Secunet-Gutachten für Anwaltspostfach beA verzögert sich
Secunet-Gutachten für Anwaltspostfach beA verzögert sich
Eigentlich sollte schon Mitte Mai das mit Spannung erwartete Gutachten der Firma secunet vorliegen, wir berichteten am 28. März 2018 darüber.
Dann wurde die Veröffentlichung des Gutachtens auf die Präsidiums-Sitzung vom 28. Mai 2018 verlegt.
Nunmehr hat die Versammlung zwar mit Rechtsanwalt und Notar Ulrich Wessels einen neuen BRAK-Präsidenten gewählt, allerdings lag das Gutachten der Firma secunet der BRAK zum Zeitpunkt der Konferenz noch nicht vor. Die Sicherheitsanalyse sei aber, so die BRAK nach Rücksprache mit secunet, in der Finalisierung. Nach Vorlage des Gutachtens wird die Präsidentenkonferenz über die weiteren Schritte zur Inbetriebnahme des beA entscheiden.
EGVP-Client weiterhin nutzbar
Zwischenzeitlich hat die Bund-Länder-Kommision entschieden, den EVGP-Client bis einen Monat über die Wiederinbetriebnahme des beA hinaus zur Verfügung zu stellen.
Es bleibt also weiterhin abzuwarten. In der Zwischenzeit kann jede Kanzlei prüfen, ob sie alle Notwendigkeiten, die die ab 25. Mai 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mit sich bringt, erfüllt hat.
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