Boxenstopp für Anwaltspostfach beA
Boxenstopp für Anwaltspostfach beA
Boxenstopp: Der Streit um das Anwaltspostfach beA geht weiter.
Am 28.9.2016 hat der Anwaltsgerichtshof Berlin den Antrag eines Kölner Rechtsanwalts abgelehnt, dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) eine weitere einstweilige Anordnung in den Weg zu stellen.
„Das ist ein wichtiger Zwischenschritt“, hält BRAK-Präsident Ekkehart Schäfer fest. Wann die BRAK das beA in Betrieb nehmen darf, ist damit allerdings noch nicht geklärt.
Die BRAK informiert mit Pressemitteilung Nr. 11 vom 28.9.2016 auf der Seite brak.de unter der Rubrik für Journalisten:
„Starten wird die BRAK das beA erst, wenn der AGH unsere Aufhebungsanträge positiv beschieden hat“.
Der Anwaltsgerichtshof hatte der BRAK untersagt, das beA für zwei antragstellende Rechtsanwälte ohne deren Einwilligung freizuschalten.
Da im System technisch nur alle Anwälte oder kein Anwalt freigeschaltet werden können, wird die Freischaltung zum 29.9.16 für alle Anwälte verhindert.
Am 27.9.2016 hat die BRAK beantragt, die einstweiligen Anordnungen aufzuheben, die Stellungnahmefrist für die Rechtsanwälte läuft bis 10.10.2016.
Update: Die Stellungnahmefrist wurde bis zum 24.10.2016 und ein weiteres Mal bis zum 31.10.2016 verlängert.
Die am 28.9.2016 in Kraft getretene Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung RAVPV stellt klar, dass die BRAK verpflichtet ist, das beA für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte empfangsbereit einzurichten.
„Zu einer außergerichtlichen Einigung waren die Antragsteller nicht bereit“, bedauert der Präsident der BRAK, Rechtsanwalt Ekkehart Schäfer, und betont:
„Wir sind zuversichtlich, dass der Anwaltsgerichtshof nun den Start des beA ermöglichen wird.“
Fazit:
Noch ist das Rennen nicht vorbei. Nutzen Sie den Boxenstopp, um Ihre Kanzlei fit für den Elektronischen Rechtsverkehr zu machen.
Es beginnt eine neue Ära. Nach der Einführung von Computer und Internet eine Chance, um alte Denkmuster nach dem Motto „das haben wir schon immer so gemacht“ über Bord zu werfen.
Die Anpassung der Arbeitsabläufe an geänderte Bedingungen spart Zeit und Geld.
Neben der Digitalisierung der Arbeitsabläufe erfordern Legal Tech und alternative Rechtsdienstleister, auch die Kanzleistrategie auf den Prüfstand zu stellen.
Meine Empfehlung:
Bis zum 1.1.2018 sind noch rund 15 Monate. Das beA ist ein Mosaikstein auf dem Weg zur digitalen Kanzlei.
Erstellen Sie Ihren individuellen Zeitplan zur Umsetzung. Binden Sie Ihre Mitarbeiter ein.
Nutzen Sie die Einführung des beA als Pflichtübung, um die Abläufe in Ihrer Kanzlei zu hinterfragen und zu verbessern.
Entwerfen Sie darüber hinaus Ihr eigenes Kürprogramm, damit Ihre Kanzlei wettbewerbsfähig bleibt.