Anwaltspostfach beA bleibt vorerst geschlossen

Danke an Philipp Heinisch kunstundjustiz.de

Zwischen den Jahren tauschen viele Menschen unliebsame Geschenke um. Auch das Anwaltspostfach beA ist ein Geschenk des Gesetzgebers, das in der Anwaltschaft noch wenige Freunde gefunden hat.

Wasser auf die Mühlen ist das beAGate, im Netz wird Hohn und Spott über beA ausgeschüttet.

Am 28.12.2017 widmet sogar der Chaos Computer Club (C3) einen Slot dem Anwaltpostfach beA.

Markus Drenger vom C3 hat die Sicherheitslücke des Zertifikats gemeldet, daraufhin ging beA ab dem 23.12.2017 offline.

Am 27.12.2017 informiert die BRAK auf der beA-Seite:

beA muss vorerst offline bleiben – Sicherheit und Datenschutz haben Priorität

Anmeldeprozess am beA wird überarbeitet

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) wird die Plattform beA vorerst weiter offline lassen. Am Freitag hatte die BRAK die beA-Plattform vom Netz genommen, nachdem ein für den Zugang erforderliches Zertifikat als unsicher eingestuft und gesperrt worden war. Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung war davon nicht betroffen. Die Vertraulichkeit der Datenübertragungen war zu jedem Zeitpunkt gesichert. Es handelt sich um ein Zugangs- bzw. Verbindungsproblem, das der Technologieentwickler des beA-Systems trotz intensiver Arbeiten bislang nicht gelöst hat.

Die BRAK wird daher das beA-System erst wieder bereitstellen, wenn der technologische Dienstleister die Störungen vollständig behoben und einen sicheren Zugang gewährleistet hat.

Allen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die entsprechend der ursprünglichen Empfehlung vom 22.12.2017 das ersatzweise bereitgestellte Sicherheitszertifikat installierten, rät die BRAK dringend zur Deinstallation, um sich aus dem Zertifikat möglicherweise ergebende Sicherheitsrisiken für die individuelle PC-Umgebung auszuschließen. Eine Anleitung finden Sie in Kürze hier.

Eine ausführlichere Presseinformation findet sich auf der Seite für Journalisten:

http://www.brak.de/fuer-journalisten/pressemitteilungen-archiv/2017/presseerklaerung-15-2017/

 

Schöne Bescherung: Anwaltspostfach beA macht Weihnachtspause

beA Webanwendung

wird wegen Wartungsarbeiten am 23. und 24. Dezember

sowie an den Weihnachtsfeiertagen vom Netz genommen.

Seit heute morgen um 8.06 Uhr wies der EGVP Newsletter schon darauf hin, dass ein für die beA-Anwendung notwendiges Zertifikat nicht mehr gültig ist.

Um 19.25 Uhr informiert der Newsletter, dass wegen „vereinzelter Verbindungsproblemen“ in den nächsten vier Tagen Wartungarbeiten stattfinden.

Die BRAK informiert unter Aktuelles:

Wartungsarbeiten am beA

22. Dezember 2017

Es traten vereinzelt Verbindungsprobleme zur beA-Webanwendung auf. Um die erforderliche Verbindungsstabilität zu beA sicherzustellen, hat die BRAK sich entschlossen, beA am 23. und 24. Dezember sowie an den Weihnachtsfeiertagen für Wartungsarbeiten vom Netz zu nehmen.“

Schöne Bescherung!

 

 

 

Hinweis: beA Anwender – bundesweit

Aktuelle Meldungen

Hinweis: beA Anwender – bundesweit

Am 22.12.2017 um 8.06 Uhr informiert der Newsletter des EGVP

Die BRAK ist kurzfristig darüber informiert worden, dass ein für die beA-Anwendung notwendiges Zertifikat nicht mehr gültig ist.

Aus diesem Grund ist es notwendig geworden, dass alle beA Benutzer ein zusätzliches Zertifikat lokal installieren.  >beachte*Update 23.12.2017

Weitere Informationen sind in Kürze auf bea.brak.de bzw. brak.de zu finden.

Die BRAK hat jetzt ihre Seite aktualisiert und teilt mit:

Fragen und Antworten:

Konnte die BRAK die Notwendigkeit des Zertifikatsupdates nicht vorhersehen

Nein, die BRAK wurde erst am 21.12.2017 informiert.

Kann ein/e Mitarbeiter/in das Zertifikat installieren?

Ja, hierfür sind unter Windows lokale Administratorenrechte erforderlich.

Sind von dem Update des Zertifikats im beA gespeicherte Daten betroffen?

Nein, sämtliche Daten sind davon unberührt und bleiben verschlüsselt. Die Verschlüsselung der Daten ist unabhängig von dem Zertifikat, das Zertifikat dient allein dem Kommunikationsaufbau zwischen Browser und der beA-Anwendung.

Ist das eigene Endgerät gefährdet?

Nein, das Zertifikat dient rein dem Kommunikationsaufbau zwischen Browser und der beA Anwendung.

*Update 23.12.2017

Wir haben die Anleitung zur Installation des Zertifikats entfernt, da durch das neue Zertifikat eine Sicherheitslücke entsteht.

Alle User, die bereits das neue Zertifikat installiert haben, sollten dies schnellstens wieder löschen.

Golem.de hat einen Test bereitgestellt, mit dem betroffene Anwender prüfen können, ob sie das Zertifikat installiert haben. Wer das Zertifikat installiert hat, sollte es umgehend wieder entfernen. Dafür ruft man unter Windows in der Systemsteuerung die Internetoptionen auf. Unter dem Reiter „Inhalt“ findet sich der Button „Zertifikate“. Dort kann man das Zertifikat in der Liste der vertrauenswürdigen Stammzertifizierungsstellen finden und durch einen Klick auf „Entfernen“ unschädlich machen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Weihnachtsgruss der RAK Koblenz über das Anwaltspostfach beA am 21.12.2017

Weihnachtsgruss der RAK Koblenz über das Anwaltspostfach beA am 21.12.2017

Noch 10 Tage, dann wird die passive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs beA Realität.

Wer sich wundert, dass er schon am 21.12.2017 Post in sein beA bekommt:

Offenbar testet die RAK Koblenz das Versenden von Nachrichten, noch ohne „Persönlich/Vertraulich“:

171221 Weihnachtsgruss der RAK Koblenz

Na dann, frohe Weihnachten!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anwaltspostfach beA: Startklar zum 1.1.2018?

Das Anwaltspostfach beA: Startklar zum 1.1.2018?

In 22 Tagen ist es soweit: Was viele Anwälte immer noch gerne verdrängen möchten, wird dann zur Realität:

Die Empfangspflicht tritt in Kraft.

Anwälte müssen Zustellungen und den Zugang von Nachrichten zur Kenntnis nehmen und gegen sich gelten lassen.

Kartenlesegeräte sind mittlerweile ausverkauft, wer seine beA-Karte noch nicht in Händen hält, könnte Nachrichten verpassen.

Im Haufe-Portal habe ich geschrieben, worauf zu achten ist.

 

Gute Nachricht für alle, die zum Jahresende noch Mahnbescheide verschicken müssen:

Das EGVP wurde bis zum 14. Februar 2018 verlängert. Wichtig: Das Gericht antwortet immer auf den Kanal, über den gesendet wird.

Wer über das EGVP sendet, erhält die Antwort auch über das EGVP. Wer über beA sendet, erhält die Antwort über beA.

Löschen Sie Ihr EGVP-Postfach, sobald es nicht mehr benötigt wird. Die Seite EGVP enthält den Hinweis:

„Sollten Sie Ihr Postfach noch öffnen können, nehmen Sie die Löschung bitte selbst im EGVP vor und nutzen nicht das unten stehende Serviceformular.

Öffnen Sie hierfür das zu löschende Postfach. Rufen Sie dann nochmals eventuell im Postfach befindliche Nachrichten ab. Schließen Sie dieses Postfach dann. Sichern Sie die Nachrichten soweit notwendig. Öffnen Sie das aktiv genutzte Postfach. Sie können das überzählige Postfach sodann über den Menüpunkt -> Postfach -> löschen selbst entfernen.“

Peter Schwindling von kanzleirechner.de hat auf seinem anwaltssoftware-blog.de die verschiedenen Möglichkeiten beschrieben, wie man Mahnbescheide versenden kann.