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Hamburg: Hamburgischer Anwaltverein: beA – erste Erfahrungen, Rechtsprechung zum Anwaltspostfach und Digitalisierung in der Kanzlei erfolgreich umsetzen

15.02.2019 @ 9:00 - 13:00

In Zusammenarbeit mit dem Hamburgischen Anwaltverein findet ein praxisorientierter Workshop statt:

beA – erste Erfahrungen, Rechtsprechung zum Anwaltspostfach und Digitalisierung in der Kanzlei erfolgreich umsetzen

Seit knapp einem halben Jahr ist das beA verpflichtend für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Eingänge im beA sind zur Kenntnis zu nehmen und Empfangsbekenntnisse werden elektronisch als Strukturdatensatz versandt.

  • Wie kann die Kanzlei das beA zu ihrem Vorteil nutzen?
  • Wann kann ich die Zwangsvollstreckung über das beA betreiben?
  • Welche Haftungsfallen sind zu beachten?
  • Ab 1. Juli 2019 sind Dokumente durchsuchbar einzureichen. Ist Ihre Kanzlei darauf vorbereitet?
  • Frühestens 2020 und spätestens 2022 tritt die Verpflichtung zur ausschließlichen elektronischen Einreichung über das beA in Kraft.
  • Kann man die E-Akte auch ausdrucken?

Was sinnvoll ist, erläutert die Autorin des Mitte 2019 im Deutschen AnwaltVerlag erscheinenden Buches „Digitalisierung erfolgreich umsetzen – ein Leitfaden für Anwaltskanzleien“ anhand praktischer Beispiele aus Kanzleien aller Größenordnungen.

Bringen Sie gerne Ihre beA-Karte nebst PIN und gegebenenfalls ein Laptop mit Kartenlesegerät mit.

Sofern am Seminartag die Schulungsumgebung und das beA verfügbar sind, werden wir live zeigen, wie Sie das beA optimal nutzen.

Referent: Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack

Ort: Hamburgischer Anwaltverein, Ziviljustizgebäude, Zimmer B 200, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg