beA – Beginn einer neuen Ära in der Kanzlei: Pflicht oder Kür?
Praktische Tipps, damit die Umsetzung gelingt
Das besondere elektronische Anwaltspostfach startet zum 29. September 2016.
Bereiten Sie Ihre Kanzlei rechtzeitig vor und stellen Sie die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft.
Vorbereitung:
- Technische Voraussetzungen des beA
- Organisatorische Anforderungen
Umsetzung:
- Erstregistrierung
- beA-Nutzung mit und ohne Kanzleisoftware
- Berechtigungsmanagement und Vertretung
- Digitale Unterschrift: Einsatz der qualifizierten elektronischen Signatur
- Elektronisches Empfangsbekenntnis
- Rechtssicheres ersetzendes Scannen
Problemlösung:
- Umgang mit technischen Problemen
- Risiko minimieren und Fristen wahren
- Damoklesschwert Anwaltshaftung
Kanzlei 2022:
- Von der Papierakte zur digitalen Akte
- Arbeitsabläufe optimieren
- Aktenumlauf verringern
- Mandantenbetreuung verbessern
- Zeit gewinnen
- Ertrag steigern
Jeder Teilnehmer erhält ein Skript und zusätzlich die Sonderausgabe von AK Anwalt und Kanzlei zum Elektronischen Rechtsverkehr.
Darüber hinaus können die Teilnehmer sich bei späteren Fragen auch nach dem Seminar unter https://bea-abc.de/ an die Referentin wenden.
Für die Teilnehmer besteht die Möglichkeit, direkt im Anschluss an das Seminar, ihre beA-Karte und Mitarbeiterkarten sowie Softwarezertifikate zu bestellen. Gerne sind wir bei der Antragstellung behilflich. Alle Anwälte, die bei der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer bis zum 29. Juni 2016 ihre beA-Karte bestellen, erhalten diese rechtzeitig zum beA-Start am 29. September 2016. Bitte bringen Sie Ihre persönliche Antragsnummer (Schreiben der Bundesrechtsanwaltskammer ca. August 2015) sowie Ihre Bankverbindung (IBAN und BIC) für die erforderliche Einzugsermächtigung mit.
Referent: Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack
Ort: Brenner Hotel Diekmann, Otto-Brenner-Str. 133-135,3607 Bielefeld