Beiträge

Noch 11 Tage für beA Client Security und Erstregistrierung Anwaltspostfach

Achtung: Am Wochenende 1./2. September 2018 ist es nicht möglich, die beA Client Security zu laden und die Erstregistrierung durchzuführen.

Die BRAK teilt mit Presseerklärung und Sondernewsletter vom 20. August 2018 mit, dass alle betriebsverhindernden Mängel beseitigt wurden, so dass einem Neustart des Anwaltspostfachs beA am 3. September 2018 nichts mehr im Wege steht.

Wichtig für alle, die das Wochenende vor dem 3. September 2018 zum Download der beA Client Security und für die Erstregistrierung nutzen wollen:

Am 1. und 2. September 2018 ist das wegen des Hochfahrens des Gesamtsystems vorübergehend nicht möglich. Auch das bundesweite Amtliche Rechtsanwaltsverzeichnis (BRAV) wird an diesen beiden Tagen zeitweilig nicht erreichbar sein.

Ist Ihre Kanzlei / Rechtsabteilung vorbereitet?

Hinter den Kulissen des Anwaltspostfachs beA

Das bundesweite amtliche Anwaltsverzeichnis (BRAV) ist bis voraussichtlich 21. Juni 2018 um 22 Uhr offline.

Hinter den Kulissen des Anwaltspostfachs beA wird fleißig gearbeitet. Darauf deutet die vorübergehende Nichterreichbarkeit des bundesweiten amtlichen Anwaltsverezichnisses hin. Zwei volle Tage sind derzeit eingeplant.

Noch ist der Schleier um das secunet-Gutachten nicht gelüftet: Das Gutachten soll auch für IT-Laien verständlich gemacht werden. Deshalb informierte die Rechtsanwaltskammer Berlin am 5. Juni 2018, dass sich die Veröffentlichung des Gutachtens verzögert:

„Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) teilte den Rechtsanwaltskammern heute schriftlich mit, dass das von der Secunet AG zur Überprüfung des beA-Systems am 30.05.2018 vorgelegte Gutachten dem BRAK-Präsidium am 04.06.2018 erläutert wurde.

Dabei habe sich ergeben, dass bei der schriftlichen Darstellung der Aussagen und Bewertungen von Secunet „Anpassungsbedarf im Hinblick auf die Allgemeinverständlichkeit und den Konkretisierungsgrad“ bestünde. Die Secunet AG werde deshalb innerhalb der kommenden zwei Wochen einen ergänzten Abschlussbericht dem BRAK-Präsidium zur Beratung vorlegen.“

Mittlerweile sind die zwei Wochen vergangen. Das ergänzte Gutachten wurde bisher noch nicht veröffentlicht. Eine neu einzuberufende Präsidentenkonferenz soll über die Wiederinbetriebnahme des beA entscheiden.

Seit Sonntag, 17. Juni 2018, steht das Anwaltspostfach beA wieder vermehrt in der Öffentlichkeit. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) klagt gegen die BRAK mit dem Ziel, eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für das beA zu erreichen. Jörn Erbguth hat auf seiner Linksammlung die Veröffentlichungen zusammengestellt.

Wir halten Sie auf dem Laufenden und informieren, sobald sich etwas Entscheidendes tut.

 

Anwaltspostfach beA: Update zum Geburtstag

Das Anwaltspostfach beA: Update zum Geburtstag

Am 28.11.2016 wurde beA für alle Nutzer freigegeben, nächste Woche feiert beA also seinen 1. Geburtstag.

Als Geschenk gibt es zum Wochenende ein umfangreiches Update auf die Version 2.0:

Wenn Sie keine Meldung verpassen wollen, registrieren Sie sich für den EGVP-Newsletter. Dort erhalten Sie wahlweise die Störungsmeldungen, die für Sie relevant sind.

Was ist neu?

  • elektronisches Empfangsbekenntnis (eEB):

Erstmals wird das eEB „greifbar“, weil es sichtbar ist:

Der Berufsträger entscheidet, wann er das eEB zur Kenntnis genommen hat:

Danke an Peter @schwindling von kanzleirechner.de für die Möglichkeit, das eEB zu testen.

Danach wird das eEB an das Gericht gesendet. Exportiert man die gesendete ZIP-Datei, so enthält sie jetzt ein maschinenlesbares XML-Dokument (xjustiz_nachricht) sowie das eEB:

  • BRAV:

Das bundesweite amtliche Rechtsanwaltsverzeichnis ist jetzt im beA integriert.

Wer bisher unter www.rechtsanwaltsregister.org fündig wurde, muss sich an eine neue Optk gewöhnen.

Dort ist jetzt auch die SAFE-ID hinterlegt, so dass jeder jederzeit prüfen kann, ob und unter welcher SAFE-ID der Berufsträger gespeichert ist. So lassen sich fehlerhafte Adressierungen vermeiden.

  • Postfächer für Syndikusanwälte

Ab dem 27.11.2017 können Syndikusanwälte im BRAV prüfen, ob sie korrekt eingetragen sind. Erfolgt die Bestellung der separaten beA-Karten bis zum 15.12.2017 soll eine rechtzeitige Auslieferung vor dem Jahreswechsel möglich sein.

Ansonsten werden technische Voraussetzungen für die weitere Kanzlei geschaffen sowie für den sicheren Übermittlungsweg nach § 130a Abs. 4 ZPO n.F.

 

Happy Birthday beA und gutes Gelingen für alle Updates.