Qualifizierte elektronische Signatur (qeS)

Die qualifizierte elektronische Signatur (qeS) ersetzt die Unterschrift im elektronischen Rechtsverkehr. (§ 126 Abs. 3 BGB).

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  1. […] Wer bis zum 31.12.2017 rechtsverbindlich mit den Gerichten kommunizieren will, benötigt eine qualifizierte elektronische Signatur (qeS). […]