beA – Rückrufaktion 36 Tage vor dem Start
Berlin, 26. November 2015: Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) verschiebt den zum 1. Januar 2016 vorgesehenen Start der besonderen elektronischen Anwaltspostfächer (beA). Was war geschehen und wie geht es weiter?
Daher habe das Präsidium der BRAK beschlossen, den Start des beA zu verschieben und die Postfächer für über 160.000 Anwälte erst dann zur Verfügung zu stellen, wenn sichergestellt sei, dass alle vorgesehenen Funktionen verlässlich zur Verfügung stünden.
Rückrufaktionen – keine Seltenheit
Vergleiche mit dem Automobil zeigen, dass Rückrufaktionen dort an der Tagesordnung sind. Bei diesen Rückrufaktionen sind die Fahrzeuge jedoch schon ausgeliefert und die Sicherheit der Insassen könnte gefährdet werden.
Insoweit gut, dass die BRAK vor Auslieferung des beA erkannt hat, dass die Qualität noch nicht stimmt. Man stelle sich vor, bei der Benutzung des beA hätten gravierende Mängel zu Problemen, schlimmstenfalls zu Fristversäumnissen und Regressen geführt.
Lesen Sie hier den gesamten Artikel: http://www.haufe.de/recht/kanzleimanagement/anwaltspostfach-bea-rueckrufaktion-36-tage-vor-dem-start_222_330550.html
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[…] hat aber auch ein paar Nachteile. Und das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) – wenn es dann mal kommt – ist nicht auf die Kommunikation mit den Mandanten […]
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