Auch für Syndikusanwälte

Das elektronische Anwaltspostfach wird jedem zugelassenen Rechtsanwalt zur Verfügung gestellt, maßgeblich ist die Zulassung.

Auf www.rechtsanwaltsregister.org sind alle zugelassenen Rechtsanwälte verzeichnet.

Damit erhalten auch Syndikusanwälte ein beA. Wird die Zulassung zurückgegeben oder erlischt sie, wird das beA geschlossen.

Abwickler haben nur die Möglichkeit, im beA zu lesen und den Absender der Nachrichten zu informieren, dass der Empfänger beispielsweise verstorben ist. Die weitere Korrespondenz ist dann mit dem beA des Abwicklers zu führen.

 

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