufbereiten Form – eingeben und erhalte direkt einen Vorschlag zur Sachbehandlung und erster Korrespondenz sowie automatisierter (anpassbarer) Entwurf der Klageschrift. Das Gericht erhalte mit Hilfe der KI einen automatisierten Vorschlag des prozessualen Vorgehens und Entwurf einer Entscheidung auf der Grundlage des strukturierten Parteivortrags.
Dr. Köbler verwies auf den bereits eingetreten Wandel des Anwaltsmarktes durch Legal Tech. Legal Tech sichere den Zugang zum Recht in Fällen mit niedrigen Streitwerten in einer Spezialmaterie, deren Einarbeitung nicht wirtschaftlich ist (Flugverspätung, Zugverspätung, Mietpreiserhöhung, Bußgeldportale). Seine These: es erfolge eine Konzentration der vielen individuell operierenden Startups zu wenigen großen digitalen Rechtsanbietern mit automatisierten Verfahren, aber auch mit „echten“ Anwälten.
Als Empfehlung sprach Dr. Köbler sich dafür aus, mit Bedacht und Sensibilität weiterzumachen und die Zukunft mitzugestalten. Als Justiz und als Anwaltschaft.
Diskussion mit den Referenten und Teilnehmern
Jörn Erbguth, Legal Tech Consultant, Genf, Vorstandsmitglied des EDVGT und auch Teilnehmer des #beAthon, leitete die Diskussion vor der Mittagspause und zum Abschluss der Veranstaltung. Ein blinder Rechtsanwalt wies darauf hin, dass die Client Security nicht barrierefrei sei. Dr. Abend nahm in der Diskussion Stellung: „wir nehmen die Kritik an“ und stellte auch die Frage, mit wem beAplus fortentwickelt werden könne.
Fazit:
Die Diskussion wird auf dem nächsten EDV-Gerichtstag, der vom 19. bis 21. September 2018 in Saarbrücken stattfindet, fortgesetzt. Der geschäftsführende Vorstand und die weiteren Vorstandsmitglieder sind allesamt ausgewiesene EDV-Experten und Juristen. Praktiker wie Dr. Thomas Lapp, der auch in der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht des DAV im geschäftsführenden Ausschuss aktiv ist, stehen für einen praxisgerechten Austausch bereit, damit das beAplus zukünftig die Arbeit in den Kanzleien erleichtert.
Die Präsentationen der Referenten stehen auf der Homepage des EDVGT zum Download.
https://bea-abc.de/wp-content/uploads/2015/07/beA-ABC-1_240x88.png00Ilona Cosackhttps://bea-abc.de/wp-content/uploads/2015/07/beA-ABC-1_240x88.pngIlona Cosack2018-03-05 20:20:112018-03-10 15:41:56Anwälte, BRAK und Justiz im Dialog: Ausblick auf das Anwaltspostfach beAplus
Während die einen darüber streiten, ob die BRAK berechtigt ist, das Anwaltspostfach beA empfangsbereit einzurichten, überlegen andere, ob sie die BRAK auf Einrichtung des beA verklagen sollen.
Doch der Reihe nach: Der Terminsbericht der Kollegen WERNER RI ist jetzt hier nachzulesen. Bei den Vergleichsgesprächen war in der Diskussion, das beA bis zum 1. September 2016 nicht freizuschalten. Dadurch sollten alle Rechtsanwälte genug Zeit erhalten, sich auf die empfangsbereite Einrichtung des beA vorzubereiten. Diesen Vorschlag lehnten die Antragsteller ab. Die Beteiligten waren sich jedoch einig, dass die in diesem Verfahren aufgeworfenen Rechtsfragen eindeutig höchstrichterlich geklärt werden sollten. Eine Entscheidung des Anwaltssenats beim Bundesgerichtshof sei jedoch nur im Hauptsacheverfahren zu erreichen.
Technische Details wurden diskutiert. „Zur DE-Mail teilte die BRAK (Vizepräsident Dr. Abend) mit, dass das beA im Vergleich zur DE-Mail technisch deutlich sicherer sei. Auch wisse Herr Kollege Dr. Abend nicht, ob es die DE-Mail ab 2018 überhaupt noch geben werde.“
Aktuell kostet die einfachste Version der Geschäftskundenvariante von DE-Mail mit 25 DE-Mails inclusive einen monatlichen Beitrag von 4,95 EUR. Bis zu 100 DE-Mails kosten 27,69 EUR monatlich, die Variante mit bis zu 1000 DE-Mails monatlich kostet 268,87 EUR. Das entspricht der geplanten Browser-Variante (ohne Einbindung von Anwaltssoftware) des beA. Für ein größeres Volumen steht die serverbasierte Variante De-Mail-Gateway zur Verfügung mit der Einsteiger-Variante Business De-Mail Flex Basic, mit 0,33 EUR pro Mail, einmalig 499,95 EUR Hardware-Kosten und laufenden monatlichen Kosten von 14,95 EUR. die Business DE-Mail Flex für Vielsurfer kostet ebenfalls 0,33 EUR pro Mail, einmalig 499,95 EUR Hardware-Kosten und monatliche Kosten von 99,95 EUR. Die DE-Mail Gateway Software kostet inclusive Chipkartenleser bei allen Varianten 199,95 EUR. Alle Preise zzgl. 19 % Umsatzsteuer.
Angesichts dieser Preise erscheint beA wie ein Schnäppchen.
Das Protokoll der mündlichen Verhandlung finden Sie hier. Dort heißt es: „Die Vertreter der Antragsgegnerin erklären, an der Produktion des Systems zur Einrichtung des beAs werde noch gearbeitet. Ein genauer Termin für den Abschluss dieser Arbeiten könne heute noch nicht genannt werden, wird aber für 2016 erwartet. Die Vertreter der Antragsgegnerin sichern verbindlich zu, dass die Einrichtung des beA mit einer Frist von mindestens 3 Monaten öffentlich und durch individuelle Benachrichtigung der Rechtsanwälte angekündigt wird. Diese Frist sei in Abstimmung mit der Bundesnotarkammer ausreichend um sämtliche Zugangskarten nach der Bestellung innerhalb von 6 Wochen auszuliefern.“
Die BRAK wird Mitte März eine Hauptversammlung einberufen und mit den 28 regionalen Präsidenten der Rechtsanwaltskammern entscheiden, ob ein Widerruf des Vergleichs erklärt werden soll. Sie will über den Fortgang auf der Seite bea.brak.de informieren.
Am 2. März 2016 fand die Sitzung der Kommission zum elektronischen Rechtsverkehr von der Bundesrechtsanwaltskammer statt. Dr. Thomas Lapp, Vorstandsmitglied des EDV-Gerichtstages, berichtete auf Facebook, dass die BRAK auch dort den Starttermin nicht verraten hat und noch nicht einmal ein Termin zur Bekanntgabe des Starttermins genannt wurde. Die Kommentare führen zu der Überlegung: „Das Projekt ist so kräftig in den Sand gesetzt. Ich überlege, ob ich die BRAK auf Einrichtung des beA verklage… Rein aus Frackigkeit ob der komplett ergebnislosen Geldverbrennung.“
https://bea-abc.de/wp-content/uploads/2015/07/beA-ABC-1_240x88.png00Ilona Cosackhttps://bea-abc.de/wp-content/uploads/2015/07/beA-ABC-1_240x88.pngIlona Cosack2016-03-03 23:08:542018-02-14 21:01:45Klage gegen BRAK auf Einrichtung des beA?
Früher oder später (wer bis Ende September 2015 das Schreiben noch nicht erhalten hat, soll sich bei der BRAK melden) werden Sie auch Ihren Abend in den Händen halten:
Dr. Martin Abend, Vizepräsident der BRAK, hat das vom Präsidenten der BRAK, Axel C. Filges, angekündigte Schreiben, das die persönliche Antragsnummer enthält, unterzeichnet. Hierin wird erläutert, wie die Erstregistrierung der beA-Karte funktioniert. 150831 Anschreiben beA_Karte
Ansonsten lässt sich der Warenkorb, wie von jedem Online-Shop gewohnt, befüllen. Wenn Sie sich im Klaren sind, welche Karten und welche Kartenlesegeräte Sie in welcher Stückzahl benötigen, können Sie bestellen. Neben einer gültigen E-Mail-Adresse ist hierbei auch eine SEPA-Einzugsermächtigung zu erteilen, dann werden die Kosten abgebucht und Sie erhalten direkt eine 150902 beA_Bestellbestaetigung.
Mit der Auslieferung wird es allerdings noch dauern: Die beA-Karten für Anwälte werden ab Oktober erstellt und verschickt, die beA-Karten für Mitarbeiter sollen erst „in den ersten Monaten des kommenden Jahres“ zur Verfügung gestellt werden. Hier ist also Organisationstalent gefragt, um die Übergangszeit zu bewältigen.
https://bea-abc.de/wp-content/uploads/2015/07/beA-ABC-1_240x88.png00Ilona Cosackhttps://bea-abc.de/wp-content/uploads/2015/07/beA-ABC-1_240x88.pngIlona Cosack2015-09-03 01:03:332015-09-03 01:19:03Je später der Abend…