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Anwaltspostfach beA ist am 3. September 2018 wieder online gegangen

Das Anwaltspostfach beA ist am 3. September 2018 wieder online gegangen

Der Starttermin wurde mit Spannung erwartet. Von den Skeptikern, die Wetten abschlossen, dass es doch nicht kommt oder auch den Hilferufen nach Markus Drenger, der sich dieses Mal zurückhielt.

Der Sondernewsletter der BRAK verkündete die frohe Botschaft.

Und auch die Meldung auf EGVP kam am Morgen:

Die passive Nutzungspflicht (= Entgegennahme von Nachrichten und Zustellungen) gilt ab sofort.

Auch derjenige, der das beA noch nicht aktiv (=Senden von Nachrichten) nutzen wil, ist verpflichtet, eingegangene elektronische Empfangsbekenntnisse (eEB) über das beA mit dem Zugangsdatum zu bestätigen und elektronisch an den Absender zu schicken.

Dabei ändert sich lediglich der Übermittlungsweg. Es bleibt dabei, dass das eEB erst dann als zugestellt gilt, wenn es der Rechtsanwalt zur Kenntnis nimmt.

Die aktive Nutzungspflicht tritt – je nach Bundesland – 2020, spätestens 2022 in Kraft.

Wo gibt es Informationen?

Wer sich noch nicht mit dem beA befasst hat, findet z.B. bei der RAK München ein Erklärvideo.

Carsten Kindermann von LKzwo bietet einen kostenlosen (gegen Registrierung) beA-Last-Minute Online-Kurs an.

Peter Schwindling von kanzleirechner.de hält für die Inbetriebnahme und das Arbeiten mit dem beA in seinem Blog Tipps und Hinweise bereit.

Dr. Henning Müller, mein Interviewpartner vor gut einem Jahr, klärt auf der Seite ervjustiz.de über die geltenden Dateiformate auf.

Das Anwaltsblatt nimmt den Start zum Anlass, die Rechtsanwaltsfachangestellten einzubeziehen:

„Das beA läuft – glücklich kann sein, wer eine Reno hat“

Dr. Nicolas Lührig weist auf Probleme hin, die auftreten können. Er plädiert auch dafür, den Start des beAs als persönliche Testphase zu sehen um den Umgang mit beA zu lernen.

Bei MKG – Mit kollegialen Grüßen – habe ich einen Beitrag zum beA-Start verfasst.

Der AnwaltVerlag bietet mit der Reihe der E-Broschüren, Herausgeber Dr. Wolfram Viefhues, einen umfassenden Überblick zum Elektronischen Rechtsverkehr und beA. Die E-Broschüren können kostenlos downgeloadet werden.

Wie sieht es mit der Sicherheit aus?

Die Firma secunet hat bestätigt, das die betriebsverhindernden Mängel beseitigt sind. Die betriebsbehindernden Mängel sollen im laufenden Betrieb beseitigt werden.

Tipp:

Nehmen Sie nach erfolgreicher Installation die beA Client Security aus dem Autostart Ihres Computers. Aktivieren Sie diese erst dann, wenn Sie Nachrichten aus dem beA abrufen. Beenden Sie die Client Security (rechte Maustaste auf Symbol), sobald das beA nicht mehr benötigt wird. Jörn Erbguth, Vorstandsmitglied des EDV-Gerichtstages, der als Experte beim beAthon dabei war, hat festgestellt, dass eine aktive beA Client Security ein Sicherheitsrisiko darstellt. Am 14.8.2018 hat die BRAK ihm hierzu mitgeteilt, dass diese Sicherheitslücke vor dem 3.9.2018 nicht geschlossen werden wird.

Wer hilft bei Problemen?

Bei Problemen muss differenziert werden, woher diese stammen. Alle Probleme mit den beA-Karten sind über die BNotK zu klären. Die BNotK ist über die Mailadresse bea@bnotk.de, Sperrhotline und in Eilfällen Rufnummer 0800 / 35 50 100.

Die beA-Hotline ist Montag bis Freitag von 8 – 20 Uhr telefonisch unter 030 / 52 000 9444 erreichbar oder per Mail an: bea-servicedesk@atos.net

Wer schon einmal in Kontakt mit dem Support war und ein Login erhalten hat, kann Probleme und Störungen rund um die Uhr selbst im beA Serviceportal melden.

Abonnieren Sie die Störungsinformationen, so werden Sie direkt über aktuelle Störungen informiert.

Mit Humor geht alles besser

Dr. Dominik Herzog, Rechtsanwalt und Kabarettist, hat seinen zweiten beA-Song veröffentlicht.

Reinhören lohnt sich. Live gibt’s den Kollegen dann am Donnerstagabend, 13. September 2018, auf dem 3. Anwaltszukunftskongress in Düsseldorf.

Anwaltspostfach beA: Update zum Geburtstag

Das Anwaltspostfach beA: Update zum Geburtstag

Am 28.11.2016 wurde beA für alle Nutzer freigegeben, nächste Woche feiert beA also seinen 1. Geburtstag.

Als Geschenk gibt es zum Wochenende ein umfangreiches Update auf die Version 2.0:

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Was ist neu?

  • elektronisches Empfangsbekenntnis (eEB):

Erstmals wird das eEB „greifbar“, weil es sichtbar ist:

Der Berufsträger entscheidet, wann er das eEB zur Kenntnis genommen hat:

Danke an Peter @schwindling von kanzleirechner.de für die Möglichkeit, das eEB zu testen.

Danach wird das eEB an das Gericht gesendet. Exportiert man die gesendete ZIP-Datei, so enthält sie jetzt ein maschinenlesbares XML-Dokument (xjustiz_nachricht) sowie das eEB:

  • BRAV:

Das bundesweite amtliche Rechtsanwaltsverzeichnis ist jetzt im beA integriert.

Wer bisher unter www.rechtsanwaltsregister.org fündig wurde, muss sich an eine neue Optk gewöhnen.

Dort ist jetzt auch die SAFE-ID hinterlegt, so dass jeder jederzeit prüfen kann, ob und unter welcher SAFE-ID der Berufsträger gespeichert ist. So lassen sich fehlerhafte Adressierungen vermeiden.

  • Postfächer für Syndikusanwälte

Ab dem 27.11.2017 können Syndikusanwälte im BRAV prüfen, ob sie korrekt eingetragen sind. Erfolgt die Bestellung der separaten beA-Karten bis zum 15.12.2017 soll eine rechtzeitige Auslieferung vor dem Jahreswechsel möglich sein.

Ansonsten werden technische Voraussetzungen für die weitere Kanzlei geschaffen sowie für den sicheren Übermittlungsweg nach § 130a Abs. 4 ZPO n.F.

 

Happy Birthday beA und gutes Gelingen für alle Updates.