beA – Rückrufaktion 36 Tage vor dem Start

Berlin, 26. November 2015: Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) verschiebt den zum 1. Januar 2016 vorgesehenen Start der besonderen elektronischen Anwaltspostfächer (beA). Was war geschehen und wie geht es weiter?

In den Tests der letzten Wochen habe sich gezeigt, dass die Qualität des beA noch nicht den Erwartungen der BRAK entspreche.

Daher habe das Präsidium der BRAK beschlossen, den Start des beA zu verschieben und die Postfächer für über 160.000 Anwälte erst dann zur Verfügung zu stellen, wenn sichergestellt sei, dass alle vorgesehenen Funktionen verlässlich zur Verfügung stünden.

Rückrufaktionen – keine Seltenheit

Vergleiche mit dem Automobil zeigen, dass Rückrufaktionen dort an der Tagesordnung sind. Bei diesen Rückrufaktionen sind die Fahrzeuge jedoch schon ausgeliefert und die Sicherheit der Insassen könnte gefährdet werden.

1 Antwort

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  1. […] hat aber auch ein paar Nachteile. Und das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) – wenn es dann mal kommt – ist nicht auf die Kommunikation mit den Mandanten […]

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