In Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskammer Koblenz findet online ein praxisorientierter Workshop für Anwältinnen, Anwälte und Mitarbeitende statt:
So vermeiden Sie Organisationsverschulden beim Anwaltspostfach (beA)
Die Rechtsprechung kennt kein Pardon. Anwälte müssen Mitarbeitende schulen, wo die automatisierte Eingangsbestätigung nach § 130a Abs. 5 Satz 2 ZPO zu finden ist und sie müssen auch selbst in der Lage sein, ihr beA zu bedienen, wenn das Personal Feierabend hat oder erkrankt ist.
Um eine Nachricht erfolgreich über das beA zu versenden, bedarf es keines Druckers. Die Weitergabe der eigenen beA-Anwaltskarte nebst PIN führt zur unwirksamen Einreichung. Elektronische Empfangsbekenntnisse dürfen nur durch den Anwalt abgegeben werden.
Der elektronische Rechtsverkehr (ERV) ist gekommen, um zu bleiben (Cosack in Berliner Anwaltsblatt, Januar/Februar 2024, Seite 14 ff).
Nutzen Sie diese Gelegenheit, um als Anwältin und Anwalt, egal ob Berufseinsteiger oder mit langjähriger Zulassung, Ihr Wissen zu vertiefen und Fehler zu vermeiden. Und auch für Ihre Mitarbeitenden hält das Webinar viele Praxistipps bereit.
Neben den Erkenntnissen der aktuellen Rechtsprechung zeigen wir Ihnen konkret und live, worauf Sie achten müssen, um rechtssicher einzureichen. Was tun, wenn eine Einreichung über beA nicht möglich ist? Worauf ist bei der Ersatzeinreichung zu achten?
Unsere Referentin beantwortet Ihre Fragen persönlich. Halten Sie Ihre beA-Karte / beA-Mitarbeiterkarte und PIN bereit, damit Sie die Tipps direkt nachvollziehen und umsetzen können.
Hinweis: Fortbildungsveranstaltung i.S.v. § 43f BRAO (2,5 Std.)
Referent: Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack