Der EDV-Gerichtstag lädt zu einem Symposium ein:
Symposium: „Brauchen wir das beA+ mit besserer Software und optimierter Ausrichtung auf den Kanzleialltag?“
Montag, 5. März 2018, 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Saarländische Landesvertretung,
In den Ministergärten 4, 10117 Berlin
Seit dem 1. Januar 2018 gibt es zwar eine passive Nutzungspflicht für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA). Aber es gibt das beA nicht, es ist wegen Sicherheitsproblemen abgeschaltet. „Ein Desaster“ hat die NJW das bezeichnet.
Ob und wie das beA im Rahmen der gegebenen Architektur mit vertretbarem Aufwand in einer vertretbaren Zeit hinreichend sicher in Betrieb genommen werden kann, ist Sache der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), die hierzu nach § 31 BRAO beauftragt ist und insbesondere die §§ 19 ff der Verordnung über die Rechtsanwaltsverzeichnisse und die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer (RAVPV) zu beachten hat.
Für die Zukunft der digitalen Justiz ist viel wichtiger, ob die Architektur und die Anforderungen an das Anwaltspostfach fortentwickelt werden – zu einem beA+.
Das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (ERVG) datiert vom Oktober 2013, die Vorarbeiten sind älter. Es lohnt der Frage nachzugehen, wie das beA fortentwickelt werden kann und welche Möglichkeiten der elektronischen Justiz mittel- und langfristig zusätzlich zur Verfügung stehen – zum Nutzen von Anwälten, Justiz und Bürgern.
- Welche technischen und rechtlichen Entwicklungen können bei der Fortentwicklung für ein beA+ genutzt werden? Welche Konsequenzen haben diese für die rechtlichen Rahmenbedingungen wie BRAO oder RAVPV? Sind Anpassungen sachgerecht?
- Eröffnet beispielsweise die Fernsignatur Spielräume für mehr Komfort für den Nutzer?
- Können neue Lösungen das Umverschlüsseln von Nachrichten innerhalb des Servers der BRAK obsolet machen und damit eine echte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ermöglichen?
- Wie kann das beA+ den Anwaltsalltag in großen und kleinen Kanzleien besser abbilden?
- Sind Kanzleipostfächer realisierbar? Wie sind etwaige Änderungen berufsrechtlich zu werten?
- Wollen wir mittel- und langfristig Lösungen wie in anderen Staaten, bei denen die Verfahrensbeteiligten zu jeweils ihrem Prozess Zugang zum Server des jeweiligen Gerichts erhalten und von dort Schriftsätze und Verfügungen bei Bedarf abrufen?
Das beA wurde auf vielen Tagungen des EDV-Gerichtstages debattiert. Der EDV-Gerichtstag hat den elektronischen Rechtsverkehr stets gefördert, weiß aber auch um die Herausforderungen für eine Weiterentwicklung. Dass ausgerechnet unmittelbar vor dem Inkrafttreten der passiven Nutzungspflicht viele Fragen gestellt werden, die scheinbar unter Experten längst ausdiskutiert waren, ist eine Chance, neue Entwicklungen aufzugreifen. Die Diskussion ist zukunftsgerichtet, grundsätzlich und vor allem sachlich zu führen.
Hierzu lädt der EDV-Gerichtstag zu einem Symposium ein.
Wir wollen nicht die Softwareprobleme des beA besprechen. Wir wollen die konzeptionelle Weiterentwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs zum beA+ erörtern. Ergänzende und neue Lösungen benötigen Zeit, deshalb beginnen wir die Diskussion jetzt. Wir erwarten erste Anregungen und Fragen, die eine Vertiefung auf dem EDV-Gerichtstag 2018 im September in Saarbrücken in einem weiterführenden Workshop aufgearbeitet werden. Die Diskussion um das beA+ geht über schnelle Updates und Patches hinaus.
Anmeldungen sind erbeten unter der E-Mail-Adresse des Deutschen EDV-Gerichtstages: edvgt@jura.uni-sb.de
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Die Zahl der Teilnehmer begrenzt.
Die Informationen und die Agenda als PDF-Datei finden Sie hier.