Die beA-Karte: Der Schlüssel zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach

Jetzt hat die BRAK weitere Informationen zum Erwerb der notwendigen beA-Karte veröffentlicht.

Danach wird die Bundesnotarkammer die beA-Karte herausgeben. Bestellmöglichkeiten unter: https://bea.bnotk.de/
(allerdings war diese Seite am 16.8.2015 um 23.28 Uhr wegen Wartungsarbeiten nicht erreichbar).

Um dort die beA-Karte zu bestellen, wird eine sogenannte SAFE-ID-Nummer benötigt. Diese Nummer wird jedem Rechtsanwalt, der unter www.rechtsanwaltsregister.org eingetragen ist, in einem persönlichen Brief Ende August/Anfang September mitgeteilt. Wer bis Ende September 2015 diesen Brief noch nicht erhalten hat, soll sich an die Bundesnotarkammer wenden.

 

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