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Berlin: Symposium EDV-Gerichtstag – beA+ mit bes­se­rer Soft­ware und opti­mier­ter Aus­rich­tung auf den Kanz­lei­all­tag

05.03.2018 @ 10:00 - 16:00

Der EDV-Gerichtstag lädt zu einem Sym­po­sium ein:

Sym­po­sium: „Brau­chen wir das beA+ mit bes­se­rer Soft­ware und opti­mier­ter Aus­rich­tung auf den Kanz­lei­all­tag?“

Mon­tag, 5. März 2018, 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Saar­län­di­sche Lan­des­ver­tre­tung,
In den Minis­ter­gär­ten 4, 10117 Ber­lin

Agenda der Ver­an­stal­tung

Seit dem 1. Januar 2018 gibt es zwar eine pas­sive Nut­zungs­pflicht für das beson­dere elek­tro­ni­sche Anwalts­post­fach (beA). Aber es gibt das beA nicht, es ist wegen Sicher­heits­pro­ble­men abge­schal­tet. „Ein Desas­ter“ hat die NJW das bezeich­net.

Ob und wie das beA im Rah­men der gege­be­nen Archi­tek­tur mit ver­tret­ba­rem Auf­wand in einer ver­tret­ba­ren Zeit hin­rei­chend sicher in Betrieb genom­men wer­den kann, ist Sache der Bun­des­rechts­an­walts­kam­mer (BRAK), die hierzu nach § 31 BRAO beauf­tragt ist und ins­be­son­dere die §§ 19 ff der Ver­ord­nung über die Rechts­an­walts­ver­zeich­nisse und die beson­de­ren elek­tro­ni­schen Anwalts­post­fä­cher (RAVPV) zu beach­ten hat.

Für die Zukunft der digi­ta­len Jus­tiz ist viel wich­ti­ger, ob die Archi­tek­tur und die Anfor­de­run­gen an das Anwalts­post­fach fort­ent­wi­ckelt wer­den – zu einem beA+.

Das Gesetz zur För­de­rung des elek­tro­ni­schen Rechts­ver­kehrs mit den Gerich­ten (ERVG) datiert vom Okto­ber 2013, die Vor­ar­bei­ten sind älter. Es lohnt der Frage nach­zu­ge­hen, wie das beA fort­ent­wi­ckelt wer­den kann und wel­che Mög­lich­kei­ten der elek­tro­ni­schen Jus­tiz mittel- und lang­fris­tig zusätz­lich zur Ver­fü­gung ste­hen – zum Nut­zen von Anwäl­ten, Jus­tiz und Bür­gern.

  • Wel­che tech­ni­schen und recht­li­chen Ent­wick­lun­gen kön­nen bei der Fort­ent­wick­lung für ein beA+ genutzt wer­den? Wel­che Kon­se­quen­zen haben diese für die recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen wie BRAO oder RAVPV? Sind Anpas­sun­gen sach­ge­recht?
  • Eröff­net bei­spiels­weise die Fern­si­gna­tur Spiel­räume für mehr Kom­fort für den Nut­zer?
  • Kön­nen neue Lösun­gen das Umver­schlüs­seln von Nach­rich­ten inner­halb des Ser­vers der BRAK obso­let machen und damit eine echte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ermög­li­chen?
  • Wie kann das beA+ den Anwalt­s­all­tag in gro­ßen und klei­nen Kanz­leien bes­ser abbil­den?
  • Sind Kanz­lei­post­fä­cher rea­li­sier­bar? Wie sind etwaige Ände­run­gen berufs­recht­lich zu wer­ten?
  • Wol­len wir mittel- und lang­fris­tig Lösun­gen wie in ande­ren Staa­ten, bei denen die Ver­fah­rens­be­tei­lig­ten zu jeweils ihrem Pro­zess Zugang zum Ser­ver des jewei­li­gen Gerichts erhal­ten und von dort Schrift­sätze und Ver­fü­gun­gen bei Bedarf abru­fen?

Das beA wurde auf vie­len Tagun­gen des EDV-Gerichtstages debat­tiert. Der EDV-Gerichtstag hat den elek­tro­ni­schen Rechts­ver­kehr stets geför­dert, weiß aber auch um die Her­aus­for­de­run­gen für eine Wei­ter­ent­wick­lung. Dass aus­ge­rech­net unmit­tel­bar vor dem Inkraft­tre­ten der pas­si­ven Nut­zungs­pflicht viele Fra­gen gestellt wer­den, die schein­bar unter Exper­ten längst aus­dis­ku­tiert waren, ist eine Chance, neue Ent­wick­lun­gen auf­zu­grei­fen. Die Dis­kus­sion ist zukunfts­ge­rich­tet, grund­sätz­lich und vor allem sach­lich zu füh­ren.

Hierzu lädt der EDV-Gerichtstag zu einem Sym­po­sium ein.

Wir wol­len nicht die Soft­ware­pro­bleme des beA bespre­chen. Wir wol­len die kon­zep­tio­nelle Wei­ter­ent­wick­lung des elek­tro­ni­schen Rechts­ver­kehrs zum beA+ erör­tern. Ergän­zende und neue Lösun­gen benö­ti­gen Zeit, des­halb begin­nen wir die Dis­kus­sion jetzt. Wir erwar­ten erste Anre­gun­gen und Fra­gen, die eine Ver­tie­fung auf dem EDV-Gerichtstag 2018 im Sep­tem­ber in Saar­brü­cken in einem wei­ter­füh­ren­den Work­shop auf­ge­ar­bei­tet wer­den. Die Dis­kus­sion um das beA+ geht über schnelle Updates und Patches hin­aus.

Anmel­dun­gen sind erbe­ten unter der E-Mail-Adresse des Deut­schen EDV-Gerichtstagesedvgt@jura.uni-sb.de

Die Teil­nahme an der Ver­an­stal­tung ist kos­ten­frei. Die Zahl der Teil­neh­mer begrenzt.

Die Infor­ma­tio­nen und die Agenda als PDF-Datei fin­den Sie hier.