Anwaltspostfach beA: Update zum Geburtstag

Das Anwaltspostfach beA: Update zum Geburtstag

Am 28.11.2016 wurde beA für alle Nutzer freigegeben, nächste Woche feiert beA also seinen 1. Geburtstag.

Als Geschenk gibt es zum Wochenende ein umfangreiches Update auf die Version 2.0:

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Was ist neu?

  • elektronisches Empfangsbekenntnis (eEB):

Erstmals wird das eEB „greifbar“, weil es sichtbar ist:

Der Berufsträger entscheidet, wann er das eEB zur Kenntnis genommen hat:

Danke an Peter @schwindling von kanzleirechner.de für die Möglichkeit, das eEB zu testen.

Danach wird das eEB an das Gericht gesendet. Exportiert man die gesendete ZIP-Datei, so enthält sie jetzt ein maschinenlesbares XML-Dokument (xjustiz_nachricht) sowie das eEB:

  • BRAV:

Das bundesweite amtliche Rechtsanwaltsverzeichnis ist jetzt im beA integriert.

Wer bisher unter www.rechtsanwaltsregister.org fündig wurde, muss sich an eine neue Optk gewöhnen.

Dort ist jetzt auch die SAFE-ID hinterlegt, so dass jeder jederzeit prüfen kann, ob und unter welcher SAFE-ID der Berufsträger gespeichert ist. So lassen sich fehlerhafte Adressierungen vermeiden.

  • Postfächer für Syndikusanwälte

Ab dem 27.11.2017 können Syndikusanwälte im BRAV prüfen, ob sie korrekt eingetragen sind. Erfolgt die Bestellung der separaten beA-Karten bis zum 15.12.2017 soll eine rechtzeitige Auslieferung vor dem Jahreswechsel möglich sein.

Ansonsten werden technische Voraussetzungen für die weitere Kanzlei geschaffen sowie für den sicheren Übermittlungsweg nach § 130a Abs. 4 ZPO n.F.

 

Happy Birthday beA und gutes Gelingen für alle Updates.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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