In Zusammenarbeit mit dem Hamburgischen Anwaltverein findet ein praxisorientierter Workshop statt:
Startklar für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)
Nach acht Monaten Zwangspause ist das beA zum 3. September 2018 wieder online.
Die passive Nutzungspflicht lebt ohne Testphase direkt auf. Jeder Rechtsanwalt ist nach § 31a Abs. 6 BRAO verpflichtet,
„die für dessen Nutzung erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten sowie Zustellungen und den Zugang von Mitteilungen zur Kenntnis zu nehmen“.
Sie erfahren, worauf Sie achten müssen und wie Sie Haftungsrisiken vermeiden.
Wenn die technischen Möglichkeiten es zulassen, werden wir Ihnen live anhand der Schulungsumgebung zeigen, wie das beA in der Praxis funktioniert.
Aus dem Inhalt:
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Laden der neuen beA-Client-Security
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Welche Karten für Anwalt und Mitarbeiter
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Erst-Registrierung: wie geht das?
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Rechtevergabe für Vertreter und Mitarbeiter
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Nachrichten empfangen und archivieren
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Umgang mit Empfangsbekenntnissen
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Risiken und Nebenwirkungen des elektronischen Rechtsverkehrs: Haftung minimieren, Kanzleiabläufe dokumentieren
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Umstieg zur digitalen Kanzlei: Tipps zur Umsetzung
Sie erhalten im Seminar immer die tagesaktuellen und neuesten Informationen, damit Sie Ihr beA gesetzeskonform nutzen.
Die Teilnehmer erhalten auf einem 4 GB-USB-Stick, der auch für das Softwarezertifikat genutzt werden kann, ein umfangreiches Skript und das Sonderheft zum Elektronischen Rechtsverkehr.
in Zusammenarbeit mit dem Hamburgischen Anwaltverein e.V.
Referent: Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack
Ort: Hamburgischer Anwaltverein e.V., Ziviljustizgebäude Raum B 200, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg