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RENO Bremen: beA Aktuell – Herausforderungen und Chancen im Elektronischen Rechtsverkehr

In Zusammenarbeit mit der RENO Bremen findet im Hotel Radisson blu in Bremen am 28. August 2024 ein praxisorientierter Workshop statt:

beA Aktuell – Herausforderungen und Chancen im Elektronischen Rechtsverkehr

Der Elektronische Rechtsverkehr hat Einzug in jede Anwaltskanzlei gehalten. Die Rechtsprechung hat die Anforderungen, Pflichten und Haftung für Rechtsanwälte formuliert und stellt strenge Anforderungen an eine etwaige Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Die Referentin zeigt praxisnah und live, welche „Dos and Don’ts“ in jeder Kanzlei beachtet werden müssen. Welche Regeln sind für die Nutzung des beA notwendig und sinnvoll? Welche Checklisten helfen, Fehler zu vermeiden? In diesem Seminar haben Sie persönlich die Möglichkeit, sich mit Ihrer Kanzlei auf den aktuellen Stand zu bringen. Egal, ob Sie mit der beA-Webanwendung oder mit einer Anwaltssoftware arbeiten. Kennen Sie schon die beA-App der BRAK? Ihnen werden der Einsatz und Vorteile der beA-App vorgestellt. Nachfolgend eine Übersicht der Seminarinhalte:

  • Abgabe von elektronischen Empfangsbekenntnissen
  • Zustellung von Anwalt zu Anwalt
  • Einsatz von einfachen und qualifizierten elektronischen Signaturen
  • Möglichkeit von Stapelsignaturen und externen Signaturen mit spezieller Signatursoftware
  • Vorgehen und Glaubhaftmachung bei notwendiger Ersatzeinreichung, technische Unmöglichkeit und menschliches Unvermögen
  • Überwachungspflichten und -verschulden des Rechtsanwalts
  • Auswirkungen der neuesten Rechtsprechung zum beA für Ihre Kanzlei
  • Die eigene Kanzlei „fit für die Zukunft“ machen:
  • Ist Künstliche Intelligenz (KI) ein Hilfsmittel, das man – wenn ja, wofür – in der Kanzlei einsetzen soll?
  • Braucht man „Legal Tech“, um im Wettbewerb der Kanzleien untereinander zu bestehen?
  • Sollen Akten weiterhin hybrid geführt werden oder kann man auf Papierakten verzichten?

Ab dem 1.1.2026 ist die Justiz verpflichtet, elektronische Akten zu führen. Vereinzelt sind Bestrebungen im Gange, diesen seit Jahren feststehenden Termin „nach hinten“ zu schieben, weil die Justiz noch nicht gerüstet sei.

Aktuell wird ein Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz im Bundestag beraten, bei dem Dokumente und Aktenteile, die als „Verschlusssache“ eingestuft werden, bis zum 31.12.2035 in Papierform weitergeführt werden dürfen. Besonderheiten im Elektronischen Rechtsverkehr (Stichwort: empfangsbedürftige Willenserklärungen) sollen den derzeit erforderlichen Medienbruch ersetzen. Auch die Formvorschriften des RVG werden davon betroffen sein. Und endlich soll dann auch das Bundesverfassungsgericht am Elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen.

Hinweis: Bringen Sie gerne Laptop, beA-Karten / Software-Zertifikate und Ihre Fragen mit.

Unsere Referentin, Ilona Cosack, ist beA-Bloggerin, -Podcasterin und betreibt das Portal https://bea-abc.de . Ihr wurde auf dem Deutschen Anwaltstag 2022 in Hamburg der Benno-Heussen-Preis verliehen, u.a. als „Grande Dame des beA. Die positive Entwicklung wäre ohne die aufmerksame Begleitung und auch kritische Stimme von Ilona Cosack zur Einführung und Nutzung kaum vorstellbar gewesen“ sagt die Jury.

Bedingungen

Im Seminarbeitrag sind die Kosten für die Getränke während des Seminars, das gemeinsame Mittagessen, zwei Kaffee-/Teepausen sowie das Skript der Referentin enthalten. Über die Teilnahme an der Veranstaltung wird nach deren Beendigung eine Bescheinigung ausgegeben. Anmeldung: Erfolgt durch Rücksendung der Anmeldeformulars per E-Mail und Überweisung des Teilnehmerbeitrages auf unser Konto.

Laden Sie hier das Anmeldeformular:

https://reno-bremen.de/wp-content/uploads/sites/5/2024/06/Einladung-beA-aktuell-2024.pdf