Anwaltspostfach beA bleibt vorerst geschlossen
Zwischen den Jahren tauschen viele Menschen unliebsame Geschenke um. Auch das Anwaltspostfach beA ist ein Geschenk des Gesetzgebers, das in der Anwaltschaft noch wenige Freunde gefunden hat.
Wasser auf die Mühlen ist das beAGate, im Netz wird Hohn und Spott über beA ausgeschüttet.
Am 28.12.2017 widmet sogar der Chaos Computer Club (C3) einen Slot dem Anwaltpostfach beA.
Markus Drenger vom C3 hat die Sicherheitslücke des Zertifikats gemeldet, daraufhin ging beA ab dem 23.12.2017 offline.
Am 27.12.2017 informiert die BRAK auf der beA-Seite:
Anmeldeprozess am beA wird überarbeitet
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) wird die Plattform beA vorerst weiter offline lassen. Am Freitag hatte die BRAK die beA-Plattform vom Netz genommen, nachdem ein für den Zugang erforderliches Zertifikat als unsicher eingestuft und gesperrt worden war. Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung war davon nicht betroffen. Die Vertraulichkeit der Datenübertragungen war zu jedem Zeitpunkt gesichert. Es handelt sich um ein Zugangs- bzw. Verbindungsproblem, das der Technologieentwickler des beA-Systems trotz intensiver Arbeiten bislang nicht gelöst hat.
Die BRAK wird daher das beA-System erst wieder bereitstellen, wenn der technologische Dienstleister die Störungen vollständig behoben und einen sicheren Zugang gewährleistet hat.
Allen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die entsprechend der ursprünglichen Empfehlung vom 22.12.2017 das ersatzweise bereitgestellte Sicherheitszertifikat installierten, rät die BRAK dringend zur Deinstallation, um sich aus dem Zertifikat möglicherweise ergebende Sicherheitsrisiken für die individuelle PC-Umgebung auszuschließen. Eine Anleitung finden Sie in Kürze hier.
Eine ausführlichere Presseinformation findet sich auf der Seite für Journalisten:
http://www.brak.de/fuer-journalisten/pressemitteilungen-archiv/2017/presseerklaerung-15-2017/