beA aktiv-Workshop:
Praktische Nutzung und Umgang mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach,
Vorbereitung auf die Digitalisierung in der Anwaltskanzlei
Bringen Sie bitte Ihre beA-Karte/beA-Mitarbeiterkarte nebst PIN mit.
Ist Ihre Kanzlei „ready“ für den elektronischen Rechtsverkehr?
Seit Juli 2019 sind Dokumente ausschließlich in durchsuchbarer Form einzureichen.
Die Bundesländer beginnen ab 2020 schrittweise mit der aktiven Nutzungspflicht, dann muss ausschließlich elektronisch über das beA eingereicht werden.
Ist Ihre Kanzlei darauf vorbereitet?
Wir zeigen Ihnen in der Praxis, wie Sie das beA mit und ohne Anwaltssoftware in Ihren Kanzleialltag integrieren und die Arbeitsteilung zwischen Anwalt und Mitarbeiter sinnvoll gestalten.
Scannen, drucken, exportieren – was ist sinnvoll und notwendig? Die Tücken stecken im Detail. Was ist bei Störungen des beA zu beachten? Wie können Fristen sicher eingehalten werden? Einfache und qualifizierte elektronische Signatur, Stapelsignatur, Containersignatur, externe Signatur – was ist zulässig und wann verboten? Welche Haftungsrisiken bestehen und wie können diese vermieden werden? Wie handhabt man Vertretungen? Was ist beim Ausscheiden von Anwälten und Mitarbeitern zubeachten?
Sofern am Seminartag das beA verfügbar ist, zeigen wir live, wie Sie das beA optimal nutzen.
Ab 2026 ist die Justiz verpflichtet, elektronische Akten zu führen. Wir informieren Sie, wie Sie schon jetzt Schritt für Schritt die Vorteile der Digitalisierung nutzen und die
Arbeitsabläufe in der Anwaltskanzlei an den digitalen Wandel anpassen können.
Referent: Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack
Ort: Schwarzwaldhotel Gengenbach, In der Börsiglache 4, 77723 Gengenbach
Hier finden Sie die Einladung und Möglichkeit zur Anmeldung.